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Nürnberger Nachrichten kündigen
Die Nürnberger Nachrichten kündigst du über „Verträge kündigen“ im Fuß von nn.de und nordbayern.de: Das Formular braucht keine Anmeldung, die Kündigung geht an den Leserservice. Print und E-Paper sind laut AGB mit einem Monat Frist in Textform kündbar, NN+ und Pur-Abo auch im Benutzerprofil. Bei einer Mindestbezugszeit ist die Kündigung erst zu deren Ablauf möglich.

So kündigst du die Nürnberger Nachrichten
Vertragspartner ist laut AGB der Verlag des gewählten Zeitungstitels; bei den Nürnberger Nachrichten ist das der Verlag Nürnberger Presse (Druckhaus Nürnberg GmbH & Co. KG). Auftragsabwicklung und Inkasso übernimmt im Namen und für Rechnung des Verlags die K. Michel Nordbayerische Presse-Vertriebs-GmbH – bei ihr muss deine Kündigung eingehen (Ziffern 1 und 9). Den Link „Verträge kündigen“ findest du im Fuß von nn.de, nordbayern.de und abo.nn.de (§ 312k BGB).
- Formular ausfüllenDas Formular „Kündigung Abonnement“ gilt für Printabo, E-Paper-Abo und die Digitalabos von nn.de und nordbayern.de. Du brauchst keine Anmeldung: Es genügt die Login-E-Mail, die Kundennummer oder Name und Anschrift, dazu die Auftragsnummer oder die Bezeichnung des Vertrags. Du wählst „Ordentliche Kündigung“ oder „Außerordentliche Kündigung“ und einen Grund; „Ich möchte keine Angabe machen“ steht zur Wahl.
- „Jetzt kündigen“ klickenDanach lädst du die Eingangsbestätigung herunter. Die Kündigungsbestätigung folgt laut Formulartext, sobald die Kündigung bearbeitet ist. Das Formular warnt: Die Kündigung wird noch einmal geprüft, das Kündigungsdatum kann sich ändern. Vergleiche es deshalb mit deiner Bestätigung.
- NN+ im BenutzerprofilDie digitalen Angebote NN+ und Pur-Abo kannst du laut AGB auch im Benutzerprofil kündigen („Meine Abos verwalten“, Anmeldung nötig).
- E-Mail oder BriefDie AGB verlangen die Textform. Schreib an leserservice@vnp.de oder an die K. Michel Nordbayerische Presse-Vertriebs-GmbH, Kressengartenstraße 4, 90402 Nürnberg, und nenne Kundennummer und Auftragsnummer. Zur Form: Kündigung per E-Mail.
Die Kündigungsseite nennt auch die telefonische Kündigung. Wir führen Telefon nicht als Weg auf, weil sich der Zugang kaum belegen lässt (Telefonisch kündigen?).
Wann dein Abo endet
| Abo | Kündigung | Grundlage |
|---|---|---|
| Print oder E-Paper ohne Mindestbezugszeit | jederzeit, Frist ein Monat, Textform | AGB Ziffer 9 |
| Print oder E-Paper mit Mindestbezugszeit | erstmals zum Ablauf; danach unbefristet, jederzeit mit einem Monat Frist | AGB Ziffer 9 |
| NN+ und Pur-Abo | bis zum letzten Tag der Mindestbezugszeit; danach jederzeit, wirksam zum nächsten Kalendertag, der dem Vertragsbeginn nach seiner Zahl entspricht | AGB Ziffer 9 |
| Bundle mit Endgerät | 24 Monate Mindestbezugszeit | AGB Ziffer 12.3 |
Maßgeblich ist jeweils, wann die Kündigung bei der Firma K. Michel eingeht. Zwei Beispiele: Geht die Kündigung eines unbefristeten Print-Abos am 12. Oktober 2026 dort ein, endet es mit Ablauf des 12. November 2026. Hat dein NN+-Abo am 15. September begonnen und ist die Mindestbezugszeit vorbei, endet es nach einer Kündigung am 20. Oktober 2026 zum 15. November 2026. Für dein Datum rechnet der Kündigungsfrist-Rechner. Welche Grenzen das Gesetz Abo-Klauseln setzt, steht auf der Seite Zeitung und Zeitschrift kündigen.
Was hier anders ist
NN+ hängt am Abo. Print- und E-Paper-Abonnenten haben NN+ ohne Aufpreis. Mit der Kündigung der Tageszeitung oder des E-Papers entfällt laut den Fragen und Antworten zu NN+ auch dieser Zugang. Willst du weiter alle NN+-Artikel lesen, brauchst du ein eigenes NN+-Abo.
Preiserhöhung um mehr als fünf Prozent. Dann hast du laut AGB (Ziffer 7) ein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum Ende des letzten Monats vor dem Inkrafttreten. Die Kündigung muss bis dahin in Textform bei K. Michel eingehen. Gilt die Erhöhung ab dem 1. Januar 2027, ist das der 31. Dezember 2026. Hast du im Voraus bezahlt, gilt die Erhöhung erst nach dem Ende dieses Zeitraums. Mehr dazu im Ratgeber Preiserhöhung: was tun.
Widerruf. Neue Abos kannst du binnen 14 Tagen widerrufen. Im Fuß steht dafür „Verträge widerrufen“ (§ 356a BGB).
Wenn die Kündigung hakt
Keine Bestätigung? Prüf den Spam-Ordner. Nach § 312k BGB muss der Eingang einer Kündigung über den Button sofort in Textform bestätigt werden. Kommt nichts, schick die Kündigung zusätzlich per E-Mail oder Brief und sichere den Nachweis. Fehlt der Link oder funktioniert er nicht, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Was der Kündigungsbutton leisten muss, erklärt der Ratgeber.
Kündigungsschreiben an den Leserservice
Briefe gehen laut AGB an die K. Michel Nordbayerische Presse-Vertriebs-GmbH in Nürnberg, die für den Verlag handelt; der Generator setzt diese Anschrift ein. Gib Kundennummer und Auftragsnummer an. Hinweise für Angehörige stehen unter Todesfall; weitere Zeitungen findest du unter Tageszeitungen kündigen.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Nürnberger Nachrichten erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
K. Michel Nordbayerische Presse-Vertriebs-GmbH
Kressengartenstraße 4
90402 Nürnberg
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Abonnements der Nürnberger Nachrichten – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- nordbayern.de: Impressum (Verlag Nürnberger Presse Druckhaus Nürnberg GmbH & Co. KG) – abgerufen am 06.10.2026
- Verlag Nürnberger Presse: AGB für Abonnements und digitale Inhalte (ohne Stand-Angabe) – abgerufen am 06.10.2026
- Abo-Shop NN/NZ: Kündigung Abonnement – abgerufen am 06.10.2026
- nn.de: Fragen und Antworten zu NN.de, unserer App und NN+ – abgerufen am 06.10.2026
- nn.de: Meine Abos verwalten – abgerufen am 06.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 356a BGB – Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen: elektronische Widerrufsfunktion
Häufige Fragen
Wo finde ich meine Kundennummer?
Laut dem Formular steht sie in der Auftragsbestätigung oder auf der ZAC-Karte (Zeitungs-Abo-Card). Fehlt sie, kannst du dich im Formular stattdessen mit der Login-E-Mail oder mit Name und Anschrift ausweisen; dann nennst du die Auftragsnummer oder die Bezeichnung des Vertrags.
Ich habe Print und E-Paper. Kann ich nur eines davon kündigen?
Ja, aber du musst es sagen. Das Formular hat ein Freitextfeld für genau diesen Fall: Schreib dort, welchen Vertrag du kündigst und ob ein Teilprodukt bestehen bleiben soll.
Kann ich vor dem Ende der Mindestbezugszeit kündigen?
Die AGB nennen die Kündigung erstmals zum Ablauf der Mindestbezugszeit. Daneben bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt (Ziffer 9); ein solcher Grund muss konkret vorliegen. Bei einer Preiserhöhung um mehr als fünf Prozent gibt es zusätzlich das Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 7.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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