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Badische Zeitung kündigen
Die Badische Zeitung kündigst du über „Abonnement hier kündigen“ im Seitenfuß von badische-zeitung.de (Formular in „Meine BZ“), im Konto oder in Textform an den Verlag. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt laut Abonnement-AGB 14 Tage; hast du eine Mindestbezugsdauer, kündigst du erstmals zu deren Ende. Das Formular bietet den Grund „Abonnent*in verstorben“.

So kündigst du die Badische Zeitung
Vertragspartner ist laut den Abonnement-AGB (Stand November 2024) die Badischer Verlag GmbH & Co. KG in Freiburg – für die gedruckte Zeitung und für BZ-Digital Start, Basis und Premium. Den Link „Abonnement hier kündigen“ findest du im Seitenfuß von badische-zeitung.de (§ 312k BGB).
- Formular in „Meine BZ“Es fragt E-Mail-Adresse, Vor- und Nachnamen, Anschrift, Kündigungsdatum und einen Grund ab; Kundennummer und Auftragsnummer sind freiwillig. Abgeschickt wird mit „Kündigung absenden“. Danach kannst du eine Versandbestätigung herunterladen. Die Kündigungsbestätigung kommt laut Formulartext erst nach der Prüfung, und das Formular warnt, dass sich das Kündigungsdatum ändern kann.
- Oder im KontoNach der Anmeldung unter „Mein Konto“ kannst du dein Abonnement laut Seite selbst ändern, den Urlaubsservice nutzen oder kündigen.
- E-Mail oder BriefDie AGB verlangen die Textform (Ziffer 5.3). Schreib an die Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg, oder an aboservice@badische-zeitung.de; diese Adresse nennt die Widerrufsbelehrung der AGB. Zur Form: Kündigung per E-Mail.
Die Kontaktseite nennt auch eine Leserservice-Nummer. Wir führen Telefon nicht als Weg auf, weil sich der Zugang kaum belegen lässt (Telefonisch kündigen?).
Wann dein Abo endet
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt laut Ziffer 5.3 der Abonnement-AGB 14 Tage; jede Kündigung braucht die Textform. Hat dein Abo eine Mindestbezugsdauer, kannst du erstmals zu deren Ende kündigen; ohne Kündigung geht es danach als unbefristetes Abo weiter. Zeitlich befristete Abos enden mit der vereinbarten Bezugszeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf; eine ordentliche Kündigung ist bei ihnen ausgeschlossen.
Zwei Beispiele: Geht die Kündigung eines unbefristeten Abos am 12. Oktober 2026 beim Verlag ein, endet es mit Ablauf des 26. Oktober 2026. Endet deine Mindestbezugsdauer am 31. März 2027, muss die Kündigung bis zum 17. März 2027 eingehen. Für dein Datum rechnet der Kündigungsfrist-Rechner. Welche gesetzlichen Grenzen für Abo-Laufzeiten gelten, steht auf der Seite Zeitung und Zeitschrift kündigen.
Was hier anders ist
Eine Pause verlängert die Mindestbezugsdauer. Unterbrichst du die Lieferung während der Mindestbezugsdauer, verlängert sich diese entsprechend (Ziffer 5.3). Bei digitalen Abos ist ein zeitweiliges Unterbrechen laut Ziffer 4.1 nicht möglich.
Digital mit Gerät. Bei BZ-Digital Premium mit Tablet oder Smartphone nennen die AGB (Ziffer 4.5) eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Die Nachrichten-App BZ-Smart kann über ein In-App-Abo laufen; dann gelten die Bedingungen des App Stores (Ziffer 4.2.3). Wie du dort kündigst, zeigt Abos bei Apple und Google.
Preis. Änderungen des Bezugspreises werden laut Ziffer 5.1 rechtzeitig in der Zeitung und für Digital-Abos auf dem Portal veröffentlicht. Ein eigenes Sonderkündigungsrecht nennen die AGB dafür nicht; mit 14 Tagen Frist kannst du aber schnell reagieren. Mehr dazu im Ratgeber Preiserhöhung: was tun.
Todesfall. Das Formular bietet den Kündigungsgrund „BZ Abonnent*in verstorben“. Hinweise für Angehörige stehen unter Todesfall.
Widerruf. Neue Abos kannst du binnen 14 Tagen widerrufen. Im Seitenfuß steht dafür „Vertrag widerrufen“ (§ 356a BGB).
Wenn die Kündigung hakt
Keine Bestätigung? Prüf den Spam-Ordner. Nach § 312k BGB muss der Eingang einer Kündigung über den Button sofort in Textform bestätigt werden. Kommt nichts, schick die Kündigung zusätzlich per E-Mail oder Brief und sichere den Nachweis. Fehlt der Link oder funktioniert er nicht, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Was der Kündigungsbutton leisten muss, erklärt der Ratgeber.
Kündigungsschreiben an den Badischen Verlag
Briefe gehen an die Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg; die AGB nennen für Kündigungen keine eigene Anschrift, der Generator setzt die Verlagsanschrift ein. Die Kontaktseite nennt als Postanschrift auch das Postfach 280, 79002 Freiburg. Gib die Kundennummer an. Weitere Zeitungen findest du unter Tageszeitungen kündigen.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Badische Zeitung erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Badischer Verlag GmbH & Co. KG
Lörracher Straße 3
79115 Freiburg
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Abonnements der Badischen Zeitung – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Badische Zeitung: Impressum – abgerufen am 06.10.2026
- Abonnement-AGB für Bezieher der „Badischen Zeitung“ (digital und print), Stand 11/2024 – abgerufen am 06.10.2026
- Meine BZ: Abo kündigen – abgerufen am 06.10.2026
- Meine BZ: Kundenlogin mit Hinweis zur Abonnement-Verwaltung – abgerufen am 06.10.2026
- Badische Zeitung: Kontakt – abgerufen am 06.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 356a BGB – Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen: elektronische Widerrufsfunktion
Häufige Fragen
Gilt die Frist von 14 Tagen auch für BZ-Digital?
Ja. Ziffer 5.3 steht in den Allgemeinen Bestimmungen für alle Abonnements und gilt damit auch für BZ-Digital Start, Basis und Premium. Für Abos mit Endgerät nennt Ziffer 4.5 zusätzlich eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
Was bringt die Versandbestätigung, die ich herunterladen kann?
Das Formular bietet sie nach dem Absenden zum Download an. Sie zeigt, was du abgeschickt hast; die Kündigungsbestätigung des Verlags folgt erst nach der Prüfung. Heb beides auf und vergleiche das bestätigte Vertragsende mit deinem Wunschtermin.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
Passt dazu
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