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Ruhr Nachrichten kündigen
Dein Abo der Ruhr Nachrichten kündigst du über „Abo kündigen“ im Fuß von ruhrnachrichten.de: erst „ePaper / Print“ oder „Plus“ wählen, dann das Formular ausfüllen. Laut AGB genügt die Textform, etwa eine E-Mail an kunde@lensingmedia.de. Ein unbefristetes Abo endet zum Monatsende, wenn die Kündigung bis zum Ende des Vormonats vorliegt; RN+ ist jederzeit kündbar.

So kündigst du die Ruhr Nachrichten
Vertragspartner ist der Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG in Dortmund. Seine AGB (Version 1.19 vom 9. März 2026) gelten für die Ruhr Nachrichten, die Dorstener Zeitung, die Halterner Zeitung und die Münsterland Zeitung, gedruckt und als ePaper. Den Link „Abo kündigen“ findest du im Fuß von ruhrnachrichten.de und abo.ruhrnachrichten.de (§ 312k BGB). Die Seite dahinter fragt zuerst nach dem Abonnementtyp.
- Typ wählenZur Wahl stehen „ePaper / Print“ und „Plus“. Vor den Formularen fragt die Seite, ob ihr Service-Team mit dir über deine Beweggründe sprechen soll („Wir wollen Sie als Leser nicht verlieren!“). Darauf musst du nicht eingehen.
- Formular ausfüllenIm Formular „ePaper / Print“ wählst du das Produkt (gedruckte Zeitung, ePaper oder Kombi), trägst Abonummer, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein und wählst die Kündigungsart „Kündigung“. Dazu kommt der Zeitpunkt: „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder „außerordentliche Kündigung“ mit Wunschdatum und Grund. Das Formular „Plus“ fragt ähnlich und zusätzlich nach einem Grund. Es ist laut Seite für den Fall gedacht, dass du die E-Mail-Adresse vergessen hast oder technische Probleme hast, und wird manuell bearbeitet, was Zeit braucht. Beide schließen mit „Abschicken“. Eine Anmeldung verlangen sie nicht.
- Oder selbst im ProfilRN+ kannst du laut AGB selbstständig in deinem Profil kündigen; für gedruckte Zeitung und ePaper gibt es die Online-Aboverwaltung mit Anmeldung.
- E-Mail oder BriefLaut AGB genügt die Textform: eine E-Mail an kunde@lensingmedia.de oder ein Brief an den Verlag Lensing-Wolff, Leserservice, Westenhellweg 86-88, 44137 Dortmund. Zur Form: Kündigung per E-Mail.
Die Kündigungsseite nennt auch eine Telefonnummer des Service-Teams. Telefon führen wir nicht als Weg auf, weil sich der Zugang kaum belegen lässt (Telefonisch kündigen?).
Wann dein Abo endet
- Mit Mindestvertragslaufzeit (bei gedruckter Zeitung und ePaper 12 oder 24 Monate): Du kündigst mit einer Frist von einem Monat in Textform zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Sonst verlängert sich das Abo automatisch auf unbestimmte Zeit.
- Unbefristet, auch nach der Mindestvertragslaufzeit: Die Kündigung gilt zum Ende eines Monats und muss dem Verlag spätestens zum Ende des Vormonats vorliegen.
- Zeitlich befristetes Abo: Es endet mit der vereinbarten Bezugszeit von selbst.
- ePaper + Tablet: 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach wie oben.
- RN+: jederzeit kündbar. Das Abo endet mit Ablauf des Tages, der dem Tag des nächsten Monats vorausgeht, welcher dem Tag des Abobeginns entspricht.
Drei Beispiele: Willst du ein unbefristetes Abo zum 31. Dezember 2026 beenden, muss die Kündigung bis Montag, 30. November 2026 vorliegen. Endet deine Mindestvertragslaufzeit am Donnerstag, 17. Juni 2027, geht die Kündigung mit einem Monat Frist bis Montag, 17. Mai 2027 beim Verlag ein. Hast du RN+ am Donnerstag, 15. Oktober 2026 begonnen und kündigst in der ersten Periode, endet es mit Ablauf des 14. November 2026; sonst läuft ein weiterer Monat bis zum 14. Dezember. Deinen Termin rechnet der Kündigungsfrist-Rechner nach; die Regeln für Zeitungsabos insgesamt stehen unter Zeitung und Zeitschrift kündigen.
Was hier anders ist
Vergünstigtes ePaper. Kündigst du das Zeitungsabo und hattest für das ePaper einen Preisvorteil, gilt ab dem Wirksamwerden der Kündigung der reguläre ePaper-Preis (AGB Teil II Nr. 3). Ein zeitweiliges Unterbrechen von ePaper und Digital-Abo ist nicht möglich.
Store-Abos. Das ePaper für Mobilgeräte gibt es laut AGB auch als Abonnement über Apple und Google. Ein dort abgeschlossenes Abo kündigst du im Store; wie, zeigt Abos bei Apple und Google.
Preiserhöhung. Der Verlag darf den Bezugspreis auch im laufenden Bezugszeitraum erhöhen und kündigt das vorher in der Zeitung an. Ein Sonderkündigungsrecht nennen die AGB dafür nicht. Was du bei steigenden Preisen tun kannst, erklärt der Ratgeber zur Preiserhöhung.
Widerruf
Beide Formulare kennen neben „Kündigung“ die Kündigungsart „Widerruf“ (§ 356a BGB). Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage; bei der gedruckten Zeitung beginnt sie laut Belehrung mit dem Erhalt der ersten Ware, beim ePaper mit dem Vertragsabschluss.
Wenn es hakt
Nach § 312k BGB muss der Eingang einer Kündigung über den Button sofort in Textform bestätigt werden. Kommt keine Bestätigung, schick die Kündigung zusätzlich per E-Mail oder Brief und heb den Nachweis auf; was sonst hilft, steht im Ratgeber. Fehlt der Link oder funktioniert er nicht, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).
Kündigungsschreiben an den Verlag Lensing-Wolff
Schreib an den Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG, Leserservice, Westenhellweg 86-88, 44137 Dortmund, und nenne deine Abonummer. Für Angehörige: Todesfall; weitere Titel stehen in der Übersicht Tageszeitungen.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Ruhr Nachrichten erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG
Leserservice
Westenhellweg 86-88
44137 Dortmund
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Abonnements der Ruhr Nachrichten – Abonummer [Abonummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Abonnement kündigen oder widerrufen – Ruhr Nachrichten – abgerufen am 06.10.2026
- Kündigungsformular ePaper / Print – Ruhr Nachrichten – abgerufen am 06.10.2026
- Kündigungsformular Plus – Ruhr Nachrichten – abgerufen am 06.10.2026
- AGB für den Bezug der Zeitungstitel Ruhr Nachrichten, Dorstener Zeitung, Halterner Zeitung, Münsterland Zeitung, Version 1.19 vom 09.03.2026 – abgerufen am 06.10.2026
- AGB für ruhrnachrichten.de und die Schwestertitel (Digital-Abonnement RN+), Stand 08.01.2025 – abgerufen am 06.10.2026
- Impressum – Ruhr Nachrichten (Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG) – abgerufen am 06.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 356a BGB – Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen: elektronische Widerrufsfunktion
Häufige Fragen
Verliere ich meine Prämie, wenn ich früher kündige?
Möglicherweise. Eine Abo-Prämie wird dir laut AGB (Teil I Nr. 9) auflösend bedingt übereignet: Endet der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, etwa durch Rücktritt, außerordentliche Kündigung oder Widerruf, kann sich der Verlag vorbehalten, die Prämie zurückzufordern.
Gilt das auch für Dorstener, Halterner und Münsterland Zeitung?
Die AGB (Version 1.19) gelten für alle vier Titel des Verlags Lensing-Wolff; Kündigungen gehen laut AGB an denselben Leserservice. Ob die Titelseiten der Schwesterzeitungen eigene Formulare haben, ist hier nicht geprüft.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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