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Handy- und Geräteversicherung kündigen

Eine Handyversicherung kündigst du zum Ende der vereinbarten Laufzeit; die Frist steht im Vertrag und muss zwischen einem und drei Monaten liegen. Verbreitet sind 24 Monate Laufzeit mit Verlängerung um jeweils ein Jahr. Verkaufst du das Gerät, geht die Versicherung auf den Käufer über; ist es weg, endet die Beitragspflicht mit deiner Meldung. Eine neu abgeschlossene Versicherung kannst du binnen 14 Tagen widerrufen – auch wenn du sie im Laden abgeschlossen hast.

Von Rechtsstand geprüft am 7 Min. Lesezeit

Smartphone liegt mit der Rückseite nach oben auf einer Parkbank, ein Riss zieht sich über die Rückseite, daneben ein Kaffeebecher, Herbstlaub am Boden
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Diese Seite ist für alle, die beim Kauf eines Smartphones, Tablets oder Laptops eine Geräteversicherung abgeschlossen haben – im Laden, online oder beim Mobilfunkanbieter – und sie wieder loswerden wollen. Sie zeigt die typischen Laufzeitfallen, rechnet an einem Beispiel durch, bis wann die Kündigung ankommen muss, und erklärt, was gilt, wenn das Gerät verkauft, ersetzt oder gestohlen wird. Außerdem: warum du auch eine im Laden abgeschlossene Versicherung binnen 14 Tagen widerrufen kannst.

Was für Handy- und Geräteversicherungen gilt

Eine Handyversicherung ist eine Sachversicherung. Für sie gilt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nicht die Regeln für Handyverträge: Die Grenzen für Laufzeitverträge, die seit März 2022 höchstens einen Monat Kündigungsfrist erlauben, nimmt das Gesetz für Versicherungsverträge ausdrücklich aus (§ 309 Nr. 9 BGB). Stattdessen gilt:

  • Feste Laufzeit, Verlängerung um höchstens ein Jahr: Verträge dürfen sich automatisch verlängern, jeweils aber nur um bis zu ein Jahr (§ 11 Abs. 1 VVG).
  • Frist zwischen einem und drei Monaten: für beide Seiten gleich (§ 11 Abs. 3 VVG); kürzere Fristen zu deinen Gunsten sind erlaubt (§ 18 VVG).
  • Kein Kündigungsbutton vorgeschrieben: Die Pflicht gilt nicht für Finanzdienstleistungen (§ 312k Abs. 1 BGB); eine E-Mail genügt trotzdem, wenn der Vertrag nach dem 30. September 2016 geschlossen wurde (§ 309 Nr. 13 BGB).

Ein Beispiel aus der Praxis: Die Handyversicherung der WERTGARANTIE läuft 24 Monate und verlängert sich danach um jeweils zwölf Monate, wenn du nicht mit einem Monat Frist zum Ende der Laufzeit kündigst; in ihren Bedingungen steht dafür Textform (AVB Komplettschutz, § 8 Abs. 3). Kündigen kannst du im Kundenportal, per Formular oder per E-Mail.

Die typischen Laufzeitfallen

FalleWas passiertWas du tun kannstGrundlage
Monatlich zahlen, aber 24 Monate gebundenDie Zahlweise sagt nichts über die Laufzeit; der Vertrag endet erst zum AblaufLaufzeit im Versicherungsschein prüfen und den letzten Kündigungstag notieren§ 11 VVG, Versicherungsschein
Automatische VerlängerungOhne Kündigung läuft der Vertrag ein weiteres Jahr – auch wenn das Handy längst in der Schublade liegtRechtzeitig kündigen; ein Vertrag über mehr als 3 Jahre ist nach dem 3. Jahr kündbar§ 11 Abs. 1 VVG, § 11 Abs. 4 VVG
Ersatzgerät nach einem SchadenBei der WERTGARANTIE tritt das Ersatzgerät in den laufenden Vertrag ein, der Beitrag richtet sich nach dem neuen GerätWer das nicht will, kündigt nach dem Schaden mit dem SonderrechtWERTGARANTIE AVB § 8 Abs. 4, § 92 VVG
Gerät verkauftDie Versicherung geht nach dem Gesetz auf den Käufer über; für den Beitrag der laufenden Periode haftet ihr beide, kündigt der Käufer, schuldest du ihn alleinVerkauf sofort melden; der Käufer kann binnen eines Monats kündigen§ 95 VVG, § 96 VVG, § 97 VVG
Gerät verloren oder entsorgtDer Beitrag läuft weiter, bis der Versicherer vom Wegfall erfährtSofort melden, mit Nachweis§ 80 Abs. 2 VVG
Gebrauchtes Gerät versichertBei der WERTGARANTIE gilt für Smartphones, die älter als zwölf Monate sind, eine Wartezeit von drei MonatenSchäden in dieser Zeit sind nicht gedeckt – vor Vertragsschluss prüfenAngaben der WERTGARANTIE

Beim Verkauf hat die WERTGARANTIE eine eigene Regel: Teilst du nicht mit, dass der Käufer den Vertrag weiterführt, und nennst seine Anschrift nicht, geht sie von einer sofortigen Kündigung des Vertrags für dieses Gerät durch den Käufer aus (AVB Komplettschutz, § 8 Abs. 5). Melde den Verkauf also einfach mit Datum.

Rechenbeispiel: 24 Monate plus Verlängerung

Du kaufst am 1. November 2025 ein Smartphone und schließt an der Kasse eine Versicherung mit 24 Monaten Laufzeit und einem Monat Kündigungsfrist ab. Sie endet am 31. Oktober 2027; die Kündigung muss spätestens am Donnerstag, 30.09.2027, ankommen. Kommt sie später, verlängert sich der Vertrag bis 31. Oktober 2028. Der nächste letzte Kündigungstag ist dann Samstag, 30.09.2028 – und weil sich Kündigungsfristen am Wochenende nicht verschieben (BGH, 17.02.2005, III ZR 172/04), sollte die Kündigung schon am Freitag davor da sein.

  1. Vertragsbeginn
  2. Kündigung muss spätestens ankommen
  3. Ende der Mindestlaufzeit (24 Monate)
Beispiel: Handyversicherung ab 1. November 2025 mit 24 Monaten Laufzeit · Kündigungsfrist 1 Monat

Wie die Frist rückwärts vom Laufzeitende gezählt wird, erklärt der Ratgeber Kündigungsfristen verstehen.

Im Laden abgeschlossen? Widerruf binnen 14 Tagen

Anders als beim Handykauf im Geschäft, für den das Gesetz kein Widerrufsrecht vorsieht (§ 312g Abs. 1 BGB), kannst du jeden Versicherungsvertrag binnen 14 Tagen ohne Begründung in Textform widerrufen – egal, ob du ihn im Laden, am Telefon oder online geschlossen hast (§ 8 Abs. 1 VVG). Die Frist beginnt erst, wenn du Versicherungsschein, Bedingungen und eine Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform hast (§ 8 Abs. 2 VVG). Fehlt die Belehrung, erlischt das Widerrufsrecht nicht nach zwölf Monaten und 14 Tagen wie sonst (§ 8 Abs. 4 VVG). Bei Verträgen, die online über eine Benutzeroberfläche geschlossen wurden, muss es seit Juni 2026 eine Widerrufsfunktion geben (§ 8 Abs. 1 Satz 3 VVG mit § 356a BGB); mehr im Ratgeber Widerrufsbutton. Mit dem Widerruf entfallen auch Verträge, die mit der Versicherung zusammenhängen (§ 9 Abs. 5 VVG). Hat der Schutz schon begonnen, darf der Versicherer den Beitrag bis zum Widerruf nur behalten, wenn er dich vorher auf diese Folge hingewiesen hat (§ 9 Abs. 2 VVG).

Kleiner schlichter Karton mit aufgerolltem weißem Ladekabel und gefaltetem Mikrofasertuch auf einer hellen Ladentheke, daneben eine Hand
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Sonderrechte während der Laufzeit

AnlassDeine FristVertrag endetGrundlage
Nach einem Schaden, etwa einer bezahlten Displayreparaturbis 1 Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigungsofort oder später, spätestens zum Schluss der Versicherungsperiode§ 92 VVG
Beitragserhöhung über eine Anpassungsklausel1 Monat ab Zugang der Mitteilungsofort, frühestens zum Termin der Erhöhung§ 40 VVG; WERTGARANTIE AVB § 7 Abs. 5
Gerät verkauft: der Käufer1 Monat ab Erwerbsofort oder zum Schluss der Versicherungsperiode§ 96 Abs. 2 VVG
Gerät endgültig wegkeine – Meldung genügtBeitrag bis zur Kenntnis des Versicherers§ 80 Abs. 2 VVG

Endet der Vertrag vor Ablauf der Versicherungsperiode, darf der Versicherer nur den Beitrag für die Zeit behalten, in der Schutz bestand (§ 39 Abs. 1 VVG). Hast du für zwei Jahre im Voraus bezahlt, steht dir der Rest zu.

Erst Gewährleistung, dann Versicherung

Für Mängel, die das Gerät schon beim Kauf hatte, haftet der Verkäufer zwei Jahre ab Lieferung (§ 438 Abs. 1 BGB). Zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er von Anfang an da war (§ 477 Abs. 1 BGB). Für einen Fehler, der nicht auf Sturz, Wasser oder Bedienung zurückgeht, ist in dieser Zeit zuerst der Verkäufer zuständig. Die Versicherung hilft vor allem bei Bruch, Wasser und – wenn vereinbart – Diebstahl. Ob sich der Vertrag nach Ablauf der Gewährleistung noch lohnt, hängt vor allem von diesen Risiken ab.

So kündigst du

  1. Vertragspartner findenIm Versicherungsschein steht der Versicherer – oft nicht das Geschäft, in dem du das Handy gekauft hast.
  2. Laufzeit und Frist prüfenAblaufdatum und Frist stehen im Versicherungsschein und in den Bedingungen.
  3. Kündigen oder meldenOrdentlich zum Ablauf; bei Verkauf oder Verlust reicht die Meldung mit Datum.
  4. In Textform schickenKundenportal, Formular, E-Mail oder Brief, mit Vertragsnummer und Gerät.
  5. Bestätigung und Lastschrift prüfenHebe die Kündigungsbestätigung auf; läuft die Abbuchung weiter, widerrufe das Mandat (Vorlage).

Geräteversicherer im Verzeichnis

Im Verzeichnis stehen je Versicherer der Kündigungsweg, die Anschrift und die Fristen aus den Bedingungen.

Kündigungsschreiben

Nenne Vertragsnummer, Gerät und gegebenenfalls Seriennummer und kündige zum Ablauf, „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Weitere Bausteine enthält die Vorlage Kündigung einer Versicherung; zum Widerruf passt das Widerrufsschreiben.

Werkzeug

Kündigungsschreiben erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Die richtige Anschrift steht im Vertrag, auf der Rechnung oder im Impressum des Anbieters.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meines Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Typische Probleme

Mobilfunkvertrag gekündigt, Versicherung läuft weiter: Eine Handyversicherung ist ein eigener Vertrag. Endet der Handyvertrag, prüf in deinen Unterlagen, ob die Versicherung automatisch mit endet oder getrennt gekündigt werden muss.

Kündigung kam zu spät: Dann läuft der Vertrag bis zum nächsten Ablauf. Prüf, ob kürzlich ein Schaden reguliert wurde oder eine Beitragserhöhung kam – dann gibt es ein Sonderrecht.

Streit über einen Schaden: Der Versicherungsombudsmann schlichtet für Verbraucher kostenlos (Schlichtungsstellen). Wie andere Versicherungen enden, zeigt Versicherung kündigen.

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich die Versicherung auf mein neues Handy übertragen?

Das hängt vom Versicherer ab. Bei der WERTGARANTIE tritt ein Ersatzgerät nach einer Kostenbeteiligung automatisch in den Vertrag ein (AVB § 8 Abs. 4); einen freiwilligen Gerätewechsel regeln die Bedingungen nicht ausdrücklich. Frag vor dem Kauf nach, ob eine Umstellung möglich ist und was sie kostet.

Muss ich die Versicherung kündigen, wenn das Handy gestohlen wurde und die Versicherung gezahlt hat?

Ist das Gerät endgültig weg und tritt kein Ersatzgerät in den Vertrag ein, ist das versicherte Interesse weggefallen; der Beitrag läuft nur bis zu dem Tag, an dem der Versicherer davon erfährt (§ 80 Abs. 2 VVG). Nach der Regulierung kannst du außerdem binnen eines Monats kündigen (§ 92 VVG). Schreib dem Versicherer ausdrücklich, dass der Vertrag enden soll.

Gilt der 14-Tage-Widerruf auch für die Versicherung, wenn ich das Handy behalte?

Ja. Der Widerruf betrifft nur die Versicherung; der Kaufvertrag über das Gerät bleibt bestehen. Nur mit der Versicherung zusammenhängende Verträge entfallen mit ihr (§ 9 Abs. 5 VVG).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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