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Payback kündigen
Die Teilnahme am PAYBACK Programm kannst du jederzeit ohne Kündigungsfrist beenden, in Textform: über das Kontaktformular auf payback.de oder per Brief an das PAYBACK Service Center, Postfach 23 21 02, 85330 München. Nicht eingelöste Punkte verfallen mit dem Ende der Teilnahme; löse sie vorher ab 200 Punkten ein. Die Teilnahme selbst ist kostenlos.

Was du bei PAYBACK kündigst
PAYBACK ist ein Bonusprogramm: Du sammelst bei Partnerunternehmen Punkte, und ein Punkt hat nach den Teilnahmebedingungen einen Gegenwert von einem Cent (Ziffer 2.2). Die Teilnahme kostet dich nichts (Ziffer 1.2), eine feste Laufzeit gibt es nicht. Gegenüber steht dir laut Bedingungen und Widerrufsbelehrung der PAYBACK Rabattverein e. V. mit dem PAYBACK Service Center in München; die Website betreibt laut Impressum die PAYBACK GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München. Geprüft ist die Fassung „Stand 09/2025“. Gekündigt wird die Teilnahme am Punkteprogramm. Hast du zusätzlich eine PAYBACK Kreditkarte oder nutzt PAYBACK Pay, schau in die eigenen Vertragsunterlagen dazu: Die Teilnahmebedingungen regeln nur das Punkteprogramm. Wie du eine Kreditkarte beendest, steht unter Kreditkarte kündigen.
So kündigst du
PAYBACK verlangt für die Kündigung eine schriftliche Mitteilung: online über das Kontaktformular oder als Brief an das PAYBACK Service Center. So steht es auf der Hilfeseite „Wie kann ich meine PAYBACK Mitgliedschaft kündigen?“. Die Teilnahmebedingungen lassen Textform genügen (Ziffer 7.1).
- Punkte prüfen und einlösenSchau im Konto oder in der App nach deinem Punktestand und löse Punkte ein, bevor du kündigst. Warum, steht im Abschnitt zu den Punkten.
- Kündigung abschickenNutze das Kontaktformular auf payback.de oder schreib an den PAYBACK Rabattverein e.V., PAYBACK Service Center, Postfach 23 21 02, 85330 München. Nenne die Kundennummer von deiner PAYBACK Karte (Ziffer 1.2) sowie Namen und Anschrift.
- Nachweis sichernMach ein Bildschirmfoto der abgeschickten Nachricht; bei einem Brief hilft der Einlieferungsbeleg. Kommt keine Antwort, lies Keine Bestätigung erhalten.
Frist: keine
Du kannst die Teilnahme jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden (Ziffer 7.1); die Hilfeseite sagt dasselbe. Wirksam wird die Kündigung nach den allgemeinen Regeln mit Zugang bei PAYBACK (§ 130 BGB). Wann PAYBACK dein Konto technisch schließt, regeln die Bedingungen nicht. PAYBACK selbst kann nur mit einer Frist von vier Wochen kündigen, aus wichtigem Grund auch sofort (Ziffer 7.2).
Ein Beispiel: Du schickst deine Nachricht am Montag, 5. Oktober 2026, über das Kontaktformular ab. Eine Frist musst du nicht abwarten; mit dem Zugang bei PAYBACK ist deine Teilnahme beendet, und Punkte, die du bis dahin nicht eingelöst hast, verfallen.
Punkte: erst einlösen, dann kündigen
Mit dem Ende der Teilnahme verfallen nicht eingelöste Punkte (Ziffer 7.1), und nach der Kündigung kann PAYBACK sie laut Hilfeseite nicht mehr auszahlen. Prüfe deshalb vorher, was du noch einlösen kannst.
| Weg | Was gilt |
|---|---|
| Prämienshop | Bestellung mit Lieferadresse in Deutschland (Ziffer 4.2) |
| Partnerunternehmen | Einlösen bei den Partnern; einzelne Produkte können ausgenommen sein (Ziffer 4.2) |
| Überweisung | Auf dein eigenes Bankkonto, mit Name und Adresse; ein fremdes Konto ist ausgeschlossen. Die Überweisungskosten trägt der Verein (Ziffer 4.2) |
Einlösen kannst du erst ab einem Guthaben von 200 Punkten, das sind 2 Euro (Ziffer 4.1). Liegt dein Guthaben darunter, ist eine Einlösung nach den Bedingungen nicht möglich, und die Punkte verfallen mit der Kündigung. Punkte lassen sich nicht auf andere übertragen (Ziffer 4.4); zuerst erworbene Punkte werden zuerst eingelöst (Ziffer 4.2).
Auch ohne Kündigung bleiben Punkte nicht ewig: Sie verfallen nach Ziffer 5 mit Ablauf des 30. September eines Kalenderjahres, frühestens aber 36 Monate nach der Registrierung des jeweiligen Punktes. Ein Beispiel: Punkte, die am 15. Oktober 2023 registriert wurden, verfallen mit Ablauf des 30. September 2027.
Gemeinsames Punktekonto und Todesfall
Gemeinsames Punktekonto. Teilst du ein Punktekonto mit anderen, stehen alle Punkte allen Mitgliedern als Gesamtgläubigern zu; eingelöst wird an das Mitglied, das die Einlösung veranlasst (Ziffer 10.3). Eine Aufteilung der Punkte oder eine Trennung des Kontos ist ausgeschlossen. Du scheidest nur aus, indem deine Teilnahme am Programm endet, und die dann vorhandenen Punkte stehen ab da den verbleibenden Mitgliedern zu (Ziffer 10.5). Sprich vor der Kündigung ab, wer welche Punkte einlöst.
Todesfall. Ist ein Angehöriger mit PAYBACK Konto gestorben, meldest du dich beim Kundenservice, am besten schriftlich über das Kontaktformular. PAYBACK schickt Erbschaftsunterlagen und zahlt die Punkte nach der Prüfung aus. Kommt nach vier Wochen keine Rückmeldung, kündigt PAYBACK die Mitgliedschaft des Verstorbenen selbst; die Punkte verfallen dann. Allgemeines zum Vorgehen steht unter Todesfall.
Widerruf in den ersten 14 Tagen
Die Teilnahme kannst du binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen (Ziffer 12). PAYBACK nennt dafür den Brief an das Service Center, das Kontaktformular und ein Formular auf payback.de; die Fußzeile der Website führt außerdem einen eigenen Widerruf für den Nutzungsvertrag der PAYBACK App. Seit dem 19. Juni 2026 verlangt das Gesetz bei online geschlossenen Verträgen eine Widerrufsschaltfläche (§ 356a BGB); mehr dazu im Ratgeber Widerrufsbutton. Weil du jederzeit ohne Frist kündigen kannst, brauchst du den Widerruf selten; den Unterschied erklärt Widerruf oder Kündigung.
Wenn PAYBACK die Bedingungen ändert
Das Programm selbst darf der Verein nach Ziffer 8.1 mit angemessener Frist an technische und Marktgegebenheiten anpassen, solange dir keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Teilnahmebedingungen ändert er nach Ziffer 8.2 nur aus den dort genannten Gründen, etwa wegen neuen Rechts oder eines Gerichtsurteils: in Textform, mit mindestens zwei Monaten Frist für deine Erklärung. Schweigst du, gelten sie nach gesondertem Hinweis als vereinbart. Du musst dich darauf nicht einlassen, denn kündigen geht jederzeit ohne Frist (Ziffer 7.1).
Daten und Werbung
Auskunft über die gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO) und Widerspruch gegen Werbung (Art. 21 DSGVO) sind eigene Rechte, die du unabhängig von der Kündigung geltend machst. Vorlagen dafür: Datenauskunft und Widerspruch gegen Werbung.
Wenn die Kündigung hakt
Keine Antwort auf das Formular? Schick zusätzlich einen Brief an das Service Center und heb den Beleg auf; wie du den Zugang belegst, zeigt Zugang beweisen.
Kundennummer nicht zur Hand? Sie steht auf deiner PAYBACK Karte (Ziffer 1.2). Fehlt sie dir, hilft Ohne Kundennummer kündigen.
Kündigungsbutton? Der Kündigungsbutton nach § 312k BGB betrifft Dauerschuldverhältnisse, die den Unternehmer zu einer entgeltlichen Leistung verpflichten. Der Bundesgerichtshof hat ihn für das kostenpflichtige Paket OTTO UP Plus verlangt (BGH, 22.05.2025, I ZR 161/24); zu kostenlosen Programmen sagt das Urteil nichts, und die Teilnahme bei PAYBACK kostet nichts (Ziffer 1.2). Ob PAYBACK einen solchen Button bereithalten muss, ist daher offen. Du brauchst ihn nicht: Kontaktformular oder Brief genügen. Welche anderen Abos du noch laufen hast, zeigt die Abo-Inventur.
Kündigungsschreiben an PAYBACK
Das Schreiben geht an den PAYBACK Rabattverein e. V., PAYBACK Service Center, Postfach 23 21 02, 85330 München. Nenne die Kundennummer und bitte um eine schriftliche Bestätigung, zu welchem Zeitpunkt die Teilnahme endet.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Payback erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
PAYBACK Rabattverein e.V.
PAYBACK Service Center
Postfach 23 21 02
85330 München
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meiner Teilnahme am PAYBACK Programm – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- PAYBACK: Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm (Stand 09/2025) – abgerufen am 05.10.2026
- PAYBACK: Wie kann ich meine PAYBACK Mitgliedschaft kündigen? (Fragen & Hilfe) – abgerufen am 05.10.2026
- PAYBACK: Impressum (PAYBACK GmbH) – abgerufen am 05.10.2026
- Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.05.2025 – I ZR 161/24 (Kündigungsschaltfläche, „OTTO UP Plus“) – abgerufen am 05.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 356a BGB – Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen
- § 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
Häufige Fragen
Verfallen meine PAYBACK Punkte, wenn ich kündige?
Ja. Nicht eingelöste Punkte verfallen mit dem Ende deiner Teilnahme (Ziffer 7.1), und nach der Kündigung kann PAYBACK sie laut Hilfeseite nicht mehr auszahlen. Löse sie vorher ein: ab 200 Punkten (2 Euro) im Prämienshop, bei Partnerunternehmen oder per Überweisung auf dein eigenes Bankkonto.
Gibt es bei PAYBACK eine Kündigungsfrist?
Nein. Du kannst die Teilnahme jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen (Ziffer 7.1). PAYBACK selbst muss dagegen vier Wochen einhalten, außer bei einem wichtigen Grund (Ziffer 7.2).
Wohin schicke ich die Kündigung?
Online über das Kontaktformular auf payback.de oder per Brief an den PAYBACK Rabattverein e. V., PAYBACK Service Center, Postfach 23 21 02, 85330 München. Nenne deine Kundennummer von der PAYBACK Karte.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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