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Freie Presse kündigen

Dein Abo der Freien Presse kündigst du im Formular „Mein Abo kündigen“, per E-Mail an service@freiepresse.de oder per Brief an den Verlag in Chemnitz. Die gedruckte Zeitung ist nach der Mindestbezugszeit jederzeit monatlich kündbar, erstmals mit einem Monat Frist zu deren Ende. Digital-Abos kündigst du mit sieben Tagen Frist zum Monatsende.

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Holzbank in einem Stadtpark unter kahlen Bäumen mit Thermoskanne und gefaltetem Schal, Herbstnebel am Morgen, aus niedriger Perspektive
KI-generiert

So kündigst du die Freie Presse

Vertragspartner ist die Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG in Chemnitz (AGB und Impressum). Herausgeber ist laut Impressum die Medien Union GmbH Ludwigshafen, dein Vertrag besteht aber mit dem Verlag. Den Link „Kündigung“ findest du im Fuß von abo.freiepresse.de (§ 312k BGB). Er führt zum Formular „Mein Abo kündigen“. Dort wählst du zuerst, welches Abo enden soll: „Zeitung“ oder „Digital“.

  1. Zeitung oder Digital wählenBei „Zeitung“ öffnet sich ein Formular, für das du dich nicht anmelden musst. Bei „Digital“ bietet die Seite die Anmeldung an („Jetzt noch schneller kündigen“) oder „ohne Anmeldung fortfahren“.
  2. Angaben machenPflichtfelder beim Zeitungsabo sind Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Lesernummer und Kündigungsdatum. Die Rufnummer ist freiwillig. Lesernummer nennt die Freie Presse die Nummer deines Abos. Fehlt sie dir, hilft Ohne Kundennummer kündigen.
  3. Umfang und Grund wählenDu wählst, ob die gedruckte und die digitale Zeitung enden sollen oder nur die gedruckte (dann liest du digital weiter), und einen Kündigungsgrund aus einer Liste, zum Beispiel „zu teuer“, „Umzug“ oder „verstorben“.
  4. Datum eintragen und absendenDas Kündigungsdatum ist Pflicht; das Formular verweist dafür auf § 5 der AGB. Mit „Daten abschicken“ geht die Kündigung raus. Heb jede Bestätigung auf, am besten als Bildschirmfoto und als E-Mail.

Statt des Formulars gilt nach den AGB die Textform: per E-Mail an service@freiepresse.de oder per Brief an die Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG, Brückenstraße 15 in Chemnitz (§ 5 Abs. 7). Ein Anruf beim Service ersetzt die Kündigung nicht (Telefonisch kündigen?). Auf der Angebotsseite des Digitalabos Standard nennt der Verlag als Beispiel onlineservice@freiepresse.de; ein kurzer Hinweis in Textform genügt. Zur Form: Kündigung per E-Mail.

Wann dein Abo endet

Die Frist hängt davon ab, was du gebucht hast und wann dein Vertrag begann (AGB, § 5):

  • Gedruckte Zeitung ohne Mindestbezugszeit, ab 1. März 2022: jederzeit monatlich kündbar. Wie viele Tage vor dem Monatsende die Kündigung vorliegen muss, nennen die AGB hier nicht.
  • Gedruckte Zeitung mit Mindestbezugszeit (zum Beispiel 12 Monate), ab 1. März 2022: erstmals mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestbezugszeit. Ohne Kündigung verlängert sich das Abo auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit monatlich kündbar.
  • Vertragsbeginn vor dem 1. März 2022: sechs Wochen zum Ende eines Quartals; mit Mindestbezugszeit sechs Wochen zum Ende der Mindestbezugszeit, danach wieder sechs Wochen zum Quartalsende.
  • Digital-Abo: sieben Tage zum Ende der Mindestbezugszeit oder zum Monatsende. Manche Angebote, etwa das Digitalpaket, sind laut FAQ erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar.
  • Festlaufzeit: Ein befristeter Vertrag mit vereinbarter Festlaufzeit endet mit deren Ablauf; die ordentliche Kündigung ist bis dahin ausgeschlossen.

Für Verträge ab März 2022 begrenzt das Gesetz die Frist zum Ende der Erstlaufzeit auf einen Monat und lässt nur eine stillschweigende Verlängerung auf unbestimmte Zeit zu (§ 309 Nr. 9 BGB). Was bei Zeitungs-Abos sonst gilt, steht auf Zeitung und Zeitschrift kündigen.

Drei Beispiele. Digital-Abo: Geht die Kündigung am Montag, 23. November 2026, beim Verlag ein, endet das Abo am 30. November 2026; kommt sie einen Tag später, erst am 31. Dezember 2026. Zeitungsabo mit zwölf Monaten Mindestbezugszeit ab 1. November 2026: Die Mindestbezugszeit endet mit Ablauf des 31. Oktober 2027, die Kündigung muss spätestens am 30. September 2027 beim Verlag sein. Älterer Vertrag aus 2021 ohne Mindestbezugszeit: Er endet am 31. Dezember 2026, wenn die Kündigung bis Donnerstag, 19. November 2026, eingeht. Deinen Termin rechnet der Kündigungsfrist-Rechner nach.

Was hier anders ist: Print, Digital und Umzug

Print schließt Digital ein. Laut Shop und FAQ gehören zum Abo der gedruckten Zeitung die App, freiepresse.de und die digitale Zeitung. Mit dem Abo endet also auch dieser Zugang. Das Formular bietet deshalb die Wahl, nur die gedruckte Zeitung zu kündigen. Ein Wechsel auf ein reines Digitalabo ist laut FAQ jeweils zum Monatsende möglich.

Digitalabos. Es gibt Digitalabo Standard (Artikel inklusive FP+ auf freiepresse.de und in der App), Premium (zusätzlich die digitale Zeitung) und das Digitalpaket mit Gerät. Beim Standard-Abo gilt der Aktionspreis zwölf Monate; kündigen kannst du laut Angebotsseite trotzdem jederzeit mit sieben Tagen Frist zum Monatsende.

Umzug. Änderungen wie einen Umzug musst du dem Verlag unverzüglich mitteilen (AGB, § 9 Abs. 2). „Umzug“ steht zwar in der Liste der Kündigungsgründe im Formular, ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug gibt es für Abos aber nicht.

Preiserhöhung und Widerruf

Laut AGB darf die Freie Presse den monatlichen Preis nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich ihre Kosten ändern. Den neuen Preis macht sie mindestens 14 Tage vorher in der Printausgabe und im E-Paper bekannt. Bei einer Erhöhung kannst du ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; für Zeiträume, die du schon im Voraus bezahlt hast, ist keine Preisanpassung erlaubt (§ 4). So gehst du vor: Preiserhöhung: was tun.

Ein neues Abo kannst du als Verbraucher widerrufen. Das Formular „Widerruf“ steht im Seitenfuß (§ 356a BGB). Auf die Rückgabe der bis dahin gelieferten gedruckten Zeitungen verzichtet der Verlag (AGB, § 10). Die Frist rechnet der Widerrufsfristen-Rechner.

Im Todesfall

Die AGB nennen keine eigene Regel für den Todesfall. Das Formular für das Zeitungsabo enthält aber den Kündigungsgrund „verstorben“. Was Angehörige sonst regeln müssen, steht unter Todesfall; ein Schreiben liefert der Generator unten.

Wenn die Kündigung hakt

Keine Bestätigung? Nach § 312k BGB muss der Eingang einer Kündigung über den Button in Textform bestätigt werden. Prüf Spam-Ordner und die angegebene E-Mail-Adresse. Kommt nichts, schick die Kündigung zusätzlich an service@freiepresse.de oder als Einwurf-Einschreiben und heb den Nachweis auf (Zugang beweisen). Für die Frist zählt der Zugang beim Verlag (AGB, § 5 Abs. 8).

Link fehlt oder Formular funktioniert nicht? Fehlt die Kündigungsschaltfläche oder erfüllt sie die Anforderungen nicht, darfst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Was der Kündigungsbutton leisten muss, erklärt der Ratgeber.

Kündigungsschreiben an die Freie Presse

Adressiere den Brief an die Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG, Brückenstraße 15 in Chemnitz; diese Anschrift nennen die AGB für Kündigungen. Gib deine Lesernummer an.

Werkzeug

Kündigungsschreiben für Freie Presse erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Anschrift laut Freie Presse, geprüft am 06.10.2026. Steht in deinem Vertrag eine andere, nimm die.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
Brückenstraße 15
09111 Chemnitz

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meines Abonnements der Freien Presse – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich die Zeitung im Urlaub umleiten, statt zu kündigen?

Ja. Laut FAQ der Freien Presse kannst du dir die Zeitung für die Urlaubszeit nachsenden lassen, sie weitergeben oder für einen guten Zweck spenden. Die Nachsendung im Inland kostet 0,90 Euro Porto je Tag. Digital liest du in der Zeit über App und freiepresse.de.

Wie lange bin ich bei einem Angebot mit Prämie gebunden?

Auf den Angebotsseiten stehen Mindestbezugsdauern, etwa drei Monate beim Studentenabo mit Prämie und zwölf Monate beim Zwölfer-Abo mit Superprämie. Welche bei dir gilt, steht in deiner Bestellbestätigung. Für die Kündigung danach gilt § 5 der AGB.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

Passt dazu

  • Anbieter WELT

    Digital über „Abo kündigen“, Print über den Lesershop24; verlängerte Abos mit einem Monat Frist

  • Anbieter Süddeutsche Zeitung

    Online, per E-Mail oder Brief; ein Monat Frist, Mindestlaufzeit höchstens zwei Jahre

  • Anbieter Gala

    Serviceportal, E-Mail oder Brief; nach der Mindestlaufzeit mit einem Monat Frist

  • Recht Schlichtungsstellen

    Verbraucherschlichtung nach VSBG – Stellen, Kosten, Teilnahmepflicht und Weg zum Antrag