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Kleingarten kündigen

Die Kündigung eines Kleingartenpachtvertrags muss schriftlich sein, also mit eigenhändiger Unterschrift. Als Pächter kündigst du mit der Frist aus deinem Vertrag; steht dort nichts, nur zum Ende eines Pachtjahres und spätestens am dritten Werktag des Halbjahres davor. Der Verpächter darf nur aus den im Gesetz genannten Gründen kündigen, ordentlich nur zum 30. November. Laube und Pflanzen übernimmt üblicherweise der Nachpächter gegen einen ermittelten Betrag.

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Kleine Holzlaube in einem Kleingarten mit Hochbeeten, Gießkanne und Schubkarre im Morgennebel, vom Gartenweg aus gesehen
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Diese Seite ist für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, die ihren Garten abgeben wollen oder eine Kündigung erhalten haben, für ihre Angehörigen und für Vereine, die als Verpächter kündigen müssen. Sie erklärt, was das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) regelt, stellt die Fristen beider Seiten in einer Tabelle zusammen, rechnet sie an Beispielen durch und zeigt, wie die Ablöse für Laube und Pflanzen beim Pächterwechsel funktioniert.

Was für Kleingärten gilt

Ein Kleingarten im Sinne des Gesetzes dient der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung und der Erholung und liegt in einer Anlage mit mehreren Gärten und gemeinsamen Einrichtungen wie Wegen oder einem Vereinshaus (§ 1 Abs. 1 BKleingG). Kein Kleingarten sind etwa der Garten, der zu einer Mietwohnung gehört, ein Garten, den ein Arbeitgeber überlässt, oder Grabeland, das nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf (§ 1 Abs. 2 BKleingG); dort gilt das allgemeine Miet- oder Pachtrecht.

  • Pachtvertrag: Für Kleingärten gelten die Regeln des BGB über die Pacht, soweit das BKleingG nichts anderes bestimmt (§ 4 Abs. 1 BKleingG). Dein Vertragspartner kann der Grundstückseigentümer sein oder ein Kleingärtnerverein, der das Gelände als Zwischenpächter gepachtet hat (§ 4 Abs. 2 BKleingG).
  • Unbefristet: Verträge über Dauerkleingärten laufen auf unbestimmte Zeit; eine Befristung gilt als nicht vereinbart (§ 6 BKleingG).
  • Schriftform: Jede Kündigung – vom Pächter wie vom Verpächter – muss schriftlich sein (§ 7 BKleingG), also mit eigenhändiger Unterschrift (§ 126 BGB). Eine E-Mail reicht nicht; den Unterschied erklärt Textform und Schriftform.
  • Schutz des Pächters: Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von den Kündigungs- und Pachtregeln des BKleingG abweichen, sind nichtig (§ 13 BKleingG).

Bist du außerdem Mitglied im Verein, regelt die Satzung, wie die Mitgliedschaft endet; das Gesetz erlaubt dafür Kündigungsfristen von bis zu zwei Jahren (§ 39 Abs. 2 BGB). Mehr dazu unter Vereinsmitgliedschaft kündigen.

Fristen auf einen Blick

Wer kündigt, aus welchem AnlassTermin und FristGrundlage
Pächter, ohne besonderen GrundFrist laut Vertrag; ohne Regelung nur zum Schluss eines Pachtjahres, Zugang spätestens am dritten Werktag des Halbjahres, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll§ 4 Abs. 1 BKleingG, § 584 BGB
Pächter nach einer Pachterhöhungspätestens am 15. Werktag des Zahlungszeitraums, ab dem die höhere Pacht gelten soll, zum Ablauf des nächsten Kalendermonats; die Erhöhung tritt dann nicht ein§ 5 Abs. 3 BKleingG
Tod des PächtersVertrag endet mit Ablauf des Kalendermonats nach dem Tod; ein gemeinsamer Vertrag von Eheleuten oder Lebenspartnern läuft mit dem überlebenden Partner weiter, der binnen eines Monats in Textform ablehnen kann§ 12 BKleingG
Verpächter, fristlosPacht für mindestens ein Vierteljahr im Rückstand und nicht binnen zwei Monaten nach Mahnung in Textform gezahlt; oder so schwere Pflichtverletzungen, etwa eine nachhaltige Störung des Friedens in der Anlage, dass die Fortsetzung unzumutbar ist§ 8 BKleingG
Verpächter, wegen Pflichtverletzung trotz Abmahnung in Textform – etwa Wohnen in der Laube, unerlaubte Überlassung an Dritte, Bewirtschaftungsmängel, verweigerte Gemeinschaftsleistungennur zum 30. November, Zugang spätestens am dritten Werktag im August§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG, § 9 Abs. 2 BKleingG
Verpächter, aus Gründen der Anlage oder Planung – Neuordnung, Eigennutzung, Verwertung, Bebauungsplan, Planfeststellungnur zum 30. November, Zugang spätestens am dritten Werktag im Februar; in dringenden Fällen nach Nr. 5 und 6 am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des nächsten Monats§ 9 Abs. 1 Nr. 2–6 BKleingG, § 9 Abs. 2 BKleingG

Eigennutzung und Verwertung (Nr. 3 und 4) sind ausgeschlossen, wenn der Vertrag ausnahmsweise auf bestimmte Zeit geschlossen wurde (§ 9 Abs. 3 BKleingG). Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertagen; der Samstag zählt mit (BGH, 27.04.2005, VIII ZR 206/04).

Rechenbeispiele

FallKündigung muss ankommen bisVertrag endet
Pächter, Pachtjahr wie Kalenderjahr, Vertrag ohne eigene FristSa 03.07.2027 (für 2026 war es Fr 03.07.2026)31.12.2027
Verpächter wegen fortgesetzter PflichtverletzungMi 04.08.2027 (für 2026 war es Di 04.08.2026)30.11.2027
Verpächter wegen Neuordnung der AnlageMi 03.02.202730.11.2027
Pächter nach Pachterhöhung ab dem Zahlungszeitraum 2027 (jährliche Zahlung angenommen)Di 19.01.2027; in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt Mi 20.01.2027, weil der 6. Januar dort Feiertag ist28.02.2027, ohne Erhöhung
Pächter stirbt am 10.10.2026 (Vertrag nicht mit Ehe- oder Lebenspartner)keine Kündigung nötig30.11.2026

Im ersten Fall ist der dritte Werktag ein Samstag. Ob dann ein Zugang am Montag noch reicht, hat der Bundesgerichtshof für die ähnliche Regel im Wohnungsmietrecht offengelassen; sicher ist nur der Samstag selbst oder früher. Welches Pachtjahr gilt, steht in deinem Vertrag; die Annahme „Kalenderjahr“ ist nur ein Beispiel. Wie die Werktage gezählt werden, erklärt Kündigungsfristen verstehen.

Gartenhandschuhe und eine Pflanzschaufel auf den Holzstufen einer Laube, dahinter Salatreihen und ein Johannisbeerstrauch in der Nachmittagssonne
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Ablöse für Laube und Pflanzen

Gibt jemand seinen Garten ab, bleiben Laube, Wege und Pflanzen üblicherweise auf der Parzelle und gehen gegen Bezahlung an den nachfolgenden Pächter. Den Betrag legt eine Wertermittlung durch Schätzer der Kleingärtnerorganisation nach deren Richtlinien als Obergrenze fest; nicht erlaubte Anbauten und Anpflanzungen muss der bisherige Pächter vorher entfernen, so beschreibt es der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde. Die Laube darf höchstens 24 Quadratmeter groß sein und nicht zum dauernden Wohnen geeignet (§ 3 Abs. 2 BKleingG).

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigung gegen den Verpächter hast du nur, wenn er dir aus Gründen der Anlage oder Planung kündigt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 6): Dann bekommst du eine angemessene Entschädigung für eingebrachte oder gegen Entgelt übernommene Anpflanzungen und Anlagen, bemessen nach den Bewertungsregeln der Länder oder genehmigten Regeln der Kleingärtnerorganisationen; fällig wird sie, wenn der Vertrag beendet und der Garten geräumt ist (§ 11 BKleingG). Kündigst du selbst, regelt dein Pachtvertrag, was geschieht.

Was dabei wirksam vereinbart werden kann, hat der Bundesgerichtshof 2013 entschieden (BGH, 21.02.2013, III ZR 266/12). Im Fall regelte der Formularvertrag: Der Verpächter sorgt für eine fachgerechte Wertermittlung, die Kosten trägt der abgebende Pächter; dieser überträgt Laube und Pflanzen gegen den ermittelten Betrag auf den Nachpächter. Findet sich keiner, zahlt der Verpächter nichts, und der abgebende Pächter muss den Garten bis zur Neuverpachtung weiter bewirtschaften und Pacht und Umlagen zahlen – oder alles samt Fundamenten, befestigten Wegen und Anpflanzungen entfernen und den Garten umgegraben übergeben. Diese Wahl hielt der BGH für wirksam. Im entschiedenen Fall ging es um die Pacht für das Jahr nach der Kündigung zum 30. November, 410 Euro einschließlich Nebenkosten.

Beispiel mit angenommenen Zahlen: Die Wertermittlung ergibt 3.400 Euro – Laube 2.200 Euro, Anpflanzungen 800 Euro, Wege und Beete 400 Euro. Findet sich ein Nachpächter, zahlt er diesen Betrag; die Kosten der Wertermittlung trägst du, wenn dein Vertrag es so vorsieht. Findet sich keiner, entscheidest du nach einer solchen Klausel zwischen weiterer Pflege mit laufender Pacht und dem Räumen auf eigene Kosten. Kläre deshalb vor der Kündigung mit dem Vorstand, ob es Interessenten gibt.

So kündigst du

  1. Unterlagen lesenPachtvertrag, Gartenordnung und gegebenenfalls Vereinssatzung: Frist, Pachtjahr und die Regeln zu Wertermittlung und Pächterwechsel.
  2. Schriftlich kündigenBrief mit eigenhändiger Unterschrift an deinen Verpächter. Haben mehrere den Vertrag geschlossen, unterschreiben am besten alle.
  3. Zugang sichernPersönlich gegen Empfangsquittung beim Vorstand oder per Einwurf-Einschreiben (Versandwege im Vergleich, Zugang beweisen).
  4. Wertermittlung beantragenUnerlaubte Anbauten vorher entfernen, Interessenten für die Nachfolge nennen.
  5. ÜbergabeTermin mit Protokoll, Schlüssel und Zählerstände festhalten.
  6. MitgliedschaftWillst du auch aus dem Verein austreten, erkläre das gesondert nach der Satzung (Austritt aus dem Verein).

Ist der Pächter gestorben, endet der Vertrag von selbst; Angehörige sollten dem Verpächter den Tod trotzdem mitteilen und die Übergabe klären. Was sonst ansteht, sammelt die Lebenslage Todesfall. Das Kündigungsschreiben erstellt der Generator; drucke es aus und unterschreibe es.

Werkzeug

Kündigungsschreiben erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Die richtige Anschrift steht im Vertrag, auf der Rechnung oder im Impressum des Anbieters.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meines Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich meinen Garten direkt an Bekannte weitergeben?

Nicht eigenmächtig. Überlässt du das Grundstück unbefugt einem Dritten, ist das ein Kündigungsgrund für den Verpächter (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG). Wer den Garten nach dir pachtet, entscheidet der Verpächter; du kannst Interessenten vorschlagen.

Darf der Verpächter die Pacht beliebig erhöhen?

Nein. Verlangt werden darf höchstens das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau (§ 5 Abs. 1 BKleingG). Eine Anpassung bis zu dieser Grenze muss in Textform erklärt werden und ist frühestens drei Jahre nach Vertragsschluss oder der letzten Anpassung möglich (§ 5 Abs. 3 BKleingG).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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