Anbieter

Rhein-Zeitung kündigen

Dein Abo der Rhein-Zeitung kündigst du über „Abo kündigen“ im Fuß von rhein-zeitung.de: Kunden- und Auftragsnummer eintragen. Laut AGB genügt die Textform, also auch eine E-Mail an aboservice@rhein-zeitung.net. Die Frist beträgt einen Monat, bei einer Mindestbezugsdauer zu deren Ablauf. Das RZ+ Web-Abo kündigst du über „Mein Profil“.

Von Rechtsstand geprüft am 7 Min. Lesezeit

Ruhiger Uferweg unterhalb eines bewaldeten Hügels mit Burgruine, feiner Morgennebel, Laub auf dem Kies und ein geschlossenes Holztor, aus niedriger Perspektive
KI-generiert

So kündigst du dein Abo der Rhein-Zeitung

Vertragspartner ist die Mittelrhein-Verlag GmbH in Koblenz. Ihre AGB (Stand Januar 2025) gelten für das gedruckte Abo und für das Digital-Abo mit E-Paper. Den Kündigungslink findest du als „Abo kündigen“ im Fuß von rhein-zeitung.de und abo.rhein-zeitung.de (§ 312k BGB). Er führt zu einem Formular im Online Service-Center.

  1. Nummern bereithaltenDas Formular „Kündigung“ fragt nach Kundennummer und Auftragsnummer. Beide stehen auf deiner Auftragsbestätigung. Eine Anmeldung verlangt die Seite an dieser Stelle nicht.
  2. Mit „Weiter“ fortfahrenWas danach abgefragt wird, zeigt die Seite erst nach Eingabe der Nummern. Heb die Bestätigung des Verlags auf und sieh nach, zu welchem Datum das Abo enden soll.
  3. Per E-Mail oder BriefStatt des Formulars genügt laut AGB die Textform, zum Beispiel eine E-Mail an aboservice@rhein-zeitung.net oder ein Brief an die Mittelrhein-Verlag GmbH. Nenne Kunden- und Auftragsnummer. Zur Form: Kündigung per E-Mail.
  4. RZ+ Web-Abo im ProfilDas RZ+ Web-Abo kündigst du laut FAQ des Abo-Shops über „Mein Profil“ auf rhein-zeitung.de; dasselbe nennen die AGB für ein Digital-Abo mit PayPal-Zahlung. Zahlst du per PayPal, geht es auch im PayPal-Konto unter Einstellungen, Zahlungen, Zahlungen im Einzugsverfahren, „Rhein-Zeitung“. Die Bestätigung kommt per E-Mail.

Das PUR-Abo (rhein-zeitung.de ohne Werbung und ohne Tracking durch Drittanbieter) lässt sich laut FAQ zusätzlich zu einem bestehenden Vertrag abschließen. Es ist monatlich kündbar: Eine kurze schriftliche Mitteilung an dieselbe E-Mail-Adresse genügt, die Frist beträgt einen Monat.

Wann dein Abo endet

Die AGB unterscheiden nach der Laufzeit. Welche Variante bei dir gilt, steht in der Auftragsbestätigung.

  • Befristetes Abo: Es endet mit Ablauf der vereinbarten Bezugszeit, ohne dass du kündigen musst.
  • Abo mit Mindestbezugsdauer, etwa ein Aktions-Abo: Du kündigst mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Mindestbezugsdauer. Eine Kündigung mit Wirkung vor diesem Termin schließen die AGB aus.
  • Unbefristetes Abo und Abo nach der Mindestbezugsdauer: jederzeit mit einer Frist von einem Monat.
  • RZ+ Web-Abo: unbefristet und monatlich kündbar.

Ein Beispiel: Die Mindestbezugsdauer deines Aktions-Abos endet am Montag, 15. März 2027. Die Kündigung muss spätestens am Montag, 15. Februar 2027 beim Verlag eingehen. Kommt sie erst am Montag, 22. Februar an, läuft das Abo unbefristet weiter und endet einen Monat nach Zugang, am 22. März 2027. Laut AGB gilt eine verspätete Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Deinen Termin rechnet der Kündigungsfrist-Rechner nach; die Regeln für Zeitungsabos insgesamt stehen unter Zeitung und Zeitschrift kündigen.

Was hier anders ist

Unterbrechung verlängert die Mindestbezugsdauer. Unterbrichst du während der Mindestbezugsdauer die Lieferung, verlängert sich diese laut AGB entsprechend. Wer das Abo im Urlaub ruhen lässt, schiebt also seinen Kündigungstermin nach hinten.

Print und Digital hängen zusammen. RZ-Komplett, also E-Paper, Zugang zu rhein-zeitung.de und Archiv, gehört laut FAQ zu jedem Print-Vollabo von Montag bis Samstag. Das Paket lässt sich also nur zusammen mit dem Print-Abo beenden.

Preiserhöhung und Umbau der Zeitung. Erhöhungen des Bezugspreises kündigt der Verlag in der Zeitung bzw. auf rhein-zeitung.de an. Sie entbinden laut AGB nicht vom Vertrag, und die inhaltliche Umstrukturierung der Ausgabe berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung. Ob und wann du bei steigenden Preisen aussteigen kannst, erklärt der Ratgeber zur Preiserhöhung.

Widerruf in den ersten 14 Tagen

Ein neues Abo kannst du binnen 14 Tagen widerrufen. Dafür gibt es im Fuß den Link „Abo widerrufen“ (§ 356a BGB). Beim gedruckten Abo beginnt die Frist laut Belehrung mit dem Erhalt der ersten Zeitung. Beim Digital-Abo erlischt das Widerrufsrecht laut AGB mit dem ersten Zugriff auf die Produkte; das Gesetz knüpft das Erlöschen allerdings an weitere Voraussetzungen (§ 356 BGB). Wann Widerruf und wann Kündigung der richtige Weg ist, zeigt Widerruf oder Kündigung.

Wenn es hakt

Das Formular erwartet Nummern, die du nicht zur Hand hast? Dann schreib dem Verlag mit Name, Anschrift und der Bitte um Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Nach § 312k BGB muss der Verlag den Eingang einer Kündigung über den Button sofort in Textform bestätigen; was bei fehlender Bestätigung hilft, steht im Ratgeber. Fehlt der Link oder funktioniert er nicht, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).

Die Kündigungsseite und die FAQ nennen auch einen telefonischen Kundenservice. Wir führen Telefon nicht als Kündigungsweg auf, weil sich der Zugang kaum belegen lässt (Telefonisch kündigen?).

Kündigungsschreiben an die Rhein-Zeitung

Schreib an die Mittelrhein-Verlag GmbH, Mittelrheinstraße 2-4, 56072 Koblenz, oder per E-Mail an den Aboservice. Gib Kunden- und Auftragsnummer an. Für Angehörige: Todesfall; weitere Titel stehen in der Übersicht Tageszeitungen.

Werkzeug

Kündigungsschreiben für Rhein-Zeitung erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Anschrift laut Rhein-Zeitung, geprüft am 06.10.2026. Steht in deinem Vertrag eine andere, nimm die.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

Mittelrhein-Verlag GmbH
Mittelrheinstraße 2-4
56072 Koblenz

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meines Abonnements der Rhein-Zeitung – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich die Rhein-Zeitung im Urlaub pausieren, statt zu kündigen?

Eine Pause gibt es nicht, wohl aber den Urlaubsservice: Laut FAQ lässt du die Zeitung an deine Urlaubsanschrift nachsenden oder spendest sie. Wird die Lieferung unterbrochen, schreibt der Verlag das anteilige Bezugsgeld laut AGB ab dem achten Erscheinungstag gut.

Kann ich im Print-Abo nur das E-Paper abbestellen?

Nein. Laut FAQ ist RZ-Komplett in jedem Print-Vollabo von Montag bis Samstag enthalten und nicht einzeln abbestellbar. Willst du aussteigen, kündigst du das Abo insgesamt.

Wo finde ich Kunden- und Auftragsnummer?

Beide stehen auf der Auftragsbestätigung, so die Kündigungsseite. Die Kundennummer steht laut FAQ auch auf dem Abo-Bestätigungsbrief, dem Kontoauszug oder der Rechnung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

Passt dazu

  • Anbieter WAZ

    Kündigungsformular, Online-Kundenservice oder Textform; ein Monat Frist

  • Anbieter DER SPIEGEL

    Formular ohne Anmeldung; Heft-Abo mit einem Monat Frist, SPIEGEL+ mit 24 Stunden

  • Anbieter Mitteldeutsche Zeitung

    Formular ohne Anmeldung, auch als Stellvertreter; Print mit einem Monat Frist

  • Rechner Kündigungsfrist-Rechner

    Letzter Zugangstag, Absendetag und Vertragsende – je nach Vertragsart