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DER SPIEGEL kündigen

Dein SPIEGEL-Abo kündigst du über „Vertrag kündigen“ im Fuß von spiegel.de: Auftrags- oder Kundennummer und deine Daten eintragen, eine Anmeldung brauchst du dafür nicht. Laut AGB geht es auch per E-Mail an aboservice@spiegel.de. Das Heft-Abo ist nach der Mindestbezugszeit mit einem Monat Frist kündbar, SPIEGEL+ mit 24 Stunden zum Ende des Nutzungszeitraums.

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So kündigst du dein SPIEGEL-Abo

Vertragspartner ist die SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG in Hamburg. Ihre AGB (Stand 19. Juni 2026) gelten für Abonnements, Zeitzugänge und Einzelkäufe. Den Link „Vertrag kündigen“ findest du im Fuß von spiegel.de und abo.spiegel.de (§ 312k BGB). Er führt zum Formular „Abonnement kündigen“.

  1. Formular ausfüllenGefragt sind die Auftrags- oder Kundennummer, Anrede, Name, Postleitzahl, Ort und E-Mail-Adresse. Die Nummer steht auf Kontoauszug, Rechnung oder dem Adressaufkleber deines Magazins. An die E-Mail-Adresse schickt der Verlag die Kündigungsbestätigung. Anmelden musst du dich dafür nicht.
  2. „Mein Abo finden“Mit diesem Knopf geht es weiter. Was danach angezeigt wird, zeigt die Seite erst nach der Eingabe deiner Daten. Prüf, zu welchem Termin das Abo enden soll, bevor du abschickst.
  3. Oder im KontoDie Kündigungsseite verweist auf das persönliche Konto, in dem du deine Abos verwalten kannst. Dafür meldest du dich an.
  4. E-Mail oder BriefLaut AGB (Ziffer 7 a) genügt die Kündigung an aboservice@spiegel.de oder an „DER SPIEGEL, Abonnentenservice, 20637 Hamburg“. Zur Form: Kündigung per E-Mail.

Wann dein Abo endet

Heft-Abo. Nach dem Ende der Mindestbezugszeit ist das Abo jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar; ohne Kündigung läuft es für unbestimmte Zeit weiter (AGB Ziffer 7 a). Wie lange die Mindestbezugszeit dauert, steht in deinem Angebot: Das Flexabo ist laut Angebotsseite monatlich kündbar, das Prämienabo nach 52 Ausgaben, das Probeabo über 10 Ausgaben nach dem Mindestbezug.

SPIEGEL+ und andere Zeitzugänge. Ein digitaler Zugang ist jederzeit mit einer Frist von 24 Stunden zum Ende des Nutzungszeitraums kündbar. Der Zeitraum ist üblicherweise vier Wochen lang, danach verlängert sich der Zugang um weitere vier Wochen. Eine Rückerstattung des Preises gibt es nicht (AGB Ziffer 7 b). Für die Option „Werbefrei lesen“ (0,99 Euro je Woche, vierwöchentlich abgerechnet) nennt die zugehörige Seite dieselbe Frist von 24 Stunden; du kündigst sie im Online-Servicebereich.

Zwei Beispiele: Dein SPIEGEL+ startet am Donnerstag, 15. Oktober 2026. Die erste Laufzeit endet mit Ablauf des 11. November. Kündigst du bis Dienstag, 10. November, endet der Zugang an diesem Tag; sonst läuft er weitere vier Wochen, bis zum Ablauf des 9. Dezember 2026. Bei einem Flexabo, dessen Kündigung am Dienstag, 20. Oktober 2026 eingeht, läuft die Frist bis zum 20. November 2026. Deinen Termin rechnet der Kündigungsfrist-Rechner nach; die Regeln für Zeitungsabos insgesamt stehen unter Zeitung und Zeitschrift kündigen.

Was hier anders ist

Upgrades laufen weiter. Ein Upgrade, etwa das Digital-Upgrade zum Heft, ist laut AGB (Ziffer 12) ein eigenständiger Vertrag. Kündigst du das Print-Abo, entfällt der Upgrade-Rabatt, und das Upgrade läuft zum regulären Preis weiter. Willst du alles beenden, kündige beides.

Duo-Abo. Multiuser-Angebote kündigt der Inhaber des Hauptkontos. Damit enden Hauptkonto und Gastkonten, nicht aber separat gebuchte Upgrades (Ziffer 13).

Preisanpassung. Bei einer Erhöhung um mehr als 10 % hast du ab dem Wirksamwerden ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss dem Verlag innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe zugehen (Ziffer 14). Was du sonst bei steigenden Preisen tun kannst, erklärt der Ratgeber zur Preiserhöhung.

Widerruf

Ein neues Abo kannst du widerrufen. Dafür steht im Fuß „Vertrag widerrufen“ (§ 356a BGB); das Formular fragt dieselben Daten ab wie die Kündigung. Die AGB zeigen die Widerrufsbelehrung nur als Grafik. Die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage (§ 355 BGB); wann sie beginnt, hängt davon ab, ob du Hefte oder einen digitalen Zugang bestellt hast. Wann Widerruf und wann Kündigung passt, zeigt Widerruf oder Kündigung.

Wenn es hakt

Das Formular findet dein Abo nicht? Prüf die Schreibweise der Nummer und der Postleitzahl, dann kündige per E-Mail an den Abonnentenservice und heb den Nachweis auf. Nach § 312k BGB muss der Eingang einer Kündigung über den Button sofort in Textform bestätigt werden; was bei fehlender Bestätigung hilft, steht im Ratgeber. Fehlt der Link oder funktioniert er nicht, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).

Kündigungsseite, Impressum und AGB nennen auch eine Telefonnummer. Telefon führen wir nicht als Kündigungsweg auf, weil sich der Zugang kaum belegen lässt (Telefonisch kündigen?).

Kündigungsschreiben an den SPIEGEL

Schreib an „DER SPIEGEL, Abonnentenservice, 20637 Hamburg“; so steht es in den AGB. Vertragspartner bleibt die SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG. Gib deine Kundennummer an, nenne das Produkt (Heft-Abo, SPIEGEL+ oder Option) und den gewünschten Termin. Für Angehörige: Todesfall; weitere Titel stehen in der Übersicht Tageszeitungen.

Werkzeug

Kündigungsschreiben für DER SPIEGEL erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Anschrift laut DER SPIEGEL, geprüft am 06.10.2026. Steht in deinem Vertrag eine andere, nimm die.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

DER SPIEGEL
Abonnentenservice
20637 Hamburg

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meines SPIEGEL-Abonnements – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich die Lieferung im Urlaub unterbrechen, statt zu kündigen?

Ja, aber nur begrenzt: Nach einem Probezeitraum darf die Lieferung der Print-Produkte laut AGB (Ziffer 4 b) für höchstens 6 Wochen je Kalenderjahr unterbrochen werden, etwa wegen Urlaub oder Krankheit. Für längere Pausen hilft nur die Kündigung.

Muss ich ein verschenktes SPIEGEL-Abo kündigen?

Beim Geschenkabo nicht: Laut Angebotsseite endet der Bezug nach 13 Ausgaben automatisch. Hast du selbst ein anderes Abo daraus gemacht, gelten die Fristen dieses Abos.

Wo finde ich meine Auftragsnummer?

Laut Kündigungsformular steht sie auf deinem Kontoauszug, auf der Rechnung oder auf dem Adressaufkleber deines Magazins. Das Formular verlangt die Auftrags- oder die Kundennummer.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

Passt dazu

  • Anbieter Mitteldeutsche Zeitung

    Formular ohne Anmeldung, auch als Stellvertreter; Print mit einem Monat Frist

  • Anbieter Handelsblatt

    Formular, „Mein Profil“ oder E-Mail; Fristangaben in AGB und Impressum weichen ab

  • Anbieter LVZ

    Anmeldung, Formular oder E-Mail; Print und E-Paper monatlich, LVZ+ bis 23:59 Uhr

  • Vorlagen Widerruf

    Mustertext für den Widerruf mit Bausteinen für Ware, Abo und Versicherung, Fristen mit Beispielen