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Hamburg Energie kündigen
Verträge der früheren Marke Hamburg Energie kündigst du bei der Hamburger Energiewerke GmbH: über das Formular „Kündigung“ im Seitenfuß von hamburger-energiewerke.de, im Kundenportal oder schriftlich an Hamburger Energiewerke, Kundenservice, Ballindamm 1, 20095 Hamburg. Die Ökostromtarife sind laut FAQ mit vier Wochen Frist zum Monatsende kündbar, die Gastarife haben zwölf Monate Mindestlaufzeit. Ziehst du in ein anderes Netzgebiet, endet der Vertrag zum Umzugsdatum.

Aus Hamburg Energie wurden die Hamburger Energiewerke
Hamburg Energie war eine Marke des städtischen Versorgers; die Hamburger Umweltbehörde sprach 2023 im Stromvertrieb von „Tarifkunden der Marke Hamburg Energie“. Heute tritt das Unternehmen als Hamburger Energiewerke auf: hamburgenergie.de leitet auf hamburger-energiewerke.de weiter, und Vertragspartner ist laut Impressum und AGB die Hamburger Energiewerke GmbH. Auch wer noch unter dem alten Namen abgeschlossen hat, landet über hamburgenergie.de/kuendigung beim selben Kündigungsformular. Fernwärme läuft über eigene Verträge mit eigenen Regeln (Fernwärme kündigen).
So kündigst du
- Formular öffnen„Kündigung“ im Fuß von hamburger-energiewerke.de; eine Anmeldung brauchst du nicht (§ 312k BGB, Kündigungsbutton).
- Vertrag bezeichnenName, Kundennummer, E-Mail-Adresse und Lieferanschrift, dazu der Grund – Auszug, Preisanpassung oder Lieferantenwechsel – und der Termin: „So schnell wie möglich“ oder ein Wunschdatum.
- Zählerdaten eintragenSparte, Zählernummer, aktueller Zählerstand und Ablesedatum sind Pflichtfelder.
- AbsendenHäkchen setzen, dass du den Vertrag an dieser Lieferanschrift kündigen willst, dann „Jetzt kündigen“.
Mit Zugang zum Kundenportal Strom & Gas kannst du laut FAQ auch dort „per Klick“ kündigen. Per Brief geht die Kündigung laut FAQ an Hamburger Energiewerke, Kundenservice, Ballindamm 1, 20095 Hamburg. Das E-Mail-Formular, auf das die FAQ verweisen, ist als „derzeit nicht verfügbar“ markiert; eine E-Mail an den Kundenservice (moin@henw.de) erfüllt ebenfalls die Textform – nenne Kundennummer und Zählernummer. Die Kündigung muss dir binnen einer Woche mit dem Vertragsende bestätigt werden (§ 41b Abs. 1 EnWG).
Fristen: monatlich beim Ökostrom, zwölf Monate beim Gas
Ökostrom Elbstrand und Strandperle, Wärmepumpen-Tarif: Die Verträge laufen auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit und sind laut Tarifseiten „flexibel monatlich“ kündbar. Genauer sind die FAQ: Die meisten Standardtarife lassen sich mit vier Wochen Frist zum Monatsende beenden.
Ein Beispiel: Geht deine Kündigung am Montag, 12. Oktober 2026, ein, ist das Ende Oktober nicht mehr zu schaffen – dafür hätte sie bis Samstag, 3. Oktober, ankommen müssen. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des 30. November 2026; für diesen Termin reicht ein Eingang bis Montag, 2. November 2026. Die Daten für deinen Fall rechnet der Kündigungsfrist-Rechner.
Gas ALSTERUFER und ALSTERPERLE, dynamischer Tarif ELBSTRAND SMART: Hier gelten zwölf Monate Mindestlaufzeit. Danach verlängern sich die Verträge auf unbestimmte Zeit und sind monatlich kündbar. Mit welcher Frist du zum Ende der zwölf Monate kündigst, nennen weder Tarifseiten noch AGB; das steht in deiner Vertragsbestätigung.
Die Tarife der Hamburger Energiewerke sind Sonderverträge mit eigenen AGB. Ziehst du ohne Vertrag in eine Wohnung, beliefert dich laut FAQ zunächst der regionale Grundversorger. Wie sich beides unterscheidet, erklärt Strom und Gas kündigen; Anschriften weiterer Versorger stehen in der Übersicht Stadtwerke.
Preisänderung: selbst kündigen, früh schicken
Preisanpassungen und die Weitergabe neuer Steuern oder Abgaben müssen die Hamburger Energiewerke spätestens einen Monat vorher in Textform mitteilen. Du kannst dann ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen (AGB Strom Ziffer 6.3 und 6.6, Stand 1. Februar 2024, § 41 Abs. 5 EnWG). Beim Wechsel kündigt meist der neue Lieferant für dich – eine Sonderkündigung muss laut FAQ aber von dir selbst kommen. Für die Bearbeitung rechnen die Hamburger Energiewerke mit zwei Werktagen, für die Abmeldung beim Netzbetreiber mit weiteren sieben; deshalb kann die Belieferung laut FAQ trotz fristgerechter Kündigung über das Ende hinaus laufen. Schick die Sonderkündigung so früh wie möglich. Mehr unter Sonderkündigungsrecht.
Umzug: Vertrag zieht mit – oder endet von selbst
Melde den Umzug laut AGB unverzüglich vorab in Textform, in der Regel spätestens zehn Werktage vorher, mit Umzugsdatum, neuer Anschrift und neuer Zähler- oder Marktlokationsnummer (AGB Strom Ziffer 11, Gas Ziffer 10). Danach gilt:
- Wegzug in ein anderes Netzgebiet: Der Vertrag endet zum mitgeteilten Umzugsdatum, ohne Kündigung. Für die neue Adresse gibt es auf Wunsch ein neues Angebot.
- Umzug im selben Netzgebiet: Die Belieferung geht am neuen Wohnsitz weiter. Du kannst stattdessen mit sechs Wochen Frist in Textform kündigen, zum Auszug oder später; bieten dir die Hamburger Energiewerke binnen zwei Wochen die Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen an, läuft der Vertrag weiter (§ 41b Abs. 5 EnWG).
Meldest du den Umzug nicht und erfahren die Hamburger Energiewerke auch sonst nicht davon, zahlst du den weiteren Verbrauch an der alten Adresse (AGB Strom Ziffer 11.4). Mehr zum Wohnungswechsel unter Umzug.
Wenn es hakt
Keine Bestätigung? Kommt nach einer Woche nichts, schick die Kündigung noch einmal per E-Mail oder Brief und heb den Nachweis auf; mehr unter Kündigungsbestätigung.
Kundennummer nicht zur Hand? Sie steht laut FAQ auf der Vertragsbestätigung, und das Formular verlangt sie. Fehlt sie dir, kündige per Brief oder E-Mail mit Name, Lieferanschrift und Zählernummer (Ohne Kundennummer kündigen).
Kündigungsschreiben an die Hamburger Energiewerke
Adressat ist die Hamburger Energiewerke GmbH. Nenne Kundennummer, Zählernummer, Lieferanschrift und Sparte; bei einer Kündigung wegen Umzugs auch die neue Anschrift.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Hamburg Energie (Hamburger Energiewerke) erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Hamburger Energiewerke
Kundenservice
Ballindamm 1
20095 Hamburg
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Strom- bzw. Gasliefervertrags – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Hamburger Energiewerke: Impressum – abgerufen am 06.10.2026
- Hamburger Energiewerke: Kündigung (Formular) – abgerufen am 06.10.2026
- Hamburger Energiewerke: FAQ (Vertragslaufzeit, Kündigung, Umzug) – abgerufen am 06.10.2026
- AGB Ökostrom für Privatkund:innen, Stand 1. Februar 2024 – abgerufen am 06.10.2026
- AGB Gas für Privatkund:innen, Stand 1. Februar 2024 – abgerufen am 06.10.2026
- Hamburger Energiewerke: Ökostromtarife Elbstrand und Strandperle – abgerufen am 06.10.2026
- Hamburger Energiewerke: Gastarife ALSTERUFER und ALSTERPERLE – abgerufen am 06.10.2026
- Hamburger Energiewerke: Dynamischer Tarif ELBSTRAND SMART – abgerufen am 06.10.2026
- Hamburger Umweltbehörde: Hamburger Energiewerke legen Zahlen für 2022 vor (Pressemitteilung vom 19.06.2023) – abgerufen am 06.10.2026
- § 41b EnWG – Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung
- § 41 EnWG – Energielieferverträge mit Letztverbrauchern
Häufige Fragen
Kann ich einen gerade abgeschlossenen Vertrag widerrufen statt kündigen?
Ja, binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss und ohne Begründung. Die Widerrufsbelehrung steht in den AGB, im Seitenfuß gibt es den Link „Widerruf“. Danach bleibt nur die Kündigung.
Gilt die Kündigung meines Stromvertrags auch für die Fernwärme?
Nein. Für das Fernwärme-Stadtnetz und das Wärmenetz Wilhelmsburg gibt es eigene AGB; das Kündigungsformular fragt nur die Sparten Strom und Gas ab. Fernwärmeverträge folgen eigenen Regeln nach der AVBFernwärmeV.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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