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Augsburger Allgemeine kündigen
Dein Abo der Augsburger Allgemeine kündigst du über „Abo kündigen“ auf kuendigen.augsburger-allgemeine.de, per E-Mail an abo@augsburger-allgemeine.de, per Fax oder per Brief an die Presse-Druck- und Verlags-GmbH in Augsburg. Laut AGB ist ein unbefristetes Abo mit einem Monat Frist zum Ende des Abrechnungszeitraums kündbar, ein Abo mit Mindestlaufzeit erstmals mit einem Monat Frist zu deren Ende. Die Hilfe nennt meist vier Wochen.

So kündigst du bei der Augsburger Allgemeine
Vertragspartnerin für die Abos der Augsburger Allgemeine und ihrer Heimatzeitungen ist die Presse-Druck- und Verlags-GmbH in Augsburg. Den Link „Abo kündigen“ findest du im Seitenfuß von augsburger-allgemeine.de und im Abo-Shop (§ 312k BGB). Die AGB (Ziffer 5.2.5) lassen diese Wege zu:
- Online-KündigungAuf kuendigen.augsburger-allgemeine.de meldest du dich an oder verifizierst dich ohne Passwort mit Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Kundennummer. Die Kundennummer steht in der Auftragsbestätigung und im Verwendungszweck der Lastschrift. Die Seite zählt fünf Schritte; sichtbar ist nur der erste, die Verifizierung.
- E-MailAn abo@augsburger-allgemeine.de, mit Kundennummer und dem Wunsch „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Zur Form: Kündigung per E-Mail.
- Brief oder FaxAn die Presse-Druck- und Verlags-GmbH, Curt-Frenzel-Straße 2, 86167 Augsburg; die Faxnummer steht im Steckbrief. Kündigungsseite und Hilfe nennen als Postanschrift „86133 Augsburg“, das Postfach laut Impressum.
Hast du ein Angebot ohne Adressangabe direkt über PayPal oder die App-Stores von Apple und Google abgeschlossen, kannst du es laut Kündigungsseite nur dort beenden: Abos bei Apple und Google. Kündigungsseite und Hilfe nennen auch den Anruf beim Abo-Service. Telefon führen wir nicht als Weg auf, weil sich der Zugang kaum belegen lässt (Telefonisch kündigen?).
Wann dein Abo endet
Laut AGB (Ziffer 5.2) gibt es drei Fälle. Ein Abo auf unbestimmte Zeit kündigst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums; im Voraus gezahlte Beträge für die Zeit danach werden erstattet. Ein Abo mit Mindestlaufzeit, die höchstens zwei Jahre beträgt, verlängert sich auf unbestimmte Dauer, wenn du nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit kündigst; danach kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Ein Abo mit Festlaufzeit ohne automatische Verlängerung lässt sich nicht ordentlich kündigen und endet mit der Festlaufzeit.
Die Hilfe nennt meist „4 Wochen zum Laufzeitende oder Monatsende“. Bei Geräte-Bundles (das Heimat-Bundle läuft 24 Monate), bei Paketen für Unternehmenskunden und bei „Leser werben Leser“-Prämienabos kann die Frist abweichen. Das PLUS+ Paket hat üblicherweise einen Monat Laufzeit; für das Probe-Abo über zwei Wochen, ob Zeitung oder e-Paper, brauchst du laut Hilfe nichts zu tun, es endet von selbst.
Ein Beispiel: Du zahlst vierteljährlich, der Abrechnungszeitraum endet am Donnerstag, 31. Dezember 2026. Die Kündigung muss dann spätestens am Montag, 30. November 2026 beim Verlag eingehen; kommt sie am 1. Dezember, läuft das Abo bis zum nächsten Zeitraumende weiter. Eigene Termine rechnet der Kündigungsfrist-Rechner.
Was hier anders ist
Umstellen statt kündigen. Willst du das Print-Abo auf das e-Paper umstellen, ist laut Hilfe keine Kündigung nötig: Du bestellst das e-Paper einige Tage vor dem Monatswechsel und gibst dem Abo-Service per E-Mail Bescheid; das Print-Abo wird zum Monatsersten eingestellt.
Rabatte hängen am Abo. Rabatte, die an ein anderes Abo geknüpft sind, entfallen mit der Kündigung dieses Abos; es gelten dann die regulären Bezugspreise (AGB, Ziffer 5.1.4). Prüf vor einer Teilkündigung, ob du einen Rabatt verlierst.
Urlaub. Bei Abwesenheit kannst du die Zeitung nachsenden, spenden, verschenken oder durch einen kostenlosen e-Paper-Zugang ersetzen lassen; ein Anspruch auf anteilige Erstattung besteht nicht (AGB, Ziffer 3.2.3).
Preiserhöhung, AGB-Änderung und Widerruf
Der Verlag darf den Bezugspreis höchstens einmal pro Quartal und zweimal pro Jahr anpassen. Die Erhöhung wird im Internet und in der Zeitung veröffentlicht; Einzelbenachrichtigungen sind laut AGB nicht möglich, bei Abos gilt sie erst mit der nächsten Verlängerung der Laufzeit. Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens hast du ein Sonderkündigungsrecht; die Kündigung muss dem Verlag innerhalb eines Monats ab Mitteilung zugehen (Ziffer 5.1.5). Weil es keine persönliche Nachricht gibt, behalte die Ankündigungen im Blick. So gehst du vor: Preiserhöhung: was tun. Ändert der Verlag seine AGB, informiert er dich schriftlich oder per E-Mail; widersprichst du nicht binnen sechs Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen. Du kannst den Vertrag aber fristlos zum genannten Änderungsdatum kündigen (Ziffer 7). Preise, Hauptleistungen und Laufzeit sind von dieser Regel ausgenommen. Neue Abos kannst du binnen 14 Tagen widerrufen, Print ab Erhalt der ersten Ausgabe, digitale Abos ab Vertragsschluss, im Abo-Shop über „Widerruf“ (§ 356a BGB).
Wenn die Kündigung hakt
Die Verifizierung klappt nicht? Dann kündige per E-Mail an abo@augsburger-allgemeine.de und heb den Sendebeleg auf. Textform genügt (§ 309 Nr. 13 BGB). Wie du ohne Nummer kündigst, zeigt der Ratgeber Ohne Kundennummer kündigen.
Keine Bestätigung? Über den Kündigungsbutton muss der Eingang sofort in Textform bestätigt werden (§ 312k BGB); was bei fehlender Bestätigung hilft, steht im Ratgeber. Fehlt der Link oder funktioniert er nicht, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).
Kündigungsschreiben an den Verlag
Adressiere den Brief an die Presse-Druck- und Verlags-GmbH, Curt-Frenzel-Straße 2, 86167 Augsburg, und gib deine Kundennummer an. Was Angehörige regeln müssen, steht unter Todesfall. Einen Überblick gibt Zeitung und Zeitschrift kündigen; weitere regionale Titel stehen unter Tageszeitungen kündigen.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Augsburger Allgemeine erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Presse-Druck- und Verlags-GmbH
Curt-Frenzel-Straße 2
86167 Augsburg
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Abonnements der Augsburger Allgemeine – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Augsburger Allgemeine: Abo kündigen – abgerufen am 06.10.2026
- Abo-Shop der Augsburger Allgemeine: AGB – abgerufen am 06.10.2026
- Hilfe: Wie kann ich kündigen und wie ist die Kündigungsfrist? – abgerufen am 06.10.2026
- Hilfe: Wie lange laufen die digitalen Abos? – abgerufen am 06.10.2026
- Hilfe: Wie lange ist die Laufzeit des Probe-Abos? – abgerufen am 06.10.2026
- Hilfe: Kann ich das Abo sofort kündigen, wenn ich wegziehe? – abgerufen am 06.10.2026
- Augsburger Allgemeine: Impressum – abgerufen am 06.10.2026
- Abo-Shop der Augsburger Allgemeine: Widerruf – abgerufen am 06.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
- § 356a BGB – Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen
Häufige Fragen
Kann ich das Abo sofort kündigen, wenn ich wegziehe?
Nein. Die Hilfe antwortet, dass auch dann eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gilt; alternativ lässt sich das Abo an eine caritative Einrichtung spenden. Ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug wie bei Telefon und Internet gibt es für Zeitungsabos nicht. Was beim Umzug sonst zu regeln ist, zeigt die Lebenslage Umzug.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
Passt dazu
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Anbieter HNAFormular ohne Anmeldung, E-Mail oder Brief; ein Monat Frist, Sonderregel bei Vorauszahlung
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Anbieter ImmoScout24Per Formular oder im Konto; zum Ende der Mindestlaufzeit, danach mit einem Monat Frist
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Lebenslagen TrennungWer nach der Trennung für welche Verträge haftet – mit Fristen bis nach der Scheidung