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ILS Fernschule kündigen
Beim ILS kündigst du über „Vertrag kündigen“ im Fuß von ils.de oder per Brief nach Hamburg; Textform genügt. Ohne Grund geht das erstmals zum Ende des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit sechs Wochen Frist, danach jederzeit mit drei Monaten. In den ersten vier Wochen reicht eine E-Mail an studienservice@ils.de, dann zahlst du für diese Zeit nichts.

So kündigst du beim ILS
Im Fuß jeder Seite von ils.de steht „Vertrag kündigen“. Der Link führt zur Seite „Fernunterrichtsvertrag kündigen“ mit einem Formular. Für Verträge, die sich online abschließen lassen, verlangt das Gesetz einen solchen Kündigungsweg (§ 312k BGB); was er leisten muss, erklärt der Ratgeber Kündigungsbutton.
- „Vertrag kündigen“ öffnenUnten auf ils.de anklicken. Über dem Formular bietet das ILS ein Gespräch mit deiner Studienbetreuung an – das ist ein Angebot, keine Voraussetzung.
- Formular ausfüllenGib die abgefragten Angaben zu dir und deinem Lehrgang ein und schick das Formular ab.
- Bestätigung sichernLaut ILS kommt danach eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Heb sie zusammen mit einem Bildschirmfoto auf.
Statt des Formulars kannst du auch einen Brief an die ILS Institut für Lern- und Bildungssysteme GmbH, Doberaner Weg 18-22, 22143 Hamburg schicken. Die AGB verlangen für die Kündigung nur Textform (Nr. 12), eine Unterschrift ist also nicht nötig.
In den ersten vier Wochen
Nach Nr. 14 der AGB hast du vier Wochen Zeit zum Testen: die 14 Tage des gesetzlichen Widerrufsrechts und zwei weitere Wochen, die das ILS freiwillig dazugibt. Willst du nicht weitermachen, genügt eine E-Mail an studienservice@ils.de; für diese vier Wochen werden dann keine Lehrgangsgebühren berechnet. Machst du weiter, zählt die Zeit zur regulären Lehrgangsdauer.
Innerhalb der 14 Tage kannst du außerdem über „Vertrag widerrufen“ im Seitenfuß widerrufen; auch dort kommt eine Eingangsbestätigung per E-Mail (Widerrufsbutton). Nach einem Widerruf schickst du das Lehrgangsmaterial innerhalb von 14 Tagen zurück, die Kosten des Standardversands trägt das ILS. Was Widerruf und Kündigung unterscheidet, steht unter Widerruf oder Kündigung.
Kündigungsfristen nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz
Das ILS übernimmt in Nr. 12 seiner AGB die gesetzlichen Fristen (§ 5 FernUSG): Ohne Angabe von Gründen kündigst du erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss, mit sechs Wochen Frist. Danach geht es jederzeit mit drei Monaten Frist. Bei Lehrgängen, die insgesamt kürzer als sechs Monate laufen, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung).
Wichtig für die Rechnung: Der Vertrag kommt laut AGB erst mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung zustande, nicht schon mit deiner Buchung.
Beispiel: Du erhältst die Anmeldebestätigung am Donnerstag, 15. Oktober 2026. Das erste Halbjahr endet mit Ablauf des 15. April 2027. Um zu diesem Termin auszusteigen, muss deine Kündigung spätestens am Donnerstag, 4. März 2027, beim ILS sein – sechs Wochen vorher. Kommt sie erst am Montag, 10. Mai 2027, an, endet der Vertrag drei Monate später, mit Ablauf des 10. August 2027. Bezahlen musst du nach dem Gesetz nur den Anteil der Vergütung, der den bis dahin erbrachten Leistungen entspricht (§ 5 Abs. 3 FernUSG). Den Endtermin für deinen eigenen Zugangstag rechnet der Fristenrechner.
Zulassung und Lehrgangsende
Alle ILS-Lehrgänge sind laut AGB (Nr. 15) von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen. Die ZFU führt die ILS Institut für Lern- und Bildungssysteme GmbH in ihrer Liste der Lehrgangsanbieter; beim Realschulabschluss etwa nennt die Lehrgangsseite die Zulassungsnummern 1178325 und 1178625. Die Frage, ob ein Vertrag mangels Zulassung nichtig ist, stellt sich bei einem zugelassenen Lehrgang nicht; das Prüfschema für andere Kurse und Coachings steht unter Fernstudium und Online-Coaching.
Am Ende brauchst du keine Kündigung: Mit dem Ablauf der Betreuungszeit endet der Lehrgang. Danach kannst du laut AGB noch drei Jahre auf deine digitalen Unterlagen im ILS-OnlineCampus zugreifen, aber keine Korrekturen oder Betreuung mehr nutzen. Bei einigen Lehrgängen lässt sich die Betreuungszeit gegen eine Pauschale um jeweils drei Monate verlängern. Die Lehrgangsgebühren erhöht das ILS während der Vertragslaufzeit nicht (Nr. 8).
Wenn es hakt
Keine Eingangsbestätigung? Prüf den Spam-Ordner und schick die Kündigung sonst per Brief, am besten als Einwurf-Einschreiben. Wie du den Zugang belegst, erklärt Zugang beweisen; eine Bestätigung mit dem genauen Vertragsende kannst du ausdrücklich verlangen (Kündigungsbestätigung).
Formular funktioniert nicht? Fehlt der gesetzlich verlangte Kündigungsweg oder ist er nicht nutzbar, darfst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Halte den Fehler mit Datum und Bildschirmfoto fest.
Kündigungsschreiben
Vertragspartner ist die ILS Institut für Lern- und Bildungssysteme GmbH in Hamburg. Nenne deinen Namen, deine Anschrift, den Lehrgang und, falls vorhanden, deine Kundennummer und kündige „ordentlich nach § 5 FernUSG zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für ILS Fernschule erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
ILS Institut für Lern- und Bildungssysteme GmbH
Doberaner Weg 18-22
22143 Hamburg
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Fernunterrichtsvertrags beim ILS – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- ILS: Fernunterrichtsvertrag kündigen – abgerufen am 06.10.2026
- ILS: Allgemeine Geschäftsbedingungen – abgerufen am 06.10.2026
- ILS Institut für Lern- und Bildungssysteme GmbH: Impressum – abgerufen am 06.10.2026
- ILS: Fragen und Antworten zum Fernstudium – abgerufen am 06.10.2026
- ILS: Fernunterrichtsvertrag widerrufen – abgerufen am 06.10.2026
- ILS: Lehrgang Realschulabschluss mit ZFU-Zulassungsnummern – abgerufen am 06.10.2026
- ZFU: Liste der Lehrgangsanbieter (Eintrag ILS) – abgerufen am 06.10.2026
- § 5 FernUSG – Kündigung
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
Häufige Fragen
Kann ich den ILS-Lehrgang per E-Mail kündigen?
Ja, eine E-Mail erfüllt die Textform, die die AGB verlangen. Eine eigene Adresse für Kündigungen nennt das ILS aber nur für die vierwöchige Testphase (studienservice@ils.de). Für eine spätere Kündigung ist das Formular „Vertrag kündigen“ der belegbare Weg, weil es den Eingang per E-Mail bestätigt.
Kann ich den Lehrgang unterbrechen statt zu kündigen?
Eine Pause regeln die AGB nicht. Sie erlauben aber, die Regelzeit zu überschreiten: Bis zum Ende der Betreuungszeit kannst du alle Leistungen ohne Mehrkosten nutzen. Reicht sie nicht, verweist das ILS auf seinen Kundenservice; bei einigen Lehrgängen lässt sie sich gegen eine Pauschale verlängern.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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