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Just Fit kündigen
Just Fit gehört seit der Übernahme durch die LifeFit Group zu Fitness First; die Clubs werden seit September 2026 umgestellt. Dein Vertrag bleibt unverändert, ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Kündige in Textform, laut AGB auch per E-Mail, bei der Betreibergesellschaft deines Clubs, die im Impressum der Clubseite steht. Laufzeit und Frist stehen in deinem Vertrag.

Just Fit wird Fitness First
Am 19. Februar 2026 gab die LifeFit Group, zu der Fitness First gehört, die Übernahme von Just Fit bekannt: 21 Studios im Raum Köln und in Mönchengladbach. Die Clubs werden zu Fitness-First-Clubs; die Umstellung war bis Ende September 2026 geplant. Auf den Clubseiten steht das Datum: Köln Nippes, Köln Riehl und Köln Deutz heißen seit dem 23. September 2026 Fitness First, Frechen seit dem 30. September 2026. Dein Vertrag bleibt laut Fitness First unverändert, auch Beitrag und Vertragslaufzeit. Ein Sonderkündigungsrecht wegen des Wechsels gibt es nicht. Die Seite zur Marke findest du unter Fitness First.
Wer dein Vertragspartner ist
Dein Vertrag läuft mit der Betreibergesellschaft deines Clubs. Sie steht im Abschnitt „Impressum“ der Clubseite auf fitnessfirst.de: Beim Club Frechen ist es die Just Fit 16 GmbH & Co. KG, beim Club Köln Nippes die Just Fit 11 GmbH & Co. KG, beim Club Köln Deutz die Just Fit 15 GmbH & Co. KG. Einen zentralen Kündigungsweg für diese Verträge nennt Fitness First bisher nicht. Laut FAQ bleiben dein Studio und der Just Fit Kundenservice die Ansprechpartner, zentrale Kontaktmöglichkeiten über die Fitness-First-Website sind für später angekündigt. Die Beiträge bucht weiterhin Just Fit ab.
So kündigst du
- Clubseite öffnenSuch deinen Club auf fitnessfirst.de und lies im Abschnitt „Impressum“ Firma, Anschrift und E-Mail-Adresse der Betreibergesellschaft ab.
- Kündigung in Textform schickenDie AGB (Stand Juni 2025, Ziffer 3) verlangen Textform, „gerne auch per Email“; maßgeblich ist der Eingang der Kündigung. Schreib an die Adresse aus dem Impressum oder per Brief an die Anschrift, und nenne Name, Mitgliedsnummer und Termin.
- Zusätzlich das Formular nutzenIm Fuß der Clubseiten steht „Mitgliedschaft hier kündigen“. Das Formular fragt unter anderem deinen Club ab, und seine Liste führt inzwischen frühere Just-Fit-Clubs wie Frechen, Köln Nippes und Köln Deutz. Fitness First schreibt dort, das Team bestätige die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt per E-Mail. Ob das Formular auch Just-Fit-Verträge bearbeitet, sagt die FAQ nicht; schick deshalb auch die Kündigung an den Club.
- Bestätigung sichernLass dir das Vertragsende mit Datum bestätigen: Kündigungsbestätigung.
Wann dein Vertrag endet
Eine Kündigungsfrist nennen die AGB nicht; Laufzeit und Frist stehen in deinem Mitgliedsvertrag. Laut Fitness First bleiben Beitrag, Laufzeit und Konditionen bestehen. Ein Beispiel mit angenommenen Werten: Dein Vertrag läuft bis zum 31. Oktober 2027 und hat einen Monat Frist. Dann muss deine Kündigung spätestens am 30. September 2027 beim Club sein. Deine echten Daten rechnet der Kündigungsfrist-Rechner nach; wo du Laufzeit und Frist findest, erklärt Vertragslaufzeit herausfinden. Ob die Grenzen für Abo-Verträge seit März 2022 bei Studios gelten, ist höchstrichterlich nicht geklärt (§ 309 Nr. 9 BGB); maßgeblich ist daher dein Vertrag.
Eine Falle steht in Ziffer 9 der AGB: Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um den Zeitraum einer behördlich angeordneten Schließung, wenn du keine beitragsfreie Ruhezeit beantragst, auch bei bereits bestätigten Kündigungen.
Krankheit, Ruhezeit, Umzug
Krankheit: Die AGB (Ziffer 4) lassen eine außerordentliche Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest über „dauerhafte Sportunfähigkeit“ zu; sie wird erst wirksam, wenn das Attest im Original zugegangen ist. Was ein Attest enthalten muss, steht unter Fitnessstudio kündigen; das Verfahren erklärt der Ratgeber außerordentliche Kündigung.
Ruhezeit: Bei Krankheit von mindestens einem Monat und mit Attest ruht die Mitgliedschaft kostenfrei; auch bei beruflicher Abwesenheit oder Studium ist eine Ruhezeit mit Nachweis möglich (Ziffer 5). Jede Ruhezeit verlängert die Mitgliedschaft um ihre Dauer.
Umzug: Die AGB sagen ausdrücklich, dass ein Um- oder Wegzug kein wichtiger Grund ist, und verweisen auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, 04.05.2016, XII ZR 62/15).
Über Urban Sports Club, Hansefit oder Wellpass
Trainierst du über eine Kooperation, bleibt sie laut Fitness First bestehen. Das nennt die FAQ für WellHub, Urban Sports Club, Hansefit und EGYM Wellpass. Wie du diese Mitgliedschaften beendest, steht unter Urban Sports Club, Hansefit und EGYM Wellpass.
Wenn es hakt
Der Club antwortet nicht? Eine Kündigung wird mit Zugang wirksam, eine Zustimmung des Clubs braucht es nicht. Schick sie an die Anschrift der Betreibergesellschaft aus dem Impressum und belege den Zugang.
Kündigungsschreiben an deinen Club
Adressiere den Brief an die Betreibergesellschaft deines Clubs mit Firma und Anschrift aus dem Impressum der Clubseite, nicht an die Fitness First Germany GmbH. Der Generator setzt deshalb keine Anschrift ein; trag sie selbst ein und nenne deine Mitgliedsnummer.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Just Fit (jetzt Fitness First) erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meiner Mitgliedschaft im früheren Just Fit Club – Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Fitness First: Just Fit ist Teil von Fitness First – Das steckt dahinter (FAQ, September 2026) – abgerufen am 05.10.2026
- Just Fit: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Juni 2025 – abgerufen am 05.10.2026
- Fitness First Frechen (früher Just Fit): Clubseite mit Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- Fitness First Köln Nippes (früher Just Fit): Clubseite mit Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- Fitness First: Kündigungsformular – abgerufen am 05.10.2026
- LifeFit Group: Pressemitteilung vom 19.02.2026 zur Übernahme von Just Fit – abgerufen am 05.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Häufige Fragen
Muss ich meinen Just-Fit-Vertrag auf einen Fitness-First-Vertrag umstellen?
Nein. Laut FAQ von Fitness First ist eine Umstellung grundsätzlich nicht notwendig. Die Integration der Clubs in die Fitness-First-Mitgliedersoftware und der Markenwechsel erfolgen schrittweise; Fitness First informiert dich per E-Mail und im Club, sobald sich für dich etwas ändert, zum Beispiel beim Training in weiteren Clubs.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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