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Blau kündigen
Deinen Blau-Vertrag kündigst du über „Vertrag kündigen“ im Seitenfuß von blau.de, in Mein Blau oder per Brief an die Blau Kundenbetreuung in 90345 Nürnberg, jeweils in Textform. Laufzeit- und Flex-Verträge kündigst du mit einem Monat Frist zum Ende der Mindestlaufzeit, danach jederzeit mit einem Monat. Prepaid-Karten kannst du jederzeit kündigen; ohne Aufladung werden sie nach Ablauf der Guthabenfrist und drei weiteren Monaten deaktiviert.

So kündigst du deinen Blau-Vertrag
Blau ist eine Marke der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG in München – sie ist laut Impressum und AGB dein Vertragspartner. Kündigen musst du in Textform (AGB Postpaid Ziffer 7.5). Blau nennt dafür drei Wege ohne Telefon:
- KündigungsformularIm Fuß jeder Seite von blau.de führt „Vertrag kündigen“ zum Kündigungsformular. Halte deine Rufnummer und deine Vertragsdaten bereit.
- Mein BlauNach dem Login in Mein Blau kannst du den ganzen Vertrag oder einzelne Optionen kündigen. Dort siehst du auch deine Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist.
- BriefSchick ein Schreiben mit der zu kündigenden Rufnummer und der Unterschrift des Vertragsinhabers an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Blau Kundenbetreuung, 90345 Nürnberg.
Blau weist auf der Kündigungsseite auch auf die telefonische Kündigung hin; dabei fehlt dir aber ein eigener Beleg. Was dagegen spricht, steht unter Telefonisch kündigen?. Für Kündigungen über den Button verlangt § 312k BGB eine sofortige Eingangsbestätigung in Textform.
Fristen für Laufzeit- und Flex-Verträge
Blau bietet laut AGB Tarife mit 24 Monaten Mindestlaufzeit und „Flex-Tarife“ mit einem Monat an. Für beide gilt: Kündigung mit einem Monat Frist zum Ende der Mindestlaufzeit; ohne Kündigung läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist dann jederzeit mit einem Monat kündbar (AGB Postpaid Ziffer 7.2, Stand Juli 2026). Verträge ohne Mindestlaufzeit kündigst du jederzeit mit einem Monat (Ziffer 7.1).
Ein Beispiel: Endet deine Mindestlaufzeit am 31. Dezember 2026, muss die Kündigung bis zum 30. November 2026 bei Blau sein. Läuft der Vertrag schon unbefristet und geht deine Kündigung am 6. Oktober 2026 ein, endet er am 6. November 2026. Den Stichtag für deinen Vertrag rechnet der Kündigungsfrist-Rechner aus; allgemeine Regeln stehen unter Handyvertrag kündigen.
Blau Prepaid: kündigen oder auslaufen lassen
Prepaid-Verträge laufen unbefristet; du kannst sie jederzeit kündigen, ebenfalls in Textform (AGB Prepaid Ziffer 8.1 und 8.2, Stand Juli 2026). Du musst aber nicht: Dein Guthaben kannst du bis zu zwölf Monate nach einer Aufladung von mindestens 2,50 Euro verbrauchen. Danach folgen drei Monate, in denen du nur noch erreichbar bist. Lädst du auch dann nicht auf, wird die SIM-Karte deaktiviert und der Vertrag endet ohne Kündigung (Ziffer 6.3 und 6.4). Auf der Kündigungsseite schreibt Blau zum Tarif „Prepaid 9 Cent“ verkürzt, die Karte werde ein Jahr nach der letzten Aufladung deaktiviert; nach den AGB kommen die drei Monate passiver Erreichbarkeit hinzu. Optionen eines Prepaid-Tarifs änderst oder kündigst du in Mein Blau.
Restguthaben bekommst du bei jeder Vertragsbeendigung auf Antrag in Textform ausgezahlt (Ziffer 6.6), Bonusbeträge nicht (Ziffer 6.7). Dafür gibt es das Formular „Prepaid – Guthabenauszahlung“ mit Rufnummer, SIM-Kartennummer und Bankverbindung, zu schicken an Blau Kundenbetreuung, 90345 Nürnberg.
Kündigung im Sterbefall
Für Hinterbliebene hat Blau ein eigenes Online-Formular: „Sterbefall online melden“. Damit kannst du bestehende Blau-Mobilfunk- und Blau-MyHandy-Verträge eines Verstorbenen kündigen oder übernehmen; laut Blau gilt das auch für O2-Internet- und Festnetzverträge. Die Sterbeurkunde und gegebenenfalls den Nachweis über eine Erbausschlagung lädst du direkt im Formular hoch. Alternativ kannst du den Sterbefall schriftlich mit einem eigenen Formular melden. Was Angehörige sonst regeln müssen, steht unter Todesfall.
Preiserhöhung und Vertragsänderung
Erhöht Blau den Preis deines Laufzeitvertrags, kannst du innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Mitteilung ohne Kosten und ohne Frist kündigen, frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung – außer sie ist unmittelbar gesetzlich vorgeschrieben (AGB Postpaid Ziffer 10.3). Für andere einseitige Änderungen der AGB gilt dasselbe (Ziffer 11.4), wie es § 57 TKG vorsieht. Wie du reagierst, erklärt der Ratgeber Preiserhöhung; den rechtlichen Hintergrund liefert unser Beitrag zum EuGH-Urteil zu Preiserhöhungen.
Rufnummer mitnehmen
Deine Blau-Nummer kannst du jederzeit zu einem anderen Anbieter mitnehmen, auch vor dem Vertragsende; dein Blau-Vertrag läuft dann bis zu seinem Ende weiter (AGB Postpaid Ziffer 13.1). Nach dem Vertragsende muss der Antrag spätestens einen Monat später eingehen. Direkte Entgelte für die Mitnahme sind seit Dezember 2021 nicht mehr erlaubt (§ 59 TKG).
Kündigungsschreiben an Blau
Adressat ist die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Blau Kundenbetreuung, 90345 Nürnberg – so steht es auf der Kündigungsseite von Blau. Nenne die zu kündigende Rufnummer und unterschreib das Schreiben als Vertragsinhaber. Verträge der Telefónica-Marke o2 behandelt die Seite o2 kündigen.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Blau erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Blau Kundenbetreuung
90345 Nürnberg
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Blau Mobilfunkvertrags – Rufnummer [Rufnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Blau: Tarif anpassen oder kündigen – abgerufen am 05.10.2026
- Blau: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- Blau: AGB für Mobilfunkdienstleistungen (Postpaid-/Laufzeitverträge), Stand Juli 2026 – abgerufen am 05.10.2026
- Blau: AGB für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen, Stand Juli 2026 – abgerufen am 05.10.2026
- Blau: Vorgehen beim Todesfall – abgerufen am 05.10.2026
- Blau: Prepaid – Guthabenauszahlung (Formular), Stand 04/2026 – abgerufen am 05.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 56 TKG – Vertragslaufzeit, Kündigung nach stillschweigender Vertragsverlängerung
- § 57 TKG – Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung
- § 59 TKG – Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
Häufige Fragen
Kann ich meinen Blau-Vertrag per E-Mail kündigen?
Eine E-Mail-Adresse für Kündigungen nennt Blau auf seiner Kündigungsseite nicht. Ohne Telefon kündigst du über das Formular „Vertrag kündigen“, in Mein Blau oder per Brief an die Blau Kundenbetreuung in Nürnberg.
Wie lange dauert die Rufnummernmitnahme?
Mitnahme und technische Aktivierung erfolgen am vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Klappt das nicht, kannst du von dem Anbieter, der die Verzögerung zu vertreten hat, 10 Euro Entschädigung für jeden Tag verlangen – so steht es auch in den Blau-AGB (Ziffer 13.1).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
Passt dazu
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Anbieter Lidl ConnectPaket mit 1 Tag Frist zum 4-Wochen-Ende, SIM-Karte mit 1 Monat; Vertragspartner Vodafone
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Anbieter FONICOnline ohne Login, Mail oder Brief; Karte sofort, Optionen 24 Stunden vor Ablauf kündbar
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