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lekker Energie kündigen
lekker Energie kündigst du über „Vertrag kündigen“ im Fuß von lekker.de – das Formular funktioniert ohne Login – oder per E-Mail bzw. Brief an den Kundenservice. Verträge ohne feste Laufzeit enden einen Monat nach Zugang der Kündigung, Tarife mit Erstlaufzeit frühestens zu deren Ende. Bei Preisanpassungen kannst du ohne Frist zum Änderungstermin kündigen.

So kündigst du bei lekker
Vertragspartner ist die lekker Energie GmbH mit Sitz in Berlin; Post an den Kundenservice geht nach Heinsberg. Im Fuß von lekker.de führt der Link „Vertrag kündigen“ zum Kündigungsformular im Kundenportal Mein lekker. Ein Konto brauchst du dafür nicht – das ist der Weg, den das Gesetz für online abschließbare Verträge vorschreibt (§ 312k BGB); mehr unter Kündigungsbutton.
- Formular öffnenWähle „weiter ohne Login“ und trag deine Daten selbst ein. Mit Login kannst du den Vertrag aus deinen Daten auswählen.
- Vertrag genau benennenDas Formular ohne Login fragt nur Name, Anschrift und E-Mail-Adresse ab. Schreib deshalb ins Nachrichtenfeld, ob du Strom oder Gas kündigst, dazu Kundennummer, Zählernummer und den gewünschten Termin – oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
- „Jetzt kündigen“ klickenLaut lekker meldet sich danach der Kundendienst und führt die Kündigung aus.
- Bestätigung prüfenInnerhalb einer Woche muss lekker dir die Kündigung in Textform bestätigen und das Vertragsende nennen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Stimmt das Datum nicht, widersprich sofort.
Du kannst auch per E-Mail an den Kundenservice oder per Brief kündigen; die AGB verlangen dafür Textform. Als Briefanschrift nennt lekker im Widerrufsformular der AGB: lekker Energie GmbH, Kundenservice, Boos-Fremery-Str. 62, 52525 Heinsberg. Das Impressum führt daneben eine Postanschrift in Berlin – beide gehören zur selben Firma.
Wann dein Vertrag endet
Bei lekker hängt die Frist davon ab, ob dein Tarif eine feste Erstlaufzeit hat. Welche das ist, steht in deinem Auftragsformular und in der Auftragsbestätigung.
Ohne feste Laufzeit (auch der dynamische Tarif) läuft der Vertrag unbefristet. Du kündigst in Textform mit einem Monat Frist (AGB Ziffer 1.2, Stand 01.12.2025). Beispiel: Geht deine Kündigung am Montag, 12. Oktober 2026, bei lekker ein, endet der Vertrag am 12. November 2026.
Mit fester Erstlaufzeit (mindestens sechs Monate) beginnt die Laufzeit mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, nicht mit dem Lieferbeginn. Ordentlich kündigen kannst du erstmals mit einem Monat Frist zum Ende der Erstlaufzeit; danach läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist jederzeit mit einem Monat kündbar (Ziffern 2.1 und 2.2). Endet deine Erstlaufzeit am 31. Dezember 2026, muss die Kündigung spätestens am 30. November 2026 bei lekker sein. Den Termin für deinen Vertrag rechnet der Kündigungsfrist-Rechner.
Kündigung und Treuebonus
In Tarifen mit Treuebonus bekommen Neukunden ihn einmalig, verrechnet nach zwölf Monaten Belieferung und erst ab 1.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Er entfällt, wenn du im ersten Belieferungsjahr kündigst – es sei denn, die Kündigung wird erst mit oder nach dem Ende dieses Jahres wirksam (AGB Ziffer 5.5). Beispiel: Beliefert dich lekker seit dem 1. Februar 2026, endet das erste Belieferungsjahr am 31. Januar 2027. Eine Kündigung zum 31. Januar 2027 kostet den Bonus nicht, eine zum 31. Dezember 2026 schon.
Preisanpassung, Vertragsänderung, Umzug
Preis oder Bedingungen ändern sich: lekker passt Preise nur zum Monatsersten an und muss das spätestens einen Monat vorher in Textform mitteilen. Du kannst dann ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen (AGB Ziffer 5.3, § 41 Abs. 5 EnWG). Dasselbe gilt, wenn lekker den Vertrag oder die AGB ändert (Ziffer 7). Mehr unter Preiserhöhung.
Umzug: lekker möchte mit umziehen und bietet dafür ein Umzugsformular an; nötig sind Zählernummer, Einzugsdatum und neue Adresse. Melde den Umzug vorher – rückwirkende An- und Abmeldungen sind laut lekker seit dem 6. Juni 2025 nicht mehr erlaubt. Willst du den Vertrag nicht mitnehmen, gilt das Gesetz: Du kannst mit sechs Wochen Frist zum Auszug oder später kündigen, außer lekker bietet dir binnen zwei Wochen in Textform an, dich am neuen Wohnsitz zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, und das ist dort möglich (§ 41b Abs. 5 EnWG). Gib deshalb die neue Anschrift schon in der Kündigung an. Was beim Umzug sonst ansteht, steht unter Umzug.
Grundversorgung in Heinsberg: Dort ist lekker Grund- und Ersatzversorger für Strom. Einen Grundversorgungsvertrag kündigst du mit zwei Wochen Frist in Textform (§ 20 StromGVV). Allgemeines zu Grundversorgung und Lieferantenwechsel steht unter Strom und Gas kündigen.
Wenn es hakt
Keine Rückmeldung nach dem Formular? Kommt binnen einer Woche keine Bestätigung, schick die Kündigung noch einmal per E-Mail an den Kundenservice und heb den Sendebeleg auf. Was eine Kündigungsbestätigung enthalten muss, steht im Ratgeber.
Streit über Vertragsende oder Bonus? Einigt ihr euch nicht, kannst du als Verbraucher die Schlichtungsstelle Energie anrufen; lekker ist zur Teilnahme verpflichtet (Impressum). Wie das abläuft, steht unter Schlichtungsstellen.
Kündigungsschreiben an lekker
Vertragspartner ist die lekker Energie GmbH. Nenne Kundennummer und Zählernummer, die Energieart und den Termin; schick den Brief an den Kundenservice in Heinsberg.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für lekker Energie erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
lekker Energie GmbH
Kundenservice
Boos-Fremery-Str. 62
52525 Heinsberg
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Strom- bzw. Gasliefervertrags – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- lekker Energie: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- Mein lekker: Vertrag kündigen (Kündigungsformular) – abgerufen am 05.10.2026
- lekker Energie: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Strom- und Gasprodukte außerhalb der Grundversorgung – abgerufen am 05.10.2026
- lekker Energie: AGB als PDF, Stand 01.12.2025 (1.6.3), mit Zusatzbedingungen und Widerrufsformular – abgerufen am 05.10.2026
- lekker Energie: Stromtarife, Treuebonus und Grundversorgung in Heinsberg – abgerufen am 05.10.2026
- lekker Energie: Umzugsservice – abgerufen am 05.10.2026
- lekker Energie: Allgemeine Preise der Grundversorgung, gültig ab 01.01.2026 – abgerufen am 05.10.2026
- § 41 EnWG – Energielieferverträge mit Letztverbrauchern
- § 41b EnWG – Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung
- § 20 StromGVV – Kündigung
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
Häufige Fragen
Kann ich lekker per E-Mail kündigen?
Ja. Die AGB verlangen für die Kündigung Textform, eine E-Mail an kundenservice@lekker.de erfüllt sie. Nenne Kundennummer, Zählernummer und den Termin, damit der Kundenservice den Vertrag zuordnen kann.
Kann ich einen neuen lekker-Vertrag widerrufen statt kündigen?
Ja, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss und ohne Begründung. Dafür gibt es im Fuß von lekker.de den Link „Vertrag widerrufen“; die Widerrufsbelehrung steht in den AGB. Hast du verlangt, dass die Lieferung schon während der Widerrufsfrist beginnt, zahlst du für die bis dahin gelieferte Energie einen anteiligen Betrag.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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