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Süddeutsche Zeitung kündigen
Dein SZ-Abo kündigst du über „Abo online kündigen“ im Seitenfuß von sueddeutsche.de, per E-Mail an aboservice@sz.de oder per Brief an den Verlag in München. Unbefristete Abos und Abos nach der Mindestlaufzeit sind mit einem Monat Frist kündbar. Die AGB nennen für die Kündigung Schriftform, Textform oder die Schaltfläche, nicht den Anruf.

So kündigst du dein SZ-Abo
Vertragspartner ist die Süddeutsche Zeitung GmbH in München (AGB für Abonnements, Stand 3. Dezember 2025). Dieselben AGB gelten für die gedruckte Zeitung, für SZ Plus, das ePaper und die Apps. Den Link „Abo online kündigen“ findest du im Seitenfuß von sueddeutsche.de (§ 312k BGB). Er öffnet den Kündigungsbereich im SZ-Konto oder das Formular „Sie möchten Ihr Abo kündigen?“; beide laden per JavaScript.
- Abo und Auftragsnummer bereitlegenDie Auftragsnummer ist laut Hilfe meist zehnstellig und beginnt mit einer 6, beim SZ Plus-Basis-Abo ist sie siebenstellig und beginnt mit einer 1. Du findest sie in der Post zum Abo, im Verwendungszweck der Lastschrift und im Online-Service.
- Kündigungsart wählenDas Formular bietet laut seinem Quelltext „ordentlich zum Vorausberechnungsende“, „ordentlich zum frühestmöglichen Zeitpunkt“, „ordentlich zu einem späteren Zeitpunkt“ (mit Datum) und „außerordentlich per sofort“ (mit Begründung) an. Bei einer ordentlichen Kündigung kannst du einen Grund nennen.
- AbsendenNach dem Absenden bekommst du laut Formular umgehend eine Kopie deiner Nachricht per E-Mail. Heb sie auf.
- Vertragsende prüfenAchte auf eine Bestätigung des Vertragsendes. Kommt keine, fordere sie beim Aboservice an.
Statt online reicht nach den AGB (Ziffer 8 Abs. 5) die Schrift- oder Textform: eine E-Mail an aboservice@sz.de oder ein Brief an die Süddeutsche Zeitung GmbH, Aboservice, Hultschiner Straße 8 in München. Die Hilfe verlangt eine genaue Bezeichnung des Abo-Auftrags, die Angabe „ordentlich“ oder „außerordentlich“, deine Adresse, die Art des Abos (SZ Plus, Zeitung, Langstrecke) und gegebenenfalls Termin und Grund. Zur Form: Kündigung per E-Mail. Im Seitenfuß steht auch „Abo telefonisch kündigen“; wir führen Telefon nicht als Weg auf, weil sich der Zugang kaum belegen lässt (Telefonisch kündigen?). Die AGB nennen für die Kündigung Schriftform, Textform oder die Schaltfläche.
Wann dein Abo endet
Die AGB regeln das in Ziffer 8 ausdrücklich:
- Unbefristetes Abo: jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Im Voraus gezahlte Beträge für die Zeit nach dem Ende bekommst du erstattet.
- Abo mit Mindestlaufzeit (höchstens zwei Jahre): Es verlängert sich auf unbestimmte Dauer, wenn du nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit kündigst. Danach ist es jederzeit mit einem Monat Frist kündbar.
- Abo mit Festlaufzeit (höchstens zwei Jahre): keine ordentliche Kündigung; es endet mit Ablauf der Festlaufzeit. Ein kostenloses Probe-Abo wird nur mit deiner Zustimmung kostenpflichtig.
Das sind die Grenzen, die § 309 Nr. 9 BGB für AGB-Verträge seit März 2022 setzt. Allgemeines zu Zeitschriften-Abos steht auf Zeitung und Zeitschrift kündigen.
Beispiele: Geht deine Kündigung eines unbefristeten Abos am Montag, 12. Oktober 2026, beim Verlag ein, endet es mit Ablauf des 12. November 2026. Läuft die Mindestlaufzeit mit Ablauf des 14. Januar 2028 aus, muss die Kündigung spätestens am Dienstag, 14. Dezember 2027, beim Verlag sein; sonst läuft das Abo unbefristet weiter. Deinen Termin rechnet der Kündigungsfrist-Rechner nach.
Test- und Kennenlern-Abo. Laut Hilfe stoppst du den zahlungspflichtigen Weiterbezug jederzeit bis zum Ende des Testzeitraums, am einfachsten online über „Weiterbezug stoppen“, oder per E-Mail an aboservice@sz.de mit Kunden- und Auftragsnummer. Nach Ablauf des Zeitraums gelten die üblichen Fristen.
Was hier anders ist
Konto löschen kündigt nichts. Eine Löschung des digitalen Kundenkontos ersetzt die Kündigung des Abos nicht. Bei bestehendem Digital-Abo ist sie erst zum Ende des Abo-Vertrags möglich (Ziffer 9).
Pausieren. Digitale Abos lassen sich nicht zeitweilig unterbrechen, Gebühren für Teilzeiträume werden nicht erstattet (Ziffer 3.2).
Abo mit Gerät. Bei einem Bundle aus Digital-Abo und Gerät ist der Widerruf nur für beide Teile zusammen möglich (Ziffer 3.3). Die Laufzeit steht in deinem Angebot.
Vertrag mit Werbung, App und Store. Der kostenlose „Vertrag mit Werbung“ für Leser ohne Abo ist kein Abo im Sinne der AGB (Ziffer 1); dafür gibt es im Seitenfuß „Vertrag mit Werbung kündigen“. In der SZ-App lässt sich ein Abo auch über Google Play oder Apple abschließen. Solche Abos beendest du im Store: Abos bei Apple und Google.
Preiserhöhung und Widerruf
Nach den AGB darf der Verlag den Abo-Preis höchstens einmal pro Kalenderjahr anpassen, wenn sich seine Kosten ändern, und muss das mindestens sechs Wochen vorher ankündigen. Bei einer Erhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens; die Kündigung muss innerhalb eines Monats ab Mitteilung beim Verlag sein (Ziffer 5 Abs. 2). Für den Zeitraum, den du schon im Voraus bezahlt hast, ist der Preis garantiert. So gehst du vor: Preiserhöhung: was tun.
Ein neues Abo kannst du binnen 14 Tagen widerrufen: bei der gedruckten Zeitung ab Erhalt der ersten Ausgabe, bei digitalen Abos ab Vertragsschluss (Ziffer 7). Im Seitenfuß steht dafür „Abo widerrufen“ (§ 356a BGB). Den Unterschied zur Kündigung erklärt der Ratgeber Widerruf oder Kündigung.
Wenn die Kündigung hakt
Keine Bestätigung? Nach § 312k BGB muss der Eingang einer Kündigung über den Button in Textform bestätigt werden. Prüf den Spam-Ordner. Kommt nichts, schick die Kündigung zusätzlich an aboservice@sz.de oder als Einwurf-Einschreiben und heb den Nachweis auf (Zugang beweisen).
Button fehlt oder Formular funktioniert nicht? Fehlt die Kündigungsschaltfläche oder erfüllt sie die Anforderungen nicht, darfst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Was der Kündigungsbutton leisten muss, erklärt der Ratgeber.
Kündigungsschreiben an die Süddeutsche Zeitung
Adressiere den Brief an die Süddeutsche Zeitung GmbH, Aboservice, Hultschiner Straße 8 in München. Diese Anschrift steht in der Widerrufsbelehrung der AGB; für Kündigungen nennen sie keine eigene. Gib Kunden- und Auftragsnummer an. Die AGB regeln den Todesfall nicht; was Angehörige tun können, steht unter Todesfall.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Süddeutsche Zeitung erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Süddeutsche Zeitung GmbH
Aboservice
Hultschiner Straße 8
81677 München
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Abonnements der Süddeutschen Zeitung – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- AGB für Abonnements von Printprodukten und Digitalen Produkten der Süddeutsche Zeitung GmbH, Stand 03.12.2025 – abgerufen am 06.10.2026
- SZ Hilfe: Kündigen – abgerufen am 06.10.2026
- SZ Aboservice: Kontaktformular „Sie möchten Ihr Abo kündigen?“ – abgerufen am 06.10.2026
- SZ.de: Kontakt und Impressum – abgerufen am 06.10.2026
- SZ Hilfe: Zeitungs-App – abgerufen am 06.10.2026
- SZ.de: Startseite (Seitenfuß mit „Abo online kündigen“) – abgerufen am 06.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
- § 356a BGB – elektronische Widerrufsfunktion
Häufige Fragen
Kostet die Kündigung etwas?
Die AGB (Stand 03.12.2025) nennen keine Gebühr für eine Kündigung. Beim Brief zahlst du das Porto; ein Einwurf-Einschreiben kostet bei der Deutschen Post 3,30 Euro (Preisliste Stand 01.07.2026).
Kann ich die gedruckte Zeitung im Urlaub umleiten, statt zu kündigen?
Ja. Der Verlag bietet einen Urlaubsservice mit Nachsendung; im Inland entstehen laut AGB (Ziffer 3.1) keine Zusatzkosten. Bei Lieferunterbrechungen von mehr als einer Woche erteilt er auf Wunsch eine Gutschrift für die anteiligen Gebühren.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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