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AOK kündigen oder wechseln
Für einen Wechsel von deiner AOK zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse brauchst du keine Kündigung: Du stellst den Antrag bei der neuen Kasse, ihre Meldung ersetzt die Kündigung. Die AOK-Mitgliedschaft endet zum Ablauf des übernächsten Monats, frühestens nach zwölf Monaten – erhöht deine AOK den Zusatzbeitrag, auch früher. Selbst kündigen musst du nur, wenn du die gesetzliche Krankenversicherung verlässt.

Diese Seite ist für alle, die bei einer der elf AOKs versichert sind und die Kasse wechseln oder die gesetzliche Krankenversicherung verlassen wollen. Sie zeigt, wann die AOK-Mitgliedschaft endet, welche AOK für welches Land zuständig ist und wo du selbst etwas tun musst. Darunter stehen die Anschriften aller AOKs aus ihrem Impressum und ein Generator für das Kündigungsschreiben, falls du eins brauchst.
Wechseln heißt bei der AOK nicht kündigen
Die elf AOKs sind eigenständige gesetzliche Krankenkassen mit eigenem Zusatzbeitrag. Für sie gilt dasselbe Wahlrecht wie für jede andere Kasse. Willst du zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse – auch zu einer anderen AOK –, schreibst du der bisherigen AOK keine Kündigung. Die AOK sagt das auf ihrer Seite zur Kündigung selbst: Seit 2021 übernimmt die neue Kasse die Kündigung.
- Antrag bei der neuen KasseDu erklärst deine Wahl gegenüber der Kasse, zu der du willst. Sie darf dich nicht ablehnen (§ 175 Abs. 1 SGB V).
- Meldung statt KündigungDie neue Kasse meldet den Wechsel elektronisch an deine AOK. Diese Meldung ersetzt deine Kündigung; sie gilt als an dem Tag erklärt, an dem dein Antrag bei der neuen Kasse eingegangen ist (§ 175 Abs. 4 SGB V).
- Bestätigung an die neue KasseDeine AOK muss der neuen Kasse das Ende der Mitgliedschaft spätestens zwei Wochen nach der Meldung bestätigen (§ 175 Abs. 2 SGB V).
- Arbeitgeber informierenBist du beschäftigt, nennst du deinem Arbeitgeber unverzüglich die neue Kasse (§ 175 Abs. 3 SGB V). Wer Arbeitslosengeld oder Rente bezieht, sagt es laut AOK formlos der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung.
Wann die AOK-Mitgliedschaft endet
An deine AOK bist du mindestens zwölf Monate gebunden. Danach endet die Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet ab dem Monat, in dem du dich erklärst (§ 175 Abs. 4 SGB V). Ein Beispiel: Geht dein Antrag im November 2026 bei der neuen Kasse ein, endet die AOK-Mitgliedschaft am 31. Januar 2027, und ab dem 1. Februar 2027 bist du neu versichert. Für die Sonderfälle gilt:
| Anlass | Was du tust | Wann die AOK-Mitgliedschaft endet | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Kasse | Antrag bei der neuen Kasse | Ablauf des übernächsten Monats, frühestens nach zwölf Monaten Mitgliedschaft | § 175 Abs. 4 SGB V |
| Deine AOK erhöht den Zusatzbeitrag | Antrag bei der neuen Kasse bis zum Ende des Monats, ab dem der höhere Satz gilt | Ablauf des übernächsten Monats; die zwölf Monate gelten nicht | § 175 Abs. 4 SGB V |
| Private Krankenversicherung oder Wegzug ins Ausland | Kündigung an die AOK, Nachweis der neuen Absicherung | Ablauf des übernächsten Monats, ohne Bindung – nur wirksam mit Nachweis | § 175 Abs. 4 SGB V |
| Versicherungspflicht endet, etwa durch Verbeamtung oder ein Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze | Austritt binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der AOK, mit Nachweis | mit dem Ende der Versicherungspflicht; ohne Austritt läuft sie als freiwillige Mitgliedschaft weiter | § 188 Abs. 4 SGB V, § 6 SGB V |
| Freiwillig versichert, Familienversicherung wird möglich | Kündigung an die AOK | Ablauf des übernächsten Monats; die zwölf Monate gelten nicht | § 175 Abs. 4 SGB V |
| Du hast einen Wahltarif | Tarifbedingungen prüfen | frühestens nach einem Jahr (Kostenerstattung, Prämie) bzw. drei Jahren (Selbstbehalt, Krankengeld) | § 53 Abs. 8 SGB V |
Den frühesten Termin für deinen Fall rechnet der Krankenkassen-Rechner aus:
Rechner
Krankenkasse wechseln: ab wann?
Der früheste Wechsel – auch mit Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung.
Grundlage: § 175 SGB V. Beim Wechsel meldet die neue Kasse; eine eigene Kündigung brauchst du nur, wenn du die gesetzliche Krankenversicherung verlässt.
So lief es Anfang 2026: Die AOK Sachsen-Anhalt hob ihren Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel von 2,5 auf 2,89 Prozent an. Ihre Mitglieder durften deshalb bis zum 31. Januar 2026 wechseln, auch wenn sie noch keine zwölf Monate dabei waren. Ging der Antrag im Januar bei der neuen Kasse ein, endete die AOK-Mitgliedschaft am 31. März 2026 – bis dahin galt der höhere Satz. Wie die Kassen ihre Sätze für 2027 festlegen, verfolgt das Magazin unter Zusatzbeitrag 2027; die Regeln zum Sonderrecht erklärt der Ratgeber Sonderkündigungsrecht.
Welche AOK für dich zuständig ist
Jede AOK ist für ein oder mehrere Länder da. Wählen kannst du die AOK deines Wohn- oder Beschäftigungsorts; Studierende dürfen zusätzlich die AOK am Sitz ihrer Hochschule wählen (§ 173 SGB V). In Nordrhein-Westfalen teilen sich zwei AOKs das Land: Die AOK NordWest ist für Westfalen-Lippe zuständig, die AOK Rheinland/Hamburg für das Rheinland.
| Land | Zuständige AOK | Zusatzbeitrag 2026 |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | AOK Baden-Württemberg | 2,99 % |
| Bayern | AOK Bayern | 2,69 % |
| Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | AOK Nordost | 3,50 % |
| Bremen | AOK Bremen/Bremerhaven | 3,29 % |
| Hamburg, Nordrhein-Westfalen (Rheinland) | AOK Rheinland/Hamburg | 3,29 % |
| Hessen | AOK Hessen | 2,98 % |
| Niedersachsen | AOK Niedersachsen | 2,98 % |
| Nordrhein-Westfalen (Westfalen-Lippe), Schleswig-Holstein | AOK NordWest | 2,99 % |
| Rheinland-Pfalz, Saarland | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 2,47 % |
| Sachsen, Thüringen | AOK PLUS | 3,10 % |
| Sachsen-Anhalt | AOK Sachsen-Anhalt | 2,89 % |
Die Sätze stammen aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands (Stand 5. Oktober 2026); der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt 2026 bei 2,9 Prozent. Die Liste führt der Verband laufend für alle Kassen (§ 242 Abs. 5 SGB V) – dort siehst du auch die Sätze für 2027, sobald die Kassen sie melden.
Anschriften aller AOKs
Die Anschriften stammen aus dem gemeinsamen Impressum von aok.de, je AOK aus dem Abschnitt für die regionalen Inhalte. Der Bundesland-Filter richtet sich nach dem Sitz der AOK – wohnst du in Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland, in Schleswig-Holstein oder Thüringen, zeigt dir die Tabelle oben deine AOK. Mit „Als Empfänger übernehmen“ landet die Anschrift im Generator weiter unten.
AOK: Anschriften und Wege
11 Einträge · Anschriften aus dem Impressum bzw. der Website des jeweiligen Instituts, geprüft bis 05.10.2026. Maßgeblich ist die Anschrift in deinem Vertrag.
- AOK Baden-WürttembergStuttgart · Baden-WürttembergWählbar in Baden-WürttembergAOK Baden-Württemberg
Presselstraße 19
70191 Stuttgart - AOK BayernMünchen · BayernWählbar in BayernAOK Bayern
Carl-Wery-Straße 28
81739 München - AOK Bremen/BremerhavenBremen · BremenWählbar in BremenAOK Bremen/Bremerhaven
Bürgermeister-Smidt-Straße 95
28195 Bremen - AOK HessenBad Homburg · HessenWählbar in HessenAOK Hessen
Basler Straße 2
61352 Bad Homburg v.d.H. - AOK NiedersachsenHannover · NiedersachsenWählbar in NiedersachsenAOK Niedersachsen
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover - AOK NordostPotsdam · BrandenburgWählbar in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-VorpommernAOK Nordost
Brandenburger Straße 72
14467 Potsdam - AOK NordWestDortmund · Nordrhein-WestfalenWählbar in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-HolsteinAOK NordWest
Kopenhagener Straße 1
44269 Dortmund - AOK PLUSDresden · SachsenWählbar in Sachsen und ThüringenAOK PLUS
Sternplatz 7
01067 Dresden - AOK Rheinland-Pfalz/SaarlandEisenberg · Rheinland-PfalzWählbar in Rheinland-Pfalz und SaarlandAOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg - AOK Rheinland/HamburgDüsseldorf · Nordrhein-WestfalenWählbar in Hamburg und Nordrhein-WestfalenAOK Rheinland/Hamburg
Wanheimer Straße 72
40468 Düsseldorf - AOK Sachsen-AnhaltMagdeburg · Sachsen-AnhaltWählbar in Sachsen-AnhaltAOK Sachsen-Anhalt
Lüneburger Straße 4
39106 Magdeburg
Nichts gefunden. Die Anschrift steht auch in deinem Vertrag, auf Schreiben an dich oder im Impressum – der Generator nimmt jede Anschrift.
Besonderheiten bei der AOK
Von einer AOK zur anderen
Ein Wechsel innerhalb der AOK-Familie ist rechtlich ein gewöhnlicher Kassenwechsel: Antrag bei der neuen AOK, zwölf Monate Bindung, Frist bis zum Ablauf des übernächsten Monats. Nach einem Umzug kannst du die AOK deines neuen Wohnorts wählen (§ 173 SGB V). Das Gesetz erlaubt den Kassen allerdings, in ihrer Satzung auf die zwölf Monate zu verzichten, wenn du zu einer Kasse derselben Kassenart wechselst (§ 175 Abs. 4 SGB V, letzter Satz). Ob deine AOK das vorsieht, steht in ihrer Satzung – frag vor dem Wechsel nach.
Wahltarife und Hausarztprogramm
Hast du einen Wahltarif, bindet er dich länger an die AOK: drei Jahre bei Selbstbehalt und Krankengeld-Tarifen, ein Jahr bei Kostenerstattung und Prämie für ein leistungsfreies Jahr (§ 53 Abs. 8 SGB V). Erhöht die AOK den Zusatzbeitrag, darfst du trotzdem wechseln – außer mit einem Krankengeld-Wahltarif. Für Tarife zu besonderen Versorgungsformen wie dem Hausarztprogramm gilt keine Mindestbindung. An die Teilnahme selbst und an deinen Hausarzt bist du aber mindestens ein Jahr gebunden; widerrufen kannst du sie binnen zwei Wochen nach der Teilnahmeerklärung (§ 73b Abs. 3 SGB V).
Zusatzversicherungen
Private Zusatzversicherungen, die eine AOK vermittelt, schließt du mit einem privaten Versicherer ab (§ 194 SGB V); die AOK Rheinland/Hamburg etwa vermittelt Tarife der vigo Krankenversicherung VVaG. Das sind eigene Verträge mit eigenen Fristen – was beim Kassenwechsel mit ihnen geschieht, regeln ihre Versicherungsbedingungen. Mehr unter Zusatzversicherungen.
Laufende Behandlungen und Rückzieher
Laut AOK können laufende oder schon genehmigte Behandlungen nach dem Wechsel fortgeführt werden; alte und neue Kasse klären das untereinander, auch beim Krankengeld. Hast du es dir anders überlegt, kannst du die Kündigung laut AOK zurückziehen, solange die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse noch nicht begonnen hat (Kündigung zurücknehmen).
Kündigungsschreiben für den Austritt
Ein eigenes Schreiben brauchst du nur, wenn du keiner gesetzlichen Krankenkasse mehr angehören willst – etwa beim Wechsel in die private Krankenversicherung oder beim Auswandern. Die AOK verlangt dann eine schriftliche Kündigung und den Nachweis, dass du anderweitig abgesichert bist. Übernimm oben deine AOK als Empfänger, trag deine Versichertennummer ein und leg die Bestätigung des neuen Versicherers bei. Schick den Brief mit Nachweis des Zugangs, etwa als Einwurf-Einschreiben (Zugang beweisen).
Werkzeug
Kündigungsschreiben an deine AOK erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meiner Mitgliedschaft – Versichertennummer [Versichertennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem die Mitgliedschaft endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Ende der Mitgliedschaft.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Wenn es hakt
Keine Bestätigung: Kündigst du für den Austritt, muss dir die AOK spätestens zwei Wochen nach Eingang eine Kündigungsbestätigung ausstellen (§ 175 Abs. 4 SGB V). Bleibt sie aus, fordere sie schriftlich an (Vorlage).
Wechsel wird verschleppt: Eine Kasse darf den Wechsel nicht behindern und muss die Meldung der neuen Kasse fristgerecht beantworten. Tut sie es nicht, muss die Aufsichtsbehörde einschreiten (§ 175 Abs. 2a SGB V). Bei den AOKs ist das eine Landesbehörde, meist das Gesundheits- oder Sozialministerium; welche, steht im Impressum.
Noch unsicher, wohin? Wie sich die Kassen unterscheiden und worauf es beim Wechsel ankommt, erklärt Krankenkasse wechseln. Die Verzeichnisse der Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen funktionieren wie dieses.
Quellen
- § 175 SGB V – Ausübung des Wahlrechts
- § 173 SGB V – Allgemeine Wahlrechte
- § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
- § 53 SGB V – Wahltarife
- § 73b SGB V – Hausarztzentrierte Versorgung
- § 194 SGB V – Satzung der Krankenkassen
- § 242 SGB V – Zusatzbeitrag
- AOK-Bundesverband: AOKs und ihr Verband – abgerufen am 05.10.2026
- AOK: Impressum mit den regionalen Angaben aller elf AOKs – abgerufen am 05.10.2026
- AOK: Ihre Mitgliedschaft bei der AOK kündigen – abgerufen am 05.10.2026
- AOK NordWest: Startseite (Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein) – abgerufen am 05.10.2026
- AOK Rheinland/Hamburg: Startseite (Vermittlung von Zusatzversicherungen) – abgerufen am 05.10.2026
- AOK Sachsen-Anhalt: Neuer Zusatzbeitrag 2026 (Pressemitteilung vom 18.12.2025) – abgerufen am 05.10.2026
- GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste (Stand 05.10.2026) – abgerufen am 05.10.2026
- Bundesgesundheitsministerium: Beiträge (durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026) – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Gilt die Kündigungsfrist auch, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Auch beim Austritt endet die Mitgliedschaft erst zum Ablauf des übernächsten Monats; nur die Bindung von zwölf Monaten entfällt. Kündigst du im März, endet die AOK-Mitgliedschaft am 31. Mai – vorausgesetzt, der Nachweis deiner neuen Absicherung liegt der AOK bis dahin vor.
Muss ich der AOK sagen, warum ich wechsle?
Nein. Beim Wechsel stellst du nur den Antrag bei der neuen Kasse, eine Begründung verlangt § 175 SGB V nicht. Nur wenn du die gesetzliche Krankenversicherung verlässt, gehört der Grund in die Kündigung, weil du dann die andere Absicherung nachweisen musst.
Kann ich eine AOK aus einem anderen Bundesland wählen?
In einigen Fällen ja. Außer der AOK deines Wohnorts darfst du die AOK deines Beschäftigungsorts wählen, als Studierender die am Sitz deiner Hochschule, außerdem die Kasse, bei der dein Ehe- oder Lebenspartner versichert ist, und die, bei der du vor Beginn deiner Versicherungspflicht zuletzt versichert warst (§ 173 SGB V).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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