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Lohnsteuerhilfeverein kündigen
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist ein Verein: Du trittst aus, indem du dem Vorstand in Textform kündigst, und zwar nur zum Jahresende. Bei der VLH muss die Kündigung bis zum 30. November eingehen, bei der Lohi bis zum 30. September; andere Vereine regeln es in ihrer Satzung, die Mustersatzung der Aufsichtsbehörden sieht drei Monate vor. Der Jahresbeitrag ist auch ohne Beratung fällig.

Erst klären: Bei welchem Verein bist du?
„Lohnsteuerhilfeverein“ ist keine Marke, sondern eine Vereinsform. Jeder Verein hat eine eigene Satzung, und sie bestimmt Termin, Frist und Form deines Austritts. Die beiden größten Vereine, die VLH und die Lohi, stehen hier im Vergleich; für alle anderen zählt deine Satzung.
| Verein | Austritt zum Jahresende: Eingang spätestens | Form und Empfänger | Besonderes |
|---|---|---|---|
| Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), Neustadt/Wstr. | 30. November | Textform an den Vorstand; Online-Formular mit Mitgliedsnummer und Geburtsdatum | Sonderkündigung bei Beitragserhöhung über 15 Prozent |
| Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi), München | 30. September | Textform an die betreuende Beratungsstelle oder die Hauptverwaltung | Bei Eintritt nach dem 30. September bis 31. Dezember des Beitrittsjahres |
| Andere Vereine (Mustersatzung der Aufsichtsbehörden) | drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres | schriftlich, per E-Mail oder Fax an den Vorstand | Außerordentliches Austrittsrecht bei Beitragserhöhung |
So trittst du aus der VLH aus
- Online-Formular öffnenDie VLH bietet unter „Problem, Beschwerde, Kündigung“ ein Formular für die Kündigung an. Auf der ersten Seite fragt es Mitgliedsnummer (acht Stellen) und Geburtsdatum ab.
- Oder in Textform an den VorstandDie Satzung verlangt eine Erklärung in Textform an den Vorstand: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., Fritz-Voigt-Str. 13, 67433 Neustadt/Wstr. Das Impressum nennt als Kontaktadresse die E-Mail-Adresse info@vlh.de; eine E-Mail erfüllt die Textform (§ 126b BGB).
- Bis zum 30. November absenden und den Eingang sichernEs zählt der Zugang, nicht der Poststempel (§ 130 BGB); wie du ihn belegst, zeigt der Ratgeber Zugang beweisen. Kündigungen, die später eingehen, greifen erst im Folgejahr.
So trittst du aus der Lohi aus
Die Lohi nennt auf ihrer Kündigungsseite zwei Empfänger: die Beratungsstelle, die dich betreut hat (ihre Anschrift steht auf deren Schreiben und im Mitgliederordner), oder alternativ die Hauptverwaltung, Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Riesstraße 17, 80992 München. Die Satzung verlangt Textform und den Stichtag 30. September; maßgeblich ist das Datum des Eingangs beim Verein (§ 10 Abs. 2). Trittst du erst nach dem 30. September bei, kannst du noch bis zum 31. Dezember des Beitrittsjahres kündigen.
Rechenbeispiel: heute, Montag, 5. Oktober 2026
| Verein | Die Kündigung geht ein am | Die Mitgliedschaft endet |
|---|---|---|
| VLH | Mo 30.11.2026 | 31.12.2026 |
| VLH | Di 01.12.2026 | 31.12.2027 |
| Lohi (Stichtag 30.09.2026 verstrichen) | Mo 05.10.2026 | 31.12.2027, wenn sie bis Do 30.09.2027 eingeht |
Der Jahresbeitrag ist für das ganze Kalenderjahr fällig, auch wenn du die Beratung nicht nutzt: bei der VLH am 2. Januar (Satzung § 5 Abs. 2), bei der Lohi mit Ablauf des 1. Januar (§ 9 Abs. 2). Die Lohi stellt ausdrücklich klar, dass der Beitrag auch fällig wird, wenn du die Leistungen des Vereins nicht in Anspruch nimmst (§ 9 Abs. 3). Wer den Stichtag verpasst, zahlt deshalb noch ein Jahr. Schreib „zum nächstmöglichen Termin“, damit eine zu späte Kündigung nicht ins Leere läuft; deine eigene Rechnung macht der Kündigungsfrist-Rechner.
Sonderrecht bei Beitragserhöhung
Ein Austritt mitten im Jahr ist nicht vorgesehen. Bei einer Beitragserhöhung gibt es je nach Verein eine Ausnahme:
- VLH: Führt eine Änderung der Beitragsordnung zu einer durchschnittlichen Erhöhung von mehr als 15 Prozent, kannst du unabhängig vom 30. November zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Die Kündigung braucht eine Begründung und muss spätestens einen Monat nach der Bekanntgabe der Erhöhung beim Vorstand sein (§ 4 Abs. 3). Eine geänderte Beitragsordnung muss die VLH dir spätestens einen Monat vor Beginn des Kalenderjahres bekannt machen, in dem sie gelten soll (§ 5 Abs. 3).
- Lohi: Ein Sonderrecht bei Beitragserhöhung nennt die Satzung (Beschluss bis 02.04.2025) nicht.
- Mustersatzung: Sie sieht ein außerordentliches Austrittsrecht bei Erhöhung des Mitgliedsbeitrags ohne Umsatzsteuer vor; du erklärst den Austritt drei Monate vor Geltung des erhöhten Beitrags. Eine Erhöhung allein wegen der Umsatzsteuer zählt nicht.
Wie Sonderrechte sonst funktionieren, steht im Ratgeber Sonderkündigungsrecht.
Nichtzahlen ist kein Austritt
Zahlst du nicht, endet die Mitgliedschaft nicht von selbst: Die Vereine können dich nach einer Mahnung von der Mitgliederliste streichen (VLH § 4 Abs. 4, Lohi § 10 Abs. 1), der Anspruch auf den Beitrag bleibt trotzdem bestehen. Wer sicher raus will, kündigt.
Widerruf nach dem Beitritt
Bist du ohne Besuch in einer Beratungsstelle beigetreten, etwa per Telefon, Videokonferenz, E-Mail oder Brief, belehrt die Lohi über ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss; die Anschrift für den Widerruf steht in ihrer Belehrung. Für die VLH ist eine solche Belehrung nicht geprüft. Wie du die Frist rechnest, zeigt der Widerrufsfristen-Rechner; den Unterschied zur Kündigung erklärt der Ratgeber Widerruf oder Kündigung.
Später wieder Hilfe gebraucht?
Dann trittst du neu ein. VLH und Lohi lassen eine Mitgliedschaft auch für eine zurückliegende Zeit rückwirkend begründen (VLH § 3, Lohi § 7 Abs. 2). Achte beim erneuten Eintritt wieder auf den Stichtag des Austritts.
Im Todesfall
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod; das steht in der Satzung der VLH, der Lohi und in der Mustersatzung. Was Angehörige sonst regeln, steht unter Todesfall; die allgemeine Rechtslage bei Vereinen erklärt Verein kündigen.
Wenn es hakt
Keine Bestätigung? Frag schriftlich nach dem Austrittsdatum und nenne den Tag, an dem deine Erklärung angekommen ist: Kündigungsbestätigung. Der Verein lehnt ab? Ein Austritt braucht keine Zustimmung; er wirkt zum Termin der Satzung (§ 39 BGB).
Austrittsschreiben an deinen Verein
Der Generator setzt keine Anschrift ein, weil sie vom Verein abhängt. Trag die Anschrift deines Vereins ein – für VLH und Lohi steht sie oben im Steckbrief – und nenne deine Mitgliedsnummer. Eine allgemeine Vorlage steht unter Austritt aus dem Verein.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Lohnsteuerhilfeverein (VLH/Lohi) erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
[Ort], 6. Oktober 2026
Austritt aus dem Lohnsteuerhilfeverein – Kündigung meiner Mitgliedschaft – Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- VLH: Problem, Beschwerde, Kündigung – abgerufen am 05.10.2026
- VLH: Satzung der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. – abgerufen am 05.10.2026
- VLH: Onlinekündigung – abgerufen am 05.10.2026
- VLH: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.: Kündigung bei der Lohi – abgerufen am 05.10.2026
- Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.: Satzung (Beschluss der Delegiertenversammlung bis 02.04.2025) – abgerufen am 05.10.2026
- Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.: Widerruf – abgerufen am 05.10.2026
- Technisches Finanzamt Cottbus: Mustersatzung für Lohnsteuerhilfevereine, zwischen den Aufsichtsbehörden abgestimmt, Stand 11.10.2022 – abgerufen am 05.10.2026
- § 39 BGB – Austritt aus dem Verein
- § 126b BGB – Textform
- § 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
Häufige Fragen
Reicht eine E-Mail für den Austritt aus dem Lohnsteuerhilfeverein?
Bei VLH und Lohi verlangt die Satzung Textform, und eine E-Mail erfüllt sie; die Mustersatzung nennt ausdrücklich auch E-Mail und Fax. Die VLH bietet zusätzlich ein Online-Formular. Entscheidend ist der rechtzeitige Zugang: Heb die gesendete Nachricht auf und fordere eine Bestätigung an.
Wo finde ich die Frist meines Vereins, wenn er nicht VLH oder Lohi heißt?
In seiner Satzung. Nach der Mustersatzung der Aufsichtsbehörden muss dir der Verein vor der Beitrittserklärung Satzung und Beitragsordnung bekannt geben und sie dir nach dem Beitritt aushändigen (§ 4). Fehlt dir die Satzung, fordere sie beim Verein an; die Anschrift steht in seinem Impressum.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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