VerträgeVertragsart
Dienstvertrag kündigen: Steuerberater, Coaching und Agentur
Einen freien Dienstvertrag ohne feste Laufzeit kündigst du mit der Frist aus dem Vertrag, sonst nach § 621 BGB – bei monatlicher Bezahlung bis zum 15. zum Monatsende. Dienste höherer Art, die auf besonderem Vertrauen beruhen, etwa beim Steuerberater, kannst du jederzeit ohne Grund beenden; vorformulierte Bedingungen können das nicht ausschließen. Aus einem fest befristeten Vertrag kommst du sonst nur aus wichtigem Grund heraus, binnen zwei Wochen ab Kenntnis.

Diese Seite ist für Auftraggeber freier Dienstleistungen – Privatleute ebenso wie Selbstständige und Firmen – und für Dienstleister, die wissen wollen, woran sie sind. Gemeint sind Verträge mit Steuerberatern, Coaches, Agenturen, Beratern und anderen Selbstständigen, die kein Arbeitsverhältnis sind. Die Seite zeigt die gesetzlichen Fristen mit Datumsbeispielen, erklärt die sofortige Kündigung bei Vertrauensdiensten und grenzt Dienst- und Werkvertrag ab, weil davon abhängt, was eine Kündigung kostet.
Dienstvertrag, Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?
Beim Dienstvertrag schuldet der Auftragnehmer eine Tätigkeit, beim Werkvertrag einen Erfolg. Für Internetleistungen hat der Bundesgerichtshof das so unterschieden: Ein Paket aus Gestaltung, Programmierung und Bereitstellung einer Website ist ein Werkvertrag. Wartung und Pflege sind ein Werkvertrag, soweit sie auf die Funktionsfähigkeit und die Beseitigung von Störungen gerichtet sind; ist dagegen die laufende Serviceleistung als solche geschuldet, liegt ein Dienstvertrag nahe (BGH, 04.03.2010, III ZR 79/09). Wer dagegen weisungsgebunden und fremdbestimmt in persönlicher Abhängigkeit arbeitet, also Inhalt, Zeit und Ort der Tätigkeit nicht im Wesentlichen selbst bestimmt, hat einen Arbeitsvertrag (§ 611a Abs. 1 BGB); dann gelten andere Fristen (Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag).
| Beispiel | Vertragstyp | Kündigung |
|---|---|---|
| Steuerberater mit laufendem Mandat | Dienstvertrag über Dienste höherer Art | jederzeit ohne Grund (§ 627 BGB) |
| Partnervermittlung | Dienstvertrag über Dienste höherer Art | jederzeit ohne Grund (§ 627 BGB); mehr unter Partnervermittlung |
| Coaching, Beratung | Dienstvertrag; bei Online-Kursen auch das Fernunterrichtsschutzgesetz prüfen | nach Vertrag, sonst § 621 BGB; sofort nur bei Vertrauensdiensten oder aus wichtigem Grund |
| Website-Paket aus Erstellung, Hosting und Betreuung | Werkvertrag | jederzeit (§ 648 BGB), aber gegen Vergütung |
| Laufende Betreuung ohne geschuldeten Erfolg, etwa Pflege als bloße Tätigkeit | eher Dienstvertrag | nach Vertrag; bei fester Laufzeit vorher nur aus wichtigem Grund |
Ob ein Online-Coaching unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fällt und dann ohne Zulassung sogar nichtig ist, klärt das Prüfschema unter Fernstudium und Online-Coaching; für Werkverträge mit Handwerkern gilt die Seite Handwerker und Bau.
Fristen nach § 621 BGB
Ist ein Dienstvertrag fest befristet, endet er mit Ablauf der vereinbarten Zeit (§ 620 Abs. 1 BGB); eine ordentliche Kündigung vorher gibt es nur, wenn der Vertrag sie vorsieht. Ist die Dauer nicht bestimmt, gelten die Fristen aus dem Vertrag und, wenn dort nichts steht, die Fristen des Gesetzes (§ 620 Abs. 2 BGB). Sie hängen davon ab, nach welchen Zeitabschnitten die Vergütung bemessen ist (§ 621 BGB):
| Vergütung bemessen nach | Kündigung spätestens | wirkt zum | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Tagen | an jedem Tag | Ablauf des folgenden Tages | Zugang Di 13.10.2026 → Ende Mi 14.10.2026 |
| Wochen | am ersten Werktag einer Woche | Ablauf des folgenden Samstags | Zugang Mo 12.10.2026 → Ende Sa 17.10.2026; Zugang Di 13.10.2026 → Ende Sa 24.10.2026 |
| Monaten | am 15. eines Monats | Schluss des Kalendermonats | Zugang Do 15.10.2026 → Ende 31.10.2026; Zugang Fr 16.10.2026 → Ende 30.11.2026 |
| Vierteljahren oder länger | sechs Wochen vorher | Schluss eines Kalendervierteljahres | Ende 31.12.2026 → Zugang bis Do 19.11.2026 |
| nicht nach Zeitabschnitten, etwa Honorar je Auftrag | jederzeit | sofort; nimmt der Vertrag die Erwerbstätigkeit des Dienstleisters ganz oder überwiegend in Anspruch, mit zwei Wochen Frist | – |
Maßgeblich ist immer der Zugang beim Vertragspartner (§ 130 BGB); ein Wochenende verschiebt das Fristende nicht. Wie Fristen allgemein gezählt werden, steht im Ratgeber Kündigungsfristen verstehen.
Vertragsklauseln dürfen von diesen Fristen abweichen. Gegenüber Verbrauchern ziehen Allgemeine Geschäftsbedingungen bei regelmäßigen Dienstleistungen Grenzen: höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit, höchstens ein Monat Frist zum Ende, danach nur unbefristete Verlängerung (§ 309 Nr. 9 BGB; Einzelheiten unter § 309 BGB). Schließt du den Vertrag als Unternehmer, gelten diese festen Grenzen nicht; die Bedingungen werden nur daraufhin geprüft, ob sie dich unangemessen benachteiligen (§ 310 Abs. 1 BGB).
Sofort beenden: Vertrauensdienste nach § 627 BGB
Bei Diensten höherer Art, die man üblicherweise nur jemandem überträgt, dem man besonders vertraut, darfst du jederzeit ohne wichtigen Grund kündigen – vorausgesetzt, der Dienstleister steht nicht in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen (§ 627 Abs. 1 BGB).
- Steuerberater: Sie leisten in der Regel Dienste höherer Art, weil du ihnen Einblick in deine Berufs-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse gibst. Das Mandat kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung beendet werden – auch dann, wenn für einen Teil der Arbeit, etwa die Buchführung, dauerhaft eine feste Pauschale vereinbart ist (BGH, 11.02.2010, IX ZR 114/09).
- Nicht abdingbar per AGB: Eine vorformulierte Klausel, nach der nur einmal im Jahr gekündigt werden kann, war im Fall des Steuerberaters unwirksam – dort ging es um eine Apothekerin, also eine Unternehmerin. Ausgeschlossen werden kann das Recht allenfalls durch eine individuell ausgehandelte Vereinbarung.
- Partnervermittlung: Auch hier gilt das Recht zur jederzeitigen Kündigung; Klauseln, nach denen die volle Vergütung trotzdem verdient ist, hat der BGH verworfen (BGH, 08.10.2009, III ZR 93/09).
- Nicht bei festen Bezügen: Einen Betreuungsvertrag mit einer Kinderkrippe hat der BGH als dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen eingeordnet; dort greift das Recht nicht (BGH, 18.02.2016, III ZR 126/15).
Ob ein Coaching zu den Vertrauensdiensten zählt, hängt von der Leistung ab; eine allgemeine Regel dafür gibt es nicht. Ein Anhaltspunkt ist der Grund, den der BGH beim Steuerberater nennt: ob du dem Dienstleister Einblick in persönliche oder vertrauliche Verhältnisse gibst.
Was du nach einer solchen Kündigung zahlst: Der Dienstleister bekommt den Teil der Vergütung, der seinen bisherigen Leistungen entspricht; für eine spätere Zeit im Voraus Gezahltes muss er zurückgeben (§ 628 Abs. 1 BGB). Angenommen, du hast für die laufende Buchführung 2026 im Januar eine Jahrespauschale von 3.000 Euro gezahlt und kündigst am 16. Oktober 2026; erledigt ist die Buchhaltung bis einschließlich September. Dann entfallen auf die erbrachten Leistungen 9 von 12 Monaten, also 2.250 Euro; 750 Euro stehen dir wieder zu. Kündigt umgekehrt der Dienstleister ohne Anlass, verliert er die Vergütung für Leistungen, die für dich infolge der Kündigung kein Interesse mehr haben.
Wichtiger Grund: zwei Wochen ab Kenntnis
Jeder Dienstvertrag kann aus wichtigem Grund ohne Frist gekündigt werden, wenn dir die Fortsetzung bis zum Fristende oder bis zum vereinbarten Ende nicht zugemutet werden kann (§ 626 Abs. 1 BGB). Das ist der Weg aus einem fest befristeten Vertrag, wenn kein Vertrauensdienst vorliegt. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erklärt werden, nachdem du von den maßgebenden Tatsachen erfahren hast; auf Verlangen musst du den Grund unverzüglich schriftlich mitteilen (§ 626 Abs. 2 BGB). Beispiel: Du erfährst am Freitag, 16. Oktober 2026, von dem Vorfall, auf den du die Kündigung stützen willst. Die Kündigung muss dann bis Freitag, 30. Oktober 2026, beim Vertragspartner sein. Den Fristablauf für dein Datum rechnet der Fristenrechner (Art der Frist: „Frist für eine Erklärung“):
Rechner
Frist berechnen nach BGB
Wann endet eine Frist von Tagen, Wochen oder Monaten? Mit Wochenenden und Feiertagen deines Bundeslandes.
Grundlage: § 187 BGB, § 188 BGB und § 193 BGB. Für Kündigungsfristen gilt § 193 BGB nicht (BGH, 17.02.2005, III ZR 172/04). Verbindlich ist, was Gesetz oder Vertrag für deinen Fall bestimmen.
Was als wichtiger Grund anerkannt wird, erklärt der Ratgeber Außerordentliche Kündigung, den Wortlaut der Norm § 626 BGB.

Agenturen und IT-Dienstleister
Bei Agenturverträgen entscheidet der Inhalt, nicht der Name. Lässt du eine Website oder Software erstellen, ist das ein Werkvertrag: Du kannst jederzeit kündigen, selbst wenn eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten vereinbart ist (BGH, 27.01.2011, VII ZR 133/10). Die Agentur behält dann die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Verdienstes; vermutet werden 5 Prozent für den noch nicht erbrachten Teil (§ 648 BGB). Für den erbrachten Teil zählt der Anteil am Gesamtpreis, nicht der Ratenplan.
Betreut die Agentur laufend Social-Media-Kanäle oder Kampagnen, ohne einen bestimmten Erfolg zu schulden, spricht mehr für einen Dienstvertrag. Dann gilt die Laufzeit aus dem Vertrag; ist sie fest vereinbart, endet der Vertrag erst mit ihrem Ablauf, wenn nicht ein wichtiger Grund vorliegt. Prüfe vor Vertragsende, ob du Zugänge, Inhalte, Domain und Daten in deine Hände bekommst, und vereinbare die Übergabe schriftlich.
Kündigungsschreiben
Für die Kündigung eines freien Dienstvertrags schreibt das Gesetz keine Form vor; der Vertrag kann eine verlangen, gegenüber Verbrauchern in vorformulierten Bedingungen aber höchstens Textform (§ 309 Nr. 13 BGB). Schreib, welcher Vertrag gemeint ist, und wähle die passende Formulierung: „fristgerecht zum …, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder „mit sofortiger Wirkung nach § 627 BGB“ beziehungsweise „aus wichtigem Grund nach § 626 BGB“. Schick die Kündigung so, dass du den Zugang beweisen kannst (Zugang beweisen).
Werkzeug
Kündigungsschreiben erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- § 611a BGB – Arbeitsvertrag
- § 620 BGB – Beendigung des Dienstverhältnisses
- § 621 BGB – Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen
- § 626 BGB – Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- § 627 BGB – Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung
- § 628 BGB – Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung
- § 648 BGB – Kündigungsrecht des Bestellers
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Nr. 9 und Nr. 13)
- § 310 BGB – Anwendungsbereich
- § 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
- BGH, Urteil vom 11.02.2010, IX ZR 114/09 (Steuerberatervertrag, § 627 BGB) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 08.10.2009, III ZR 93/09 (Partnervermittlung, § 627 BGB) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 18.02.2016, III ZR 126/15 (Kinderkrippe: feste Bezüge) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 04.03.2010, III ZR 79/09 (Internet-System-Vertrag als Werkvertrag) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 27.01.2011, VII ZR 133/10 (Kündigung trotz 36 Monaten Mindestlaufzeit) – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Darf mein Steuerberater das Mandat genauso sofort beenden?
Ja, das Recht aus § 627 Abs. 1 BGB gilt für beide Seiten. Der Berater darf aber nicht zur Unzeit kündigen, also nicht so, dass du dir die Dienste nicht rechtzeitig anderweitig beschaffen kannst – es sei denn, es gibt dafür einen wichtigen Grund. Kündigt er trotzdem zur Unzeit, muss er dir den Schaden ersetzen (§ 627 Abs. 2 BGB).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
Passt dazu
-
Verträge Garage und StellplatzFristen nach § 580a BGB, Fristenkalender und wann die Garage zur Wohnung gehört
-
Verträge KleingartenFristen nach BKleingG für beide Seiten, Schriftform und Ablöse beim Pächterwechsel
-
Verträge Lotto, Lotterien, Gewinnspiel-AbosLotterie-Abos kündigen, Gewinnspiel-Dienste ohne Textform stoppen, Geld zurückholen
-