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Sparhandy-Vertrag kündigen
Sparhandy ist eine Marke der mobilezone GmbH und vermittelt Mobilfunkverträge nur: Der Vertrag kommt laut AGB direkt mit dem Mobilfunkanbieter zustande. Kündigen musst du deshalb bei diesem Anbieter – etwa o2, Vodafone, Telekom oder freenet –, mit dessen Frist. Sparhandy verlinkt die Kündigungsformulare der Anbieter in seinem Kündigungsassistenten. Nur den Widerruf in den ersten 14 Tagen erklärst du gegenüber Sparhandy.

Sparhandy ist nicht dein Vertragspartner
Sparhandy ist eine Marke der mobilezone GmbH in Köln (Impressum). Kaufst du dort ein Handy mit Vertrag oder einen Tarif, schließt du zwei Verträge: den Kauf- bzw. Vermittlungsvertrag mit mobilezone und den Mobilfunkvertrag. Dieser kommt laut AGB „unmittelbar mit dem Mobilfunkbetreiber“ zustande, mobilezone handelt nur als Vermittler (Abschnitt II Ziffer 3, Stand 07/2026). Auch die Sparhandy-Hilfe sagt: Der Mobilfunkanbieter ist dein Vertragspartner und für die Vertragskündigung zuständig. Schickst du die Kündigung nur an Sparhandy, kommt sie bei deinem Vertragspartner nicht an.
So kündigst du richtig
- Anbieter herausfindenDie Vertragsunterlagen des Mobilfunkvertrags hinterlegt Sparhandy im Login-Bereich; dort und in der Vertragszusammenfassung steht, wer dein Anbieter ist.
- Kündigungsassistent öffnen„Verträge hier kündigen“ im Seitenfuß von sparhandy.de führt zum Kündigungsassistenten. Er verlinkt für jeden Anbieter dessen eigenes Kündigungsformular, darunter o2, Vodafone, Telekom, otelo und freenet; für sparSIM verlinkt er das Kündigungsformular von otelo.
- Beim Anbieter kündigenFülle das Formular des Anbieters aus oder kündige dort per E-Mail oder Brief. Wege und Anschriften stehen auf unseren Seiten zu den einzelnen Anbietern.
- Bestätigung aufhebenHeb die Eingangsbestätigung des Anbieters auf; sie ist dein Nachweis.
Fragen zu Bestellung, Lieferung, Gerät oder Erstattungszahlungen beantwortet der Sparhandy-Kundenservice (kundenservice@sparhandy.de, Porschestraße 7, 44809 Bochum). Für die Kündigung des Mobilfunkvertrags ist er nicht der richtige Empfänger.
Welche Frist gilt
Die Frist richtet sich nach dem Vertrag des Anbieters; eine eigene, einheitliche Frist nennt Sparhandy nicht. Für Laufzeitverträge gilt: Die Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit darf bei Verträgen seit dem 1. März 2022 höchstens einen Monat betragen (§ 309 Nr. 9 BGB); danach ist der Vertrag jederzeit mit einem Monat kündbar (§ 56 Abs. 3 TKG). Darauf weist auch die Sparhandy-Hilfe hin. Mehr dazu unter Handyvertrag kündigen.
Ein Beispiel: Dein über Sparhandy geschlossener Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit hat am Dienstag, 3. November 2026, begonnen. Die Mindestlaufzeit endet mit Ablauf des 2. November 2028. Bei einem Monat Frist muss die Kündigung spätestens am Montag, 2. Oktober 2028, beim Anbieter sein. Mit deinen Daten rechnet der Kündigungsfrist-Rechner.
Widerruf geht über Sparhandy
Anders als die Kündigung erklärst du den Widerruf in den ersten 14 Tagen gegenüber mobilezone. Laut Widerrufsbelehrung geht das per Brief an mobilezone GmbH, Porschestraße 7, 44809 Bochum, per Telefax, per E-Mail an widerruf@sparhandy.de oder über die Online-Widerrufsfunktion „Verträge hier widerrufen“ (§ 356a BGB; mehr im Ratgeber Widerrufsbutton). Den Widerruf des Mobilfunkvertrags leitet mobilezone an deinen Anbieter weiter. Hast du zum Vertrag ein vergünstigtes Gerät gekauft, kannst du nur beide Verträge gemeinsam widerrufen.
Erstattungszahlungen von Sparhandy
Manche Angebote enthalten eine einmalige oder monatliche Erstattungszahlung von Sparhandy. Laut Hilfe zahlt Sparhandy sie erst aus, wenn der unterschriebene Mobilfunkvertrag vorliegt; die Unterlagen müssen innerhalb von acht Wochen eingereicht werden. Die AGB knüpfen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit mobilezone zudem an das Bestehen des Mobilfunkvertrags während der Laufzeit (Abschnitt II Ziffer 3). Prüf deshalb vor einer Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit die Bedingungen deines Angebots.
Wenn es hakt
Kündigung schon an Sparhandy geschickt? Dann kündige zusätzlich direkt beim Anbieter – wirksam wird eine Kündigung erst, wenn sie beim Vertragspartner ankommt (§ 130 BGB). Wie du den Zugang beweist, steht unter Zugang beweisen.
Kündigungsschreiben
Richte dein Schreiben an den Mobilfunkanbieter aus deinen Vertragsunterlagen, nicht an Sparhandy. Nenne Rufnummer, Kunden- oder Vertragsnummer und kündige zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Anschrift des Anbieters trägst du im Generator selbst ein.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Sparhandy erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Mobilfunkvertrags – Rufnummer [Rufnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Sparhandy: Impressum (mobilezone GmbH) – abgerufen am 06.10.2026
- Sparhandy: Allgemeine Geschäftsbedingungen der mobilezone GmbH, Stand 07/2026 – abgerufen am 06.10.2026
- Sparhandy: Kündigungsassistent – abgerufen am 06.10.2026
- Sparhandy-Hilfe: Häufige Fragen zu deinem bestehenden Vertrag – abgerufen am 06.10.2026
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
- § 56 TKG – Vertragslaufzeit, Kündigung nach stillschweigender Vertragsverlängerung
- § 356a BGB – Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen
- § 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
Häufige Fragen
Kann ich meinen Handyvertrag per E-Mail an Sparhandy kündigen?
Nein, das beendet den Vertrag nicht. Sparhandy vermittelt nur; die Kündigung muss beim Mobilfunkanbieter ankommen. Per E-Mail kündigst du dort, wo der Anbieter eine Adresse dafür nennt – die Wege stehen auf unseren Anbieterseiten.
Wie erfahre ich, bei welchem Anbieter mein Sparhandy-Vertrag läuft?
Laut Sparhandy-Hilfe liegen die Vertragsunterlagen im Sparhandy Login-Bereich. Dort und in deiner Vertragszusammenfassung steht, wer dein Anbieter ist.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
Passt dazu
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Anbieter EDEKA smartFormular, App oder E-Mail; Kündigung über das Formular wirkt sofort; Vertragspartner Telekom
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Anbieter BahnCardBis 4 Wochen vor Ablauf kündigen, online auch ohne Login; Probe BahnCard rechtzeitig stoppen
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