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kicker kündigen
Dein kicker-Abo kündigst du über „Verträge hier kündigen“ im Fuß von produkte.kicker.de (Kundenservice-Portal, lädt nur mit JavaScript) oder in Textform, etwa per E-Mail an service@kicker.de. Kündigen kannst du frühestens zum Ende der Mindestbezugszeit; danach läuft das Abo unbefristet weiter und ist mit einer Frist von einem Monat kündbar. Bei einer allgemeinen Preiserhöhung gibt es ein Sonderkündigungsrecht.

So kündigst du das kicker-Abo
Vertragspartner ist die Olympia-Verlag GmbH in Nürnberg. Ihre AGB (Stand August 2026) gelten für Bestellungen im Abo-Shop produkte.kicker.de, also für das gedruckte Heft und die digitalen eMagazine. Den Link „Verträge hier kündigen“ findest du im Fuß der Shop-Seiten (§ 312k BGB). Er öffnet ein eingebettetes Kundenservice-Portal, das nur mit JavaScript lädt. Nach den Texten des Portals läuft die Kündigung so:
- Abo zuordnenZur Zuordnung dient die Auftragsnummer. Sie hat zehn Ziffern, beginnt mit einer 4 und steht auf der Kundenkorrespondenz und der Rechnung. Ob das Portal vorher eine Anmeldung per E-Mail-Link verlangt, zeigt sich erst im Browser.
- Kündigung abschickenDanach erscheint eine Zusammenfassung deiner Angaben mit Kündigungszeitpunkt und Art der Kündigung. Das ist laut Portal nur die Bestätigung, dass dein Kündigungswunsch eingegangen ist. Die Kündigung selbst bestätigt der Verlag in einem separaten Schreiben. Heb beides auf.
- TextformStatt des Portals genügt laut AGB die Textform: eine E-Mail an service@kicker.de oder ein Brief an den kicker Kundenservice, Olympia-Verlag GmbH, Flaschenhofstr. 5, 90402 Nürnberg. Zur Form: Kündigung per E-Mail.
Das Impressum des Abo-Shops verlangt die Kündigung „schriftlich“, die AGB lassen die Textform oder den Kündigungsbutton genügen. Für die AGB spricht das Gesetz: Bedingungen dürfen für Kündigungen keine strengere Form als die Textform vorschreiben (§ 309 Nr. 13 BGB). Die FAQ des Portals nennen für die Kündigung auch den Anruf. Telefon führen wir nicht als Weg auf, weil sich der Zugang kaum belegen lässt (Telefonisch kündigen?).
Wann dein Abo endet
Nach den AGB (Ziffer 6) ist eine Kündigung frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestbezugszeit möglich. Danach verlängert sich das Abo auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Mindestbezugszeit steht in deinem Angebot, zum Beispiel beim Probe-Abo 3 Monate (26 Ausgaben), beim Vorteils-Abo 12 Monate (104 Ausgaben) und beim eMagazine-Abo 104 Ausgaben.
Die Angebotsseiten werben dagegen mit „jederzeit zum Monatsersten kündbar“, das Impressum nennt eine Frist von einem Monat und verlangt die Schriftform. Die drei Angaben passen nicht zusammen; maßgeblich ist die Auftragsbestätigung. Plane vorsichtig mit der längsten Frist.
Ein Beispiel: Deine Mindestbezugszeit ist abgelaufen, und die Kündigung geht am Montag, 2. November 2026 beim Verlag ein. Nach den AGB endet das Abo dann mit Ablauf des 2. Dezember 2026. Willst du zum Ende des Novembers aussteigen, muss die Kündigung bis Freitag, 30. Oktober 2026 eingehen. Deinen Termin rechnet der Kündigungsfrist-Rechner nach; die Regeln für Zeitungsabos insgesamt stehen unter Zeitung und Zeitschrift kündigen.
Was hier anders ist
Laufzeit in Ausgaben. Der kicker erscheint zweimal wöchentlich, und die Angebote nennen die Laufzeit in Ausgaben. Rechne den Tag, an dem die Mindestbezugszeit endet, aus der Auftragsbestätigung nach, bevor du kündigst.
Unterbrechung. Bei regulär unbefristeten Print-Abos sind Lieferunterbrechungen möglich, bei Kurz- und Aktions-Abos nicht. Ummeldungen und Nachsendeaufträge müssen mindestens sechs Tage vorher in Textform vorliegen (Ziffer 6). Nicht bezogene Ausgaben schreibt der Verlag laut FAQ des Portals gut.
Geschenkabo. Es läuft nach der Mindestlaufzeit weiter. Kündigen kann laut Portal der Schenkende, jederzeit mit einer Frist von einem Monat.
kicker+. Die Seiten auf kicker.de, auf denen Angebot und Bedingungen zu kicker+ stehen, ließen sich für diesen Ratgeber nicht abrufen. Für kicker+ gilt, was in deiner Bestellbestätigung steht.
Preiserhöhung und Widerruf
Erhöht der Verlag den Bezugspreis allgemein und kündigt das in der Zeitschrift an, gilt der neue Preis auch innerhalb der Mindestbezugszeit; bei Vorauszahlung erst nach deren Ende. Dann hast du ein Sonderkündigungsrecht: Du kannst zum Ende des letzten Monats vor Eintritt der Preiserhöhung kündigen, in Textform oder über den Kündigungsbutton (Ziffer 6). Was bei Preiserhöhungen sonst gilt, erklärt der Ratgeber zur Preiserhöhung.
Ein neues Abo kannst du binnen 14 Tagen widerrufen, online unter produkte.kicker.de/widerruf (§ 356a BGB). Beim gedruckten Abo beginnt die Frist mit dem Erhalt der ersten Ware, bei digitalen Inhalten mit dem Vertragsabschluss.
Wenn es hakt
Das Portal erscheint nicht oder zeigt einen Fehler? Dann kündige per E-Mail oder Brief und heb den Nachweis auf. Nach § 312k BGB muss der Eingang einer Kündigung über den Button sofort in Textform bestätigt werden; was bei fehlender Bestätigung hilft, steht im Ratgeber. Fehlt der Link oder funktioniert er nicht, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).
Kündigungsschreiben an den Olympia-Verlag
Schreib an den kicker Kundenservice, Olympia-Verlag GmbH, Flaschenhofstr. 5, 90402 Nürnberg, und nenne deine Abonummer. Für Angehörige: Todesfall; weitere Titel stehen in der Übersicht Tageszeitungen.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für kicker erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Olympia-Verlag GmbH
kicker Kundenservice
Flaschenhofstr. 5
90402 Nürnberg
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines kicker-Abonnements – Abonummer [Abonummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- kicker: Verträge hier kündigen (Kündigungsseite des Abo-Shops) – abgerufen am 06.10.2026
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Olympia-Verlag GmbH, Stand August 2026 – abgerufen am 06.10.2026
- Impressum – kicker Abo-Shop (Olympia-Verlag GmbH) – abgerufen am 06.10.2026
- kicker-Abo: Angebote mit Laufzeit und Kündigungsangabe – abgerufen am 06.10.2026
- kicker Kundenservice-Portal: Kündigung (in die Kündigungsseite eingebettet) – abgerufen am 06.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 356a BGB – Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen: elektronische Widerrufsfunktion
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Nr. 13)
Häufige Fragen
Verlängert sich mein kicker-Abo von allein?
Ja. Nach der Mindestbezugszeit läuft es laut AGB auf unbestimmte Zeit weiter, bis du kündigst. Laut FAQ des Portals werden zu viel bezahlte Beträge nach einer Kündigung zurückerstattet.
Kann ich mein Abo vor dem Ende der Mindestbezugszeit loswerden?
Die AGB sehen eine Kündigung frühestens zum Ablauf der Mindestbezugszeit vor. Früher aussteigen kannst du etwa bei einer allgemeinen Preiserhöhung, für die die AGB ein Sonderkündigungsrecht nennen, oder aus wichtigem Grund.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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