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E wie Einfach kündigen
Strom, Gas und Wärmestrom von E wie Einfach kündigst du über das Online-Formular unter „Kündigen“ oder in Textform an die E WIE EINFACH GmbH, Postfach 180361, 39030 Magdeburg, bzw. per E-Mail. Bei EinfachBasic gilt ein Monat Frist zum Ende der zwölfmonatigen Erstlaufzeit, danach jederzeit ein Monat. Hast du ein Wunschprodukt bekommen, kostet eine Kündigung im ersten Jahr anteilig dessen Wert.

So kündigst du bei E wie Einfach
Vertragspartner ist die E WIE EINFACH GmbH mit Sitz in Köln. Laut ihren AGB liefert sie Strom und Gas außerhalb der Grundversorgung, also im Sondervertrag. Gekündigt wird in Textform – laut AGB auch über die Kündigungsfunktion auf der Website. Das Formular findest du unter „Kündigen“ im Bereich „Service“; es ist der Weg nach § 312k BGB (Kündigungsbutton).
- Formular öffnenUnter „Service“ auf „Kündigen“ klicken. Ziehst du nur um, kannst du den Vertrag stattdessen über den Umzugsservice mitnehmen.
- Vertrag angebenHalte Kundennummer und Zählernummer bereit; beide stehen auf deiner Rechnung.
- Absenden und Bestätigung abwartenE wie Einfach bestätigt die Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang mit dem Vertragsende in Textform (AGB Ziffer 1.1.3).
Ohne Formular schickst du die Kündigung an die E WIE EINFACH GmbH, Postfach 180361, 39030 Magdeburg – diese Anschrift nennt die FAQ für Kündigungen – oder per E-Mail an kundenbetreuung@e-wie-einfach.de. Die AGB (Stand 01/2026) führen als Postadresse des Kundenservice ein anderes Postfach in Magdeburg; nimm für die Kündigung die Adresse aus der FAQ oder gleich die E-Mail.
Fristen nach Tarif
Jeder Tarif hat eigene AGB, alle verlinkt auf der FAQ-Seite zu den AGB. Für die aktuellen Tarife gilt:
- EinfachBasic Strom und Gas, EinfachFix12 Gas: 12 Monate ab Lieferbeginn, Kündigung mit einem Monat Frist zum Ende; danach unbefristet und jederzeit mit einem Monat kündbar.
- MeinSmartTarif Strom: 24 Monate ab Lieferbeginn, sonst gleich. Bis zum Lieferbeginn kannst du fristlos kündigen.
- Flex Tarif Strom: unbefristet, jederzeit mit einem Monat.
- EinfachDynamisch: beginnt am Monatsersten, Kündigung mit einem Monat zum Monatsende.
Ein Beispiel: Beginnt die Belieferung im Tarif EinfachBasic Strom am 1. Dezember 2025, endet die Erstlaufzeit am 30. November 2026. Die Kündigung muss dann spätestens am Freitag, 30. Oktober 2026, bei E wie Einfach sein. Deinen eigenen Termin rechnet der Kündigungsfrist-Rechner; Allgemeines zu Energieverträgen steht unter Strom und Gas kündigen.
Was hier anders ist: Wunschprodukt und Bonus
Ein Abschlussbonus wird erst nach 12 Monaten Belieferung verrechnet. Kündigst du im ersten Jahr aus wichtigem Grund, etwa nach einer Preisanpassung, bekommst du ihn zeitanteilig; bei einer Sonderkündigung wegen Umzugs gibt es laut FAQ keinen Bonus.
Preisanpassung, Umzug, Todesfall
Preisanpassung: E wie Einfach muss Preisänderungen spätestens einen Monat vorher mitteilen. Du kannst dann ohne Frist zum Tag der Änderung in Textform kündigen (Ziffer 6.5, § 41 Abs. 5 EnWG). Dieses Recht musst du laut FAQ selbst ausüben; ein neuer Anbieter kann es nicht für dich erklären. Eine Vorlage gibt es unter Sonderkündigung nach Preiserhöhung.
Umzug: Der Vertrag soll an der neuen Adresse weiterlaufen. Melde den Umzug sechs Wochen vorher mit neuer Anschrift sowie Auszugs- und Einzugsdatum; E wie Einfach sagt dir binnen zwei Wochen, ob es dich dort zu den bisherigen Bedingungen weiter beliefert. Wenn nicht, kannst du außerordentlich mit nur einer Woche Frist zum Auszug kündigen (Ziffer 5). Ziehst du etwa am Montag, 15. Februar 2027, aus, meldest du den Umzug bis Montag, 4. Januar 2027. Mehr in der Lebenslage Umzug.
Todesfall: Ist der Vertragsnehmer verstorben und übernehmen die Erben die Wohnung oder das Haus nicht, besteht laut FAQ ein Sonderkündigungsrecht – über das Online-Formular oder per E-Mail. Was sonst ansteht, zeigt die Lebenslage Todesfall.
Wenn es hakt
Keine Bestätigung nach einer Woche? Schick die Kündigung noch einmal per E-Mail und fordere die Bestätigung mit dem Vertragsende an; mehr unter Kündigungsbestätigung.
Kündigungsschreiben an E wie Einfach
Adressat ist die E WIE EINFACH GmbH. Nenne Kundennummer, Zählernummer, Lieferadresse und den Tarif.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für E wie Einfach erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
E WIE EINFACH GmbH
Postfach 180361
39030 Magdeburg
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Energieliefervertrags – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- E WIE EINFACH: Impressum – abgerufen am 06.10.2026
- E WIE EINFACH: Online-Kündigungsformular – abgerufen am 06.10.2026
- E WIE EINFACH: FAQ Kündigung – wie, wo und was du beachten musst – abgerufen am 06.10.2026
- E WIE EINFACH: Wo finde ich die AGB? – abgerufen am 06.10.2026
- E WIE EINFACH: AGB EinfachBasic Strom, Stand 01/2026 – abgerufen am 06.10.2026
- E WIE EINFACH: AGB EinfachBasic Gas, Stand 01/2026 – abgerufen am 06.10.2026
- E WIE EINFACH: AGB MeinSmartTarif Strom, Stand 01/2026 – abgerufen am 06.10.2026
- E WIE EINFACH: AGB EinfachFix12 Gas – abgerufen am 06.10.2026
- E WIE EINFACH: AGB Flex Tarif Strom, Stand 01/2026 – abgerufen am 06.10.2026
- E WIE EINFACH: AGB EinfachDynamisch, Stand 01/2026 – abgerufen am 06.10.2026
- § 41 EnWG – Energielieferverträge mit Letztverbrauchern
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
Häufige Fragen
Kann ich E wie Einfach per E-Mail kündigen?
Ja. Die AGB verlangen Textform, und die FAQ nennt für Kündigungen und Sonderkündigungen die Adresse kundenbetreuung@e-wie-einfach.de. Gib Kundennummer und Zählernummer an.
Was passiert, wenn ich kündige und keinen neuen Vertrag abschließe?
Dann beliefert dich der örtliche Grundversorger weiter. Seine Konditionen können von deinem bisherigen Tarif bei E wie Einfach abweichen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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