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RheinEnergie kündigen
Strom und Erdgas der RheinEnergie kündigst du über „Verträge hier kündigen“ im Fuß von rheinenergie.com oder per Brief an die RheinEnergie AG, Parkgürtel 24, 50823 Köln. Laufzeit und Frist stehen in deiner Vertragsbestätigung; in der Grundversorgung gelten zwei Wochen, beim dynamischen Stromtarif vier Wochen. Bei Preisänderungen und beim Umzug gibt es Sonderkündigungsrechte.

So kündigst du bei RheinEnergie
Vertragspartner für Strom und Erdgas ist die RheinEnergie AG in Köln. Sie nennt zwei Wege: das Kündigungsformular hinter „Verträge hier kündigen“ im Fuß von rheinenergie.com und einen Brief an RheinEnergie AG, Parkgürtel 24, 50823 Köln. Der Online-Weg ist der Kündigungsbutton, den § 312k BGB für online abschließbare Verträge vorschreibt; mehr unter Kündigungsbutton.
Diese Angaben braucht RheinEnergie laut Hilfecenter:
- Wer du bistName, Anschrift und Kundennummer.
- Welcher ZählerNummer des Strom- oder Gaszählers und der Zählerstand für die Endabrechnung.
- Zu wannDas gewünschte Kündigungsdatum – beachte deine Frist. Nutzt du ein Sonderkündigungsrecht, nenne den Grund, etwa einen Umzug.
- Wohin die Rechnung gehtZiehst du um, deine neue Adresse für die Abschlussrechnung. Per Post gehören Datum und Unterschrift dazu.
Welche Frist gilt?
RheinEnergie verweist für Laufzeit und Frist auf deine Vertragsbestätigung; die Vertragsbedingungen der Sondertarife sind nicht frei abrufbar. Die Zusammenfassung zu deinem Vertrag muss Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit nennen (§ 41 Abs. 4 EnWG). Diese Eckpunkte veröffentlicht RheinEnergie:
- Tarife mit Preisgarantie laufen 12 oder 24 Monate. Danach läuft der Vertrag mit den dann geltenden Preisen weiter und ist laut RheinEnergie monatlich kündbar.
- Dynamischer Stromtarif: keine Laufzeit, Kündigung mit vier Wochen Frist in Textform. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem. Geht deine Kündigung am Montag, 19. Oktober 2026, ein, endet der Vertrag am Montag, 16. November 2026.
- Grundversorgung: RheinEnergie ist Grundversorger für Strom und Gas in Köln und der Region, im Strom etwa mit dem Tarif FairRegio Strom basis. Hier kündigst du mit zwei Wochen Frist in Textform (§ 20 StromGVV, § 20 GasGVV). Geht die Kündigung am Montag, 9. November 2026, ein, endet die Belieferung am Montag, 23. November 2026.
Den Termin für deinen Vertrag rechnet der Kündigungsfrist-Rechner; Grundsätzliches steht unter Strom und Gas kündigen. Weitere kommunale Versorger findest du unter Stadtwerke und Regionalversorger.
Preisänderung und Umzug
Preisänderung: Einseitige Vertrags- und Kostenanpassungen nennt RheinEnergie selbst als Grund für ein Sonderkündigungsrecht. Bei einem Sondervertrag muss dich RheinEnergie mindestens einen Monat vorher informieren; du kannst dann ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG). Mehr unter Preiserhöhung.
Umzug: Kündigen musst du nicht – über den Umzugsservice im OnlineService nimmst du den Vertrag mit; wegen anderer Netzentgelte passt RheinEnergie manchmal den Preis an. Willst du nicht mitnehmen, hängt die Frist laut RheinEnergie von deinem Vertrag ab. Das Gesetz gibt dir bei einem Sondervertrag ein Kündigungsrecht mit sechs Wochen Frist zum Auszug oder später; es entfällt, wenn RheinEnergie dir binnen zwei Wochen die Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen anbietet und am neuen Ort liefern kann (§ 41b Abs. 5 EnWG). Notiere bei der Schlüsselübergabe Zählernummer und Zählerstand. Mehr in der Lebenslage Umzug.
Im Todesfall
Den Vertrag eines verstorbenen Angehörigen beendest du laut RheinEnergie mit einer Kopie der Sterbeurkunde. Soll ein Guthaben ausgezahlt werden, ist zusätzlich eine Kopie des Erbscheins nötig. Beides kannst du per E-Mail an service@rheinenergie.com schicken. Was sonst zu regeln ist, steht unter Todesfall.
Wenn es hakt
Keine Bestätigung? Bei einem Sondervertrag muss RheinEnergie deine Kündigung binnen einer Woche in Textform mit dem Vertragsende bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Kommt nichts, schick sie noch einmal per Brief und heb den Beleg auf; mehr unter Kündigungsbestätigung.
Fernwärme oder Wasser? Für diese Verträge gelten eigene Verordnungen. Was bei Fernwärme gilt, erklärt Fernwärme kündigen.
Gerade erst abgeschlossen? Einen neuen Stromvertrag kannst du binnen 14 Tagen widerrufen, laut Widerrufsbelehrung auch online auf rheinenergie.com.
Kündigungsschreiben an RheinEnergie
Adressat ist die RheinEnergie AG, Parkgürtel 24, 50823 Köln. Nenne Kundennummer, Zählernummer und Zählerstand, Lieferadresse und Wunschdatum, und unterschreib den Brief.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für RheinEnergie erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
RheinEnergie AG
Parkgürtel 24
50823 Köln
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Strom- bzw. Erdgasliefervertrags – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- RheinEnergie: Impressum – abgerufen am 06.10.2026
- RheinEnergie: Verträge hier kündigen (Formular) – abgerufen am 06.10.2026
- RheinEnergie: Strom- oder Gasvertrag kündigen (Hilfecenter) – abgerufen am 06.10.2026
- RheinEnergie: Alle Stromtarife – abgerufen am 06.10.2026
- RheinEnergie: Dynamischer Stromtarif – abgerufen am 06.10.2026
- RheinEnergie: Grundversorgung – abgerufen am 06.10.2026
- RheinEnergie: Kontakt und Kundenservice – abgerufen am 06.10.2026
- RheinEnergie: Preisblatt Strom Privatkunden, gültig ab 1. Januar 2026 – abgerufen am 06.10.2026
- RheinEnergie: Widerrufsbelehrung Strom – abgerufen am 06.10.2026
- § 41 EnWG – Energielieferverträge mit Letztverbrauchern
- § 41b EnWG – Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung
- § 20 StromGVV – Kündigung
- § 20 GasGVV – Kündigung
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
Häufige Fragen
Kann ich RheinEnergie per E-Mail kündigen?
Für Kündigungen nennt RheinEnergie das Formular und die Postanschrift. Eine E-Mail an die Kundenservice-Adresse service@rheinenergie.com ist aber Textform; mehr verlangt das Gesetz für deine Kündigung nicht. Heb die Sendebestätigung auf und achte auf die Bestätigung von RheinEnergie.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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