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Laudius kündigen
Deinen Laudius-Fernlehrgang kündigst du über das Formular „Kündigung Fernlehrgang“ oder per Brief, E-Mail oder Fax an die Laudius GmbH; Textform genügt. Ohne Grund geht das erstmals zum Ende des ersten Halbjahres mit sechs Wochen Frist, danach jederzeit mit drei Monaten. In den ersten vier Wochen kannst du kostenlos widerrufen.

So kündigst du bei Laudius
Im Fuß von laudius.de steht der Link „Kündigung Fernlehrgang“. Er führt zu einem Formular, das ohne Anmeldung funktioniert – der Kündigungsweg, den das Gesetz für online abschließbare Verträge verlangt (§ 312k BGB); was er leisten muss, steht im Ratgeber Kündigungsbutton.
- Formular öffnen„Kündigung Fernlehrgang“ unten auf laudius.de anklicken.
- Angaben machenPflichtfelder sind Vor- und Nachname, Teilnehmernummer, Art der Kündigung, Kündigungsgrund, Fernlehrgang und E-Mail-Adresse. Als Zeitpunkt ist „Zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ voreingestellt.
- „JETZT KÜNDIGEN“ klickenMach vorher ein Bildschirmfoto der ausgefüllten Seite und heb eine Eingangsbestätigung auf, wenn sie kommt.
Einen Grund musst du nicht nennen: Das Gesetz lässt die Kündigung eines Fernlehrgangs ausdrücklich „ohne Angabe von Gründen“ zu (§ 5 Abs. 1 FernUSG), und auf der Bestätigungsseite eines Kündigungsbuttons gehört der Grund nur zur außerordentlichen Kündigung. Ins Pflichtfeld kannst du deshalb „ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen“ schreiben.
Statt des Formulars geht auch ein Brief an die Laudius GmbH, Venloer Straße 87, 47638 Straelen, eine E-Mail oder ein Fax. Die AGB (Nr. 11) verlangen nur Textform, ausdrücklich ohne eigenhändige Unterschrift und ohne Einschreiben. Die FAQ sprechen dagegen noch von „schriftlicher Form“ und empfehlen ein Einschreiben mit Rückschein. Nach AGB und Gesetz genügt Textform (§ 5 Abs. 2 FernUSG); ein Einschreiben dient nur als Beweis. Den Unterschied der Formen erklärt Textform und Schriftform.
Kündigungsfristen
Laudius übernimmt die Fristen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (§ 5 FernUSG): Im ersten Halbjahr kündigst du ohne Grund mit sechs Wochen Frist, frühestens aber zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss. Danach geht es jederzeit mit drei Monaten Frist. Der Vertrag kommt laut AGB mit der Bestätigung durch Laudius zustande; das Datum steht in deiner Anmeldebestätigung.
Beispiel: Laudius bestätigt deine Anmeldung am Mittwoch, 4. November 2026. Das erste Halbjahr endet mit Ablauf des 4. Mai 2027. Damit der Vertrag dann endet, muss deine Kündigung spätestens am Dienstag, 23. März 2027, bei Laudius sein. Kommt sie erst am Donnerstag, 10. Juni 2027, an, endet der Vertrag drei Monate später, am 10. September 2027. Bezahlen musst du nach einer Kündigung nur den Anteil der Vergütung, der dem Wert der bis dahin erbrachten Leistungen entspricht (§ 5 Abs. 3 FernUSG). Deinen eigenen Endtermin rechnet der Fristenrechner.
Vier Wochen testen und widerrufen
Nach Nr. 2 der AGB hast du vier Wochen Zeit: 14 Tage gesetzliches Widerrufsrecht und weitere 14 Tage, die Laudius freiwillig dazugibt. Die Widerrufsbelehrung nennt entsprechend 28 Tage, gerechnet ab dem Tag, an dem du das erste Lernmaterial erhalten hast. Widerrufst du in dieser Zeit, berechnet Laudius keine Studiengebühren. Am einfachsten geht das über „Widerruf Fernlehrgang“ im Seitenfuß, ebenfalls mit Teilnehmernummer. Die Unterlagen schickst du binnen 14 Tagen zurück; die Rücksendekosten übernimmt Laudius, wenn du den Retourenschein der Studienbetreuung nutzt. Achtung bei Lehrgängen ohne Fernlehrerbetreuung: Dort erlischt das Widerrufsrecht, sobald du mit dem Herunterladen digitaler Inhalte beginnst. Was Widerruf und Kündigung unterscheidet, erklärt Widerruf oder Kündigung.
Materialpaket gesondert kündigen
Gehört zu deinem Lehrgang eine Sache, die kein Lehrmaterial ist – Laudius nennt als Beispiel das Materialpaket beim Lehrgang Nageldesign –, erfasst die Kündigung des Fernlehrgangs diesen Teil nicht. Laudius verlangt dafür laut FAQ eine eigene schriftliche Erklärung, zusammen mit der Kündigung oder spätestens 14 Tage nach ihrem Wirksamwerden, und kündigt einen Hinweis auf dieses Rücktrittsrecht an. Nach dem Gesetz genügt Textform, und die zweiwöchige Frist beginnt erst mit diesem Hinweis in Textform (§ 6 FernUSG). Am sichersten erklärst du den Rücktritt gleich in deiner Kündigung mit.
Zulassung durch die ZFU
Laut AGB und FAQ sind alle Laudius-Lehrgänge von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und zugelassen – außer Hobby-Kursen, die dort nur registriert sind. Das entspricht dem Gesetz: Kurse, die ausschließlich der Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dienen, brauchen keine Zulassung, sondern werden nur angezeigt (§ 12 Abs. 1 FernUSG). Die ZFU führt die Laudius GmbH in ihrer Liste der Lehrgangsanbieter. Wie ein Kurs ohne nötige Zulassung zu behandeln wäre, erklärt das Prüfschema unter Fernstudium und Online-Coaching.
Wenn es hakt
Keine Reaktion? Schick die Kündigung zusätzlich per E-Mail oder Brief und heb den Beleg auf (Zugang beweisen). Eine Bestätigung mit dem Datum des Vertragsendes kannst du ausdrücklich verlangen (Kündigungsbestätigung).
Nur vorübergehend in der Klemme? Bei lang andauernder Krankheit oder Arbeitslosigkeit kannst du laut AGB (Nr. 13) eine Zahlpause beantragen und trotzdem weiterlernen; an den Kündigungsregeln ändert das nichts. Brauchst du mehr Zeit, lässt sich die Studiendauer kostenlos um 36 Monate verlängern (Nr. 12).
Kündigungsschreiben
Vertragspartner ist die Laudius GmbH in Straelen. Gib Lehrgang und Teilnehmernummer an und kündige ordentlich nach § 5 FernUSG zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Laudius erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Laudius GmbH
Venloer Straße 87
47638 Straelen
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Fernlehrgangs bei Laudius – Teilnehmernummer [Teilnehmernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Laudius: Kündigung Fernlehrgang (Formular) – abgerufen am 06.10.2026
- Laudius: Allgemeine Geschäftsbedingungen – abgerufen am 06.10.2026
- Laudius GmbH: Impressum – abgerufen am 06.10.2026
- Laudius: Widerrufsbelehrung – abgerufen am 06.10.2026
- Laudius: Widerruf Fernlehrgang (Formular) – abgerufen am 06.10.2026
- Laudius: Häufig gestellte Fragen – abgerufen am 06.10.2026
- ZFU: Liste der Lehrgangsanbieter (Eintrag Laudius GmbH) – abgerufen am 06.10.2026
- § 5 FernUSG – Kündigung
- § 6 FernUSG – Rechtsfolgen der Kündigung bei gemischten Verträgen – abgerufen am 06.10.2026
- § 12 FernUSG – Zulassung von Fernlehrgängen – abgerufen am 06.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
Häufige Fragen
Kann ich Laudius per E-Mail kündigen?
Ja. Die AGB lassen Textform genügen, ausdrücklich auch per E-Mail. Als E-Mail-Adresse nennt Laudius in der Widerrufsbelehrung info@laudius.de. Gib Lehrgang und Teilnehmernummer an und heb die gesendete Nachricht auf.
Was muss ich nach einem Widerruf zurückschicken?
Das erhaltene Lernmaterial, und zwar binnen 14 Tagen nach deinem Widerruf; das rechtzeitige Absenden genügt. Wertersatz musst du laut Widerrufsbelehrung nur leisten, wenn das Material durch einen Umgang an Wert verloren hat, der zum Prüfen nicht nötig war.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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