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Fitness First kündigen

Fitness First kündigst du über „Mitgliedschaft hier kündigen“ im Fuß von fitnessfirst.de: Club wählen, Mitgliedsnummer, Name und E-Mail-Adresse eintragen, ordentlich oder außerordentlich wählen. Wie lang die Frist ist, nennen die AGB nicht: Sie steht in deiner Mitgliedsvereinbarung, und es zählt der Eingang der Kündigung. Wegen Wellpass oder Schwangerschaft musst du nicht kündigen, eine Pause genügt.

Von Rechtsstand geprüft am 7 Min. Lesezeit

Reihe von Spinning-Rädern in einem leeren Kursraum im weichen Abendlicht, im Vordergrund ein Holzboden
KI-generiert

So kündigst du bei Fitness First

Die Website betreibt laut Impressum die Fitness First Germany GmbH in Frankfurt am Main, und die Datenschutzerklärung nennt sie als Verantwortliche. Welche Gesellschaft in deiner Mitgliedsvereinbarung steht, siehst du im Vertrag. Auf der AGB-Seite führt Fitness First unter „integrierte Marken“ eigene Bedingungen weiterer Gesellschaften auf, etwa für FIT/One (seit 2025 Teil der Fitness-First-Familie), FitnessLOFT und Just Fit. Gilt eine davon für dich, kündige bei dieser Gesellschaft. Den Kündigungsbutton (§ 312k BGB) gibt es als Link „Mitgliedschaft hier kündigen“ im Fuß von fitnessfirst.de.

  1. Mitgliedsnummer heraussuchenFitness First verweist dafür auf die Fitness-First-App für Mitglieder.
  2. „Mitgliedschaft hier kündigen“ öffnenDer Link im Fuß führt direkt zum Formular. Wähle deinen Club und trag Mitgliedsnummer, Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse ein.
  3. Art der Kündigung wählenOrdentliche oder außerordentliche Kündigung. Den Grund kannst du angeben, musst du aber nicht. Nachweise lassen sich als Bild (jpg, jpeg oder png, höchstens 2 MB) anhängen.
  4. „Jetzt kündigen“ absendenFitness First bestätigt die Kündigung laut Formulartext zum nächstmöglichen Zeitpunkt per E-Mail. Heb die Bestätigung auf.

Eine Kündigung per Brief ist in Textform möglich (AGB Ziffer 5). Eine eigene Kündigungsanschrift nennen die AGB nicht; als Anschrift bleibt die Gesellschaft aus deinem Vertrag, bei Fitness First Germany GmbH die aus dem Impressum.

Wann dein Vertrag endet

Fitness First bietet Mitgliedschaften mit einem, zwölf oder 24 Monaten Laufzeit an. Die AGB (Ziffer 5) nennen keine feste Frist: Die Mitgliedschaft ist unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündbar, und für die Frist zählt der Eingang der Kündigungserklärung. Laufzeit, Frist und Verlängerung stehen deshalb in deiner Mitgliedsvereinbarung; wo du sie findest, erklärt der Ratgeber Vertragslaufzeit herausfinden. Ein Beispiel mit angenommenen Werten: Nennt dein Vertrag eine Erstlaufzeit bis zum 31. Oktober 2027 und einen Monat Frist, muss die Kündigung spätestens am 30. September 2027 bei Fitness First sein. Deine echten Daten rechnet der Kündigungsfrist-Rechner nach.

1-Monats-Mitgliedschaft: Sie ist laut Fitness First jederzeit monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit.

Flex-Option: Bei einer 24-Monats-Mitgliedschaft kannst du im ersten bis dritten Mitgliedschaftsmonat mit vier Wochen Frist kündigen, gegen eine einmalige Gebühr von 99 Euro. Die Frist beginnt erst nach Ablauf etwaiger Aktionszeiträume wie beitragsfreier Wochen oder Monate. Beim Wechselangebot gibt es die Flex-Option nicht.

Die Trainingspauschale von 39 Euro, in ausgewählten Clubs 49 Euro, wird laut FAQ bei Vertragsabschluss und danach halbjährlich fällig. Prüf vor dem Vertragsende, wann die nächste ansteht.

Pause, Wellpass und Schwangerschaft

Pause: Du kannst deine Mitgliedschaft kostenlos für 4, 8 oder 12 Wochen pausieren, über ein Online-Formular. Die Vertragslaufzeit verschiebt sich um die Pause. Eine Ruhezeit mit Nachweis, etwa Attest, Schwangerschaftsnachweis oder Bestätigung des Arbeitgebers über einen Auslandsaufenthalt, ist ab einer Woche möglich und verlängert ebenfalls die Grundlaufzeit.

Wellpass: Bietet dein Arbeitgeber Wellpass an, ist laut FAQ keine Kündigung nötig. Fitness First pausiert die laufende Grundlaufzeit, sodass für die Dauer deiner Wellpass-Zugehörigkeit keine Beiträge anfallen. Beim externen Angebot „Wellpass Plus 1“ lässt sich keine Ruhezeit berücksichtigen. Mehr dazu auf der Seite zu Wellpass.

Schwangerschaft: Auch dann musst du laut FAQ nicht kündigen; Fitness First bietet eine Ruhezeit an, in der keine Beiträge eingezogen werden.

Umzug und Krankheit

Ein berufsbedingter Wohnortwechsel allein rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung (BGH, 04.05.2016, XII ZR 62/15). Ein Umzugsrecht nennen die AGB der Fitness First Germany GmbH nicht; mehr zur Lage unter Umzug. Eine Krankheit, die das Training unmöglich macht, gilt in der Rechtsprechung als klassischer wichtiger Grund; entschieden wird im Einzelfall. Im Formular wählst du dafür die außerordentliche Kündigung und hängst einen Nachweis an. Wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber außerordentliche Kündigung.

Wenn die Kündigung hakt

Keine Bestätigung bekommen? Nach § 312k BGB muss der Anbieter den Eingang einer Kündigung über den Button sofort in Textform bestätigen. Bleibt sie aus, kündige zusätzlich per Brief und schick ihn mindestens eine Woche vor Fristende ab. Wie du den Zugang beweist, steht im Ratgeber.

Kein Kündigungsweg zu finden? Fehlt der Button oder funktioniert er nicht, darfst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).

Pausieren statt kündigen? Auf der Bestätigungsseite eines Kündigungsbuttons darf ein Anbieter kein Pausieren anbieten (BGH, 16.07.2026, I ZR 200/25). Willst du pausieren, nutze das eigene Pausenformular.

Kündigung zurücknehmen? Dafür gibt es ein Formular auf fitnessfirst.de. Deine bestehenden Konditionen sicherst du dir laut Fitness First bis höchstens zum 30. Tag nach der Kündigung; danach ist der Rückzug nur noch zu den aktuellen Konditionen möglich.

Kündigungsschreiben an Fitness First

Der Brief geht an die Gesellschaft aus deiner Mitgliedsvereinbarung; bei der Fitness First Germany GmbH ist das die Anschrift Hanauer Landstr. 148a, 60314 Frankfurt am Main. Nenne deine Mitgliedsnummer und deinen Club. Allgemeine Regeln für Studioverträge findest du unter Fitnessstudio kündigen.

Werkzeug

Kündigungsschreiben für Fitness First erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Anschrift laut Fitness First, geprüft am 05.10.2026. Steht in deinem Vertrag eine andere, nimm die.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

Fitness First Germany GmbH
Hanauer Landstr. 148a
60314 Frankfurt am Main

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meiner Fitness First Mitgliedschaft – Mitgliedsnummer [Mitgliedsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich Fitness First per E-Mail kündigen?

Die AGB verlangen die Textform, nennen aber keine E-Mail-Adresse für Kündigungen. Vorgesehen ist das Formular „Mitgliedschaft hier kündigen“; die E-Mail-Adressen auf der Kontaktseite gelten für andere Anliegen. Über das Formular bekommst du eine Bestätigung per E-Mail.

Muss ich wegen Wellpass kündigen?

Nein. Laut FAQ pausiert Fitness First die laufende Grundlaufzeit, solange du über Wellpass trainierst, sodass keine Beiträge anfallen. Beim externen Angebot „Wellpass Plus 1“ lässt sich keine Ruhezeit berücksichtigen.

Wie lange ist meine Kündigungsfrist?

Das steht in deiner Mitgliedsvereinbarung. Die AGB sprechen nur von den „vereinbarten Kündigungsfristen“; bei der Flex-Option einer 24-Monats-Mitgliedschaft nennt Fitness First vier Wochen. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

Passt dazu

  • Anbieter XTRAFIT

    Formular „Vertrag beenden“, E-Mail oder Brief; ein Monat Frist zum Ende der Mindestlaufzeit

  • Anbieter FitOne

    Selfservice, Brief oder Fax; ein Monat Frist in Deutschland; FIT/One wird zu Fitness First

  • Anbieter EASYFITNESS

    In der App oder über „Mitgliedschaft kündigen“; Vertragspartner ist der Betreiber deines Studios

  • Lebenslagen Alle Lebenslagen

    Umzug, Todesfall, Trennung, Auswandern