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Stadtwerke Leipzig kündigen

Deinen Strom- oder Gasvertrag bei den Leipziger Stadtwerken kündigst du über „Vertrag jetzt kündigen“ auf L.de, per E-Mail an stadtwerke@L.de oder per Brief an die Stadtwerke Leipzig GmbH, Postfach 10 06 14, 04006 Leipzig. Bei L-Strom, L-Gas und den .pur-Tarifen gilt ein Monat Frist zum Ende der Erstlaufzeit, danach jederzeit ein Monat; die Grundversorgung L-Strom.basis oder L-Gas.basis kündigst du mit zwei Wochen.

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Ruhiger Kanal zwischen alten Backstein-Fabrikgebäuden im Abendlicht, ein Radfahrer überquert eine kleine Eisenbrücke
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So kündigst du bei den Leipziger Stadtwerken

Im Netz heißen sie Leipziger Stadtwerke und gehören zur Leipziger Gruppe; Vertragspartner für Strom und Gas ist laut Impressum die Stadtwerke Leipzig GmbH. Im Fuß der Stadtwerke-Seiten auf L.de steht „Vertrag jetzt kündigen“. Der Link führt ohne Anmeldung direkt zum Formular – so verlangt es § 312k BGB für Verträge, die man online abschließen kann (Kündigungsbutton).

  1. Vertrag auswählenStrom- oder Wärmestrom, Gas, L-Strom.drive oder L-Strom.charge. Den Knopf „Bleiben und Treuebonus checken“ über dem Formular brauchst du dafür nicht.
  2. Grund und Termin festlegenOrdentliche Kündigung, Auszug, Preisanpassung, geänderte Vertragsbedingungen oder ein sonstiger Grund; dazu „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ oder ein Datum. Passt dein Datum nicht zur Frist, kannst du den nächstmöglichen Termin danach wählen.
  3. Vertragsdaten eintragenVertragskontonummer, Name, Anschrift und E-Mail-Adresse, beim Auszug zusätzlich Zählernummer und Zählerstand bei der Wohnungsübergabe. Dann auf „Weiter“.
  4. Bestätigung aufhebenLaut den Fragen und Antworten (FAQ) der Stadtwerke bekommst du nach Eingang eine Bestätigung deiner Kündigung.

Ohne Formular kündigst du in Textform: per E-Mail an den Kunden-Service (stadtwerke@L.de) oder per Brief an Stadtwerke Leipzig GmbH, Postfach 10 06 14, 04006 Leipzig. Die FAQ nennen genau diese drei Wege – online, schriftlich, per E-Mail – und bitten um Kundennummer und Zählernummer. Im Sondervertrag muss die Bestätigung binnen einer Woche kommen und das Vertragsende nennen (§ 41b Abs. 1 EnWG).

Fristen: Sondertarif oder Grundversorgung

L-Strom, L-Gas, L-Strom.wärme und RBL-FanStrom laufen zuerst zwölf Monate ab Lieferbeginn. Gekündigt wird in Textform mit einem Monat Frist, erstmals zum Ende dieser Erstlaufzeit; danach läuft der Vertrag unbefristet und ist jederzeit mit einem Monat kündbar (AGB Ziffer 4, bei L-Strom.wärme Ziffer 5, Stand 1. April 2026). L-Strom.pur und L-Gas.pur folgen derselben Regel mit zwölf oder 24 Monaten Erstlaufzeit ab Lieferbeginn – welche Variante du hast, zeigt die Vertragsbestätigung.

Ein Beispiel: Hat die Belieferung mit L-Strom am Donnerstag, 16. April 2026, begonnen, endet die Erstlaufzeit mit Ablauf des 15. April 2027. Damit der Vertrag zu diesem Tag endet, muss die Kündigung spätestens am Montag, 15. März 2027, bei den Stadtwerken sein. Den nächstmöglichen Termin nennen laut FAQ auch die letzte Jahresrechnung und das Kundenportal; nachrechnen kannst du ihn mit dem Kündigungsfrist-Rechner.

Grundversorgung: In Leipzig sind die Stadtwerke Grundversorger; die Tarife heißen L-Strom.basis und L-Gas.basis. Sie haben keine feste Laufzeit und sind mit zwei Wochen Frist in Textform kündbar (§ 20 StromGVV, § 20 GasGVV). Was die Grundversorgung vom Sondervertrag unterscheidet, steht unter Strom und Gas kündigen; Anschriften weiterer Versorger sammelt die Übersicht Stadtwerke.

Preis- und Vertragsänderungen

Ändern die Stadtwerke im Sondertarif die Preise, kannst du ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen, in Textform. Die Mitteilung muss dich darauf hinweisen, die Kündigung bestätigen die Stadtwerke unverzüglich (AGB L-Strom Ziffer 5 e, § 41 Abs. 5 EnWG). Dasselbe Recht hast du bei neuen Vertragsbedingungen, die nur zum Monatsersten und mit einem Monat Vorlauf kommen dürfen (Ziffer 14). Geben die Stadtwerke nur eine geänderte Umsatzsteuer weiter, gibt es kein Sonderrecht. Mehr unter Preiserhöhung.

Bei L-Strom.pur und RBL-FanStrom gilt eine „eingeschränkte Preisstabilität“. Laut AGB dürfen die Stadtwerke in dieser Zeit Erhöhungen der Preisbestandteile, die nicht von der Preisstabilität erfasst sind – etwa Steuern und Umlagen –, ohne Mitteilung und ohne Kündigungsrecht weitergeben (Ziffer 5 h). Das Gesetz nennt als Ausnahme von Mitteilung und Sonderkündigungsrecht nur die unveränderte Weitergabe geänderter Umsatzsteuer und bestimmte Senkungen (§ 41 Abs. 6 EnWG).

Umzug: drei Angaben, eine sichere Frist

Nach den AGB (Ziffer 12) kündigst du beim Umzug außerordentlich mit sechs Wochen Frist zum Auszug oder später und nennst die neue Anschrift oder die Marktlokations-ID. Bieten dir die Stadtwerke binnen zwei Wochen an, dich am neuen Wohnsitz zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, und ist das dort möglich, läuft der Vertrag weiter (§ 41b Abs. 5 EnWG). Übergibst du die Wohnung am Freitag, 30. April 2027, sollte die Kündigung bis Freitag, 19. März 2027, ankommen. Im Formular wählst du „Außerordentliche Kündigung wegen Auszug“; den Zählerstand bei der Übergabe reichst du binnen zwei Wochen nach. Alles Weitere zum Wohnungswechsel steht unter Umzug.

Im Todesfall

Angehörige beenden den Vertrag laut FAQ zwei Wochen vor der Übergabe der Wohnung über das Abmeldeformular für Strom oder Gas. Es führt in dasselbe Kündigungsformular, vorausgewählt mit dem Grund Auszug. Was nach einem Todesfall sonst zu kündigen ist, sammelt die Lebenslage Todesfall.

Wenn es hakt

Keine Bestätigung? Bei Online-Kommunikation – für L-Strom.pur und L-Gas.pur ist sie Pflicht – legen die Stadtwerke ihre Schreiben ins Kundenportal und schicken dazu eine E-Mail; schau dort und im Spam-Ordner nach. Fehlt die Bestätigung nach einer Woche, kündige noch einmal per E-Mail oder Brief; mehr unter Kündigungsbestätigung.

Doch bleiben? Laut FAQ lässt sich eine Kündigung nicht mehr stornieren, sobald der Netzbetreiber sie bestätigt hat; dann geht es nur mit einem neuen Vertrag.

Gasheizung raus, Wärmepumpe rein? Laut FAQ endet der Gasvertrag spätestens mit dem Ausbau des Gaszählers; den Ausbau beauftragst du bei der Netz Leipzig GmbH.

Kündigungsschreiben an die Stadtwerke Leipzig

Adressat ist die Stadtwerke Leipzig GmbH. Nenne Kundennummer, Zählernummer, Lieferadresse und die Sparte, also Strom oder Gas.

Werkzeug

Kündigungsschreiben für Stadtwerke Leipzig (Leipziger Stadtwerke) erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Anschrift laut Stadtwerke Leipzig (Leipziger Stadtwerke), geprüft am 06.10.2026. Steht in deinem Vertrag eine andere, nimm die.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

Stadtwerke Leipzig GmbH
Postfach 10 06 14
04006 Leipzig

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meines Strom- bzw. Gasliefervertrags – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich meinen Vertrag bei einem Umzug innerhalb Leipzigs mitnehmen?

Das hängt laut Stadtwerken vom Vertrag ab; eine Mitnahme ist „unter bestimmten Bedingungen möglich“. Kündigst du wegen des Umzugs, können die Stadtwerke die Kündigung abwenden, indem sie dir binnen zwei Wochen die Belieferung am neuen Wohnsitz zu den bisherigen Bedingungen anbieten. Frag vor dem Auszug nach, was für deinen Tarif gilt.

Bekomme ich den Neukundenbonus, wenn ich vor Ende der Erstlaufzeit kündige?

Laut Tarifseite von L-Strom setzt der Neukundenbonus voraus, dass du bis zum Ende der Erstlaufzeit ohne Unterbrechung nach diesem Vertrag beliefert wurdest; überwiesen wird er erst danach. Endet der Vertrag vorher, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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