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N-ERGIE kündigen

Strom- und Erdgasverträge der N-ERGIE kündigst du in Textform: über das Kündigungsformular, auf das die Seite „Verträge hier kündigen“ im Fuß von n-ergie.de verweist, per E-Mail an dialog@n-ergie.de oder per Brief an die N-ERGIE Aktiengesellschaft, 90338 Nürnberg. STROM GARANT und STROM PURNATUR haben zwölf Monate Erstlaufzeit und einen Monat Frist, STROM AGIL ist jederzeit mit einem Monat kündbar, die Grundversorgung mit zwei Wochen.

Von Rechtsstand geprüft am 8 Min. Lesezeit

Schmale Kopfsteinpflastergasse zwischen Fachwerkhäusern in der Dämmerung, warmes Fensterlicht und eine alte Laterne, eine Person mit Einkaufstasche von hinten
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So kündigst du bei der N-ERGIE

Vertragspartner ist die N-ERGIE Aktiengesellschaft mit Sitz am Plärrer in Nürnberg. Im Fuß von n-ergie.de steht „Verträge hier kündigen“ (§ 312k BGB). Der Link führt auf eine Seite mit Fragen und Antworten rund ums Kündigen; von dort verweist die N-ERGIE auf ihr Kündigungsformular. Was ein Kündigungsbutton leisten muss, erklärt der Ratgeber Kündigungsbutton.

  1. Kündigungsseite öffnen„Verträge hier kündigen“ unten auf n-ergie.de, dort die Frage „Wie kann ich meinen Vertrag bei der N-ERGIE kündigen?“ und der Link zum Kündigungsformular.
  2. Vertrag eindeutig bezeichnenKundennummer, Zählernummer, Lieferadresse, Produkt und Termin. Gib eine Adresse für Kündigungsbestätigung und Schlussrechnung an – darum bittet die N-ERGIE ausdrücklich.
  3. Zählerstand zum VertragsendeAbgelesen wird erst am Ende der Laufzeit; bis dahin zahlst du die Abschläge weiter.

Ohne Formular kündigst du per E-Mail an dialog@n-ergie.de (Adresse laut Impressum) oder per Brief an die N-ERGIE Aktiengesellschaft, 90338 Nürnberg. Die Strom-AGB verlangen nur Textform; die N-ERGIE bestätigt binnen einer Woche (§ 5 Abs. 4, Stand Juli 2026, § 41b Abs. 1 EnWG).

Fristen je Produkt

STROM GARANT und STROM PURNATUR: Die Erstvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate. Kündigst du nicht mit einem Monat Frist zum Vertragsende, läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist dann jederzeit mit einem Monat kündbar (AGB § 5 Abs. 1). Ein Beispiel: Endet die Erstvertragslaufzeit laut deiner Vertragsbestätigung am Donnerstag, 15. Juli 2027, muss die Kündigung spätestens am Dienstag, 15. Juni 2027, bei der N-ERGIE sein. Kommt sie erst am Montag, 2. August 2027, endet der Vertrag einen Monat später, am Donnerstag, 2. September 2027. Deinen Termin rechnet der Kündigungsfrist-Rechner.

STROM AGIL: Der dynamische Tarif läuft unbefristet und ist jederzeit mit einem Monat kündbar (AGB § 5 Abs. 1).

Erdgas-Sondertarife: Bedingungen für die Erdgasprodukte, etwa ERDGAS SMART und ERDGAS ONLINE, veröffentlicht die N-ERGIE nicht frei; sie schreibt nur, die Kündigungsfrist unterscheide sich je nach Vertrag. Maßgeblich ist deine Vertragsbestätigung; die Kündigungsfrist steht auch in der Zusammenfassung, die du nach Vertragsschluss bekommst (§ 41 Abs. 4 EnWG).

Grundversorgung: Im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH ist die N-ERGIE Grundversorger für Strom und Erdgas; wer dort ohne eigenen Vertrag einzieht, wird automatisch in der Grundversorgung beliefert. Gekündigt wird mit zwei Wochen Frist in Textform (§ 20 StromGVV, § 20 GasGVV). Mehr zum Unterschied unter Strom und Gas kündigen.

Was bei der N-ERGIE anders ist

Nur online: Bei STROM GARANT und STROM AGIL verpflichtest du dich, die Online-Services zu nutzen. Rechnungen, Preisanpassungen und neue Bedingungen kommen nur per E-Mail oder ins Kundenportal, nicht per Post (AGB § 2 Abs. 3 und 4). Prüfe deshalb das Postfach der hinterlegten E-Mail-Adresse, auch auf die Kündigungsbestätigung.

Preisänderung: Die N-ERGIE muss Preisänderungen spätestens einen Monat vorher mitteilen. Du kannst dann ohne Frist zum Wirksamwerden kündigen, in Textform; eine geänderte Umsatzsteuer gibt sie ohne Sonderrecht weiter (§ 6 Abs. 5 bis 7, § 41 Abs. 5 EnWG). Während der Preisgarantie von STROM GARANT sind Preisänderungen ausgeschlossen, außer bei Umsatz- und Stromsteuer und bestimmten neuen staatlichen Belastungen (§ 7 Abs. 2). Mehr unter Preiserhöhung.

Bonus: Endet STROM GARANT in der Erstvertragslaufzeit aus Gründen, die du veranlasst hast – etwa Umzug oder Kündigung –, entfällt ein vereinbarter Sofortbonus, und die N-ERGIE kann ihn anteilig zurückfordern. Kündigst du wegen einer Preis- oder Bedingungsänderung, gibt es einen vereinbarten Neukundenbonus zeitanteilig (§ 11 Abs. 5 und 6).

Umzug: melden genügt meist

Laut FAQ musst du bei einem Umzug nicht kündigen: Melde ihn mindestens 14 Tage vorher, am besten online mit neuer Adresse und Zählernummer. Die N-ERGIE prüft, welche Verträge sie mitnehmen kann, und beliefert dich am neuen Ort weiter, wenn das möglich ist. Die AGB von STROM GARANT und STROM PURNATUR geben dir daneben ein Kündigungsrecht mit sechs Wochen Frist zum Auszug oder später; bietet die N-ERGIE binnen zwei Wochen die Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen an, läuft der Vertrag am neuen Wohnsitz weiter, sonst endet er (§ 5 Abs. 6, § 41b Abs. 5 EnWG). STROM AGIL endet beim Umzug automatisch, ohne Kündigung.

Auf eine andere Person übertragen lässt sich ein Vertrag nicht, auch nicht in einer WG: Der bisherige Vertragspartner meldet sich ab, der neue wird neu angemeldet. Mehr zum Wohnungswechsel unter Umzug.

Im Todesfall

Die N-ERGIE bittet Angehörige, sich zu melden, am liebsten telefonisch; schriftlich geht es über Kontaktformular, E-Mail oder Brief. Sie braucht den Namen der verstorbenen Person, das Sterbedatum, deine Kontaktdaten und dein Verhältnis zu ihr, wenn möglich die Kundennummer, einen aktuellen Zählerstand und die Sterbeurkunde. Eine Übersicht für alle Verträge bietet die Lebenslage Todesfall.

Wenn es hakt

Kein Formular gefunden? Kündige per E-Mail oder Brief und heb den Nachweis auf (Zugang beweisen). Fehlt ein gesetzlich verlangter Kündigungsbutton oder funktioniert er nicht, darfst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).

Keine Bestätigung nach einer Woche? Hak schriftlich nach; mehr unter Kündigungsbestätigung.

Kündigungsschreiben an die N-ERGIE

Adressat ist die N-ERGIE Aktiengesellschaft in Nürnberg. Nenne Kundennummer, Zählernummer, Lieferadresse, Produkt und eine Anschrift für die Schlussrechnung.

Werkzeug

Kündigungsschreiben für N-ERGIE erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Anschrift laut N-ERGIE, geprüft am 06.10.2026. Steht in deinem Vertrag eine andere, nimm die.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

N-ERGIE Aktiengesellschaft
90338 Nürnberg

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meines Strom- bzw. Erdgasliefervertrags – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Quellen

Häufige Fragen

Warum bucht die N-ERGIE nach meiner Kündigung noch einen Abschlag ab?

Abschläge zahlst du bei der N-ERGIE rückwirkend: Am ersten Werktag eines Monats wird der Abschlag für den Vormonat abgebucht. Den Verbrauch im letzten Liefermonat zahlst du also noch zu Beginn des Folgemonats; danach kommt die Schlussrechnung.

Kann die N-ERGIE Bestätigung und Schlussrechnung ins Ausland schicken?

Ja, laut N-ERGIE ist das möglich. Gib die neue Anschrift bei der Kündigung an oder melde sie dem Kundenservice.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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