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FitOne (FIT/One) kündigen
FIT/One kündigst du laut AGB im Selfservice mein.fit-one.de, per Brief an die FIT/One Mitgliederverwaltung in Waldbrunn oder per Fax; für Clubs, die schon Fitness First heißen, gibt es auch das Formular auf fitnessfirst.de. In Deutschland kündigst du mit einem Monat Frist zum Ende der Erstlaufzeit, danach jederzeit mit einem Monat Frist. Österreich hat eigene Bedingungen.

FIT/One wird zu Fitness First
Seit dem 1. April 2025 gehört die FIT/One-Gruppe zur LifeFit Group, der Eigentümerin von Fitness First (Pressemitteilung vom 1. April 2025). Die Studios werden schrittweise in Fitness-First-Clubs umbenannt. Dein Vertrag bleibt laut FAQ unverändert, du musst nichts tun; ein Sonderkündigungsrecht wegen des Wechsels besteht nicht. Vertragspartner bleibt, wer in deinem Vertrag steht: in Deutschland die FIT/One GmbH, in Österreich die FIT/One Österreich GmbH & Co. KG in Wien. Bis auf Weiteres sind dein Studio und der FIT/One-Kundenservice Ansprechpartner. Die Seite zur Marke findest du unter Fitness First.
So kündigst du in Deutschland
Die AGB (Stand 01.01.2024, Ziffer 7 Absatz 4 d) nennen drei Wege. Gib dabei deine Kundennummer an, außerdem deinen vollständigen Namen und die Mitgliedskennnummer aus dem Vertrag. Die Kündigung braucht die Textform.
- SelfserviceAuf mein.fit-one.de kannst du Kündigung oder Vertragsaussetzung erklären.
- BriefAn FIT/ONE Mitgliederverwaltung, Röntgenstraße 15, 97295 Waldbrunn.
- FaxKündigungen per Fax gehen laut AGB ausschließlich an die Nummer im Steckbrief oben. Mehr zu den Versandwegen.
- Formular bei Fitness FirstSteht dein Club in der Clubliste des Formulars, führt der Link „Mitgliedschaft hier kündigen“ auf fitnessfirst.de zum Formular. Die Liste enthält inzwischen ehemalige FIT/One-Clubs, etwa Würzburg – Grombühl, Fürth und Nürnberg. Das Formular fragt Club, Mitgliedsnummer, Name und E-Mail-Adresse ab.
Der Link „Mitgliedschaft hier kündigen“ im Fuß von fitnessfirst.de ist der Kündigungsbutton (§ 312k BGB). Heb jede Bestätigung auf.
Wann dein Vertrag endet
Deutschland, monatlich kündbar: Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Monat, verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Deutschland, 12 oder 23 Monate: Du kündigst mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit. Währenddessen ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen (Ziffer 7 Absatz 4 a). Ein Beispiel mit angenommenen Werten: Deine Erstlaufzeit von zwölf Monaten endet am 31. Oktober 2027, die Kündigung muss spätestens am 30. September 2027 bei FIT/One sein. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einem Monat Frist kündbar; er endet grundsätzlich zum Monatsende. Geht deine Kündigung am 12. Mai 2028 ein, endet er nach dieser Regel am 30. Juni 2028. Eine stillschweigende Verlängerung um 12 oder 23 Monate gibt es nicht. Deine echten Daten rechnet der Kündigungsfrist-Rechner nach.
Hast du anfangs unentgeltlich trainiert (Freimonate), verlängert sich die Mitgliedschaft um diesen Zeitraum, höchstens um zwölf Monate. Ordentliche Kündigungsmöglichkeit und Frist verschieben sich entsprechend (Ziffer 7 Absatz 4 c).
Umzug, Aussetzung und Krankheit
Umzug: Ein Wohnortwechsel allein ist nach dem Bundesgerichtshof kein wichtiger Grund (BGH, 04.05.2016, XII ZR 62/15). FIT/One räumt das Recht aber im Vertrag ein: Während der Erstlaufzeit kannst du mit drei Monaten Frist zum Monatsende kündigen, wenn dein neuer Hauptwohnsitz in einer Stadt oder Gemeinde ohne FIT/One-Studio mehr als 30 Kilometer Luftlinie vom Studio entfernt liegt. Du weist es mit einer Anmeldebestätigung nach; die Bearbeitungsgebühr beträgt 10 Euro. Mehr zur Lage unter Umzug.
Aussetzung statt Kündigung: Bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr oder vergleichbaren Gründen und bei Abwesenheit von mehr als acht Wochen kannst du den Vertrag aussetzen, außer bei monatlich kündbaren Verträgen. Während der Aussetzung ruht die Zahlungspflicht; die Mitgliedschaft verlängert sich, auch Kündigungsmöglichkeit und Frist verschieben sich. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 10 Euro. Eine Krankheit, die das Training unmöglich macht, gilt in der Rechtsprechung als klassischer wichtiger Grund; entschieden wird im Einzelfall, siehe außerordentliche Kündigung.
Verträge in Österreich
Für Österreich gelten eigene Bedingungen der FIT/One Österreich GmbH & Co. KG (Stand 01.01.2024). Diese Seite gibt nur wieder, was FIT/One selbst veröffentlicht; österreichisches Recht stellt diese Website nicht dar. Ein monatlich kündbarer Vertrag lässt sich in Textform mit einem Monat Frist zum nächstmöglichen Vertragsende kündigen, gerechnet vom Vertragsbeginn. Bei zwölf Monaten Mindestvertragsdauer beträgt die Frist zwei Monate zum nächstmöglichen Vertragsende, frühestens zum Ende der Mindestdauer. Bei einem Umzug mit mehr als 30 Kilometern zum Studio gilt ein Monat zum Monatsende; dafür brauchst du einen Auszug aus dem Zentralen Melderegister und zahlst 10 Euro. Die AGB verlangen, dass der Kündigende erkennbar ist: Gib Kundennummer oder Name und Geburtsdatum an und erkläre die Kündigung nach Möglichkeit im Memberportal.
Wenn die Kündigung hakt
Keine Bestätigung bekommen? Nach § 312k BGB muss der Anbieter den Eingang einer Kündigung über den Button sofort in Textform bestätigen. Bleibt sie aus, kündige zusätzlich per Brief und schick ihn mindestens eine Woche vor Fristende ab. Wie du den Zugang beweist, steht im Ratgeber.
Kein Kündigungsweg zu finden? Fehlt der Button oder funktioniert er nicht, darfst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).
Kündigungsschreiben an FIT/One
Der Generator setzt die Anschrift der FIT/ONE Mitgliederverwaltung in Waldbrunn ein. Nenne Kundennummer, Mitgliedskennnummer und dein Studio. Für Verträge in Österreich trägst du die Anschrift der FIT/One Österreich GmbH & Co. KG aus dem Steckbrief selbst ein. Allgemeine Regeln für Studioverträge stehen unter Fitnessstudio kündigen.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für FitOne (FIT/One) erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
FIT/ONE Mitgliederverwaltung
Röntgenstraße 15
97295 Waldbrunn
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meiner FIT/One Mitgliedschaft – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- FIT/One GmbH: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 01.01.2024 (veröffentlicht auf fitnessfirst.de) – abgerufen am 05.10.2026
- FIT/ONE Österreich GmbH & Co. KG: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 01.01.2024 (veröffentlicht auf fitnessfirst.de) – abgerufen am 05.10.2026
- Fitness First Würzburg – Grombühl (ehemals FIT/One): Impressum der FIT/One GmbH – abgerufen am 05.10.2026
- Fitness First Wien – Liesing (ex FIT/One): Impressum der FIT/One Österreich GmbH & Co KG – abgerufen am 05.10.2026
- Fitness First: FIT/One ist Teil von Fitness First – FAQ zur Übernahme – abgerufen am 05.10.2026
- Fitness First: Mitgliedschaft kündigen (Formular) – abgerufen am 05.10.2026
- LifeFit Group: Pressemitteilung vom 01.04.2025 zum Erwerb von FIT/One – abgerufen am 05.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
Häufige Fragen
Kann ich FIT/One per E-Mail kündigen?
Die AGB für Deutschland nennen Selfservice, Brief und Fax, aber keine E-Mail-Adresse zum Kündigen. In Österreich verlangen die AGB Textform und bitten um die Erklärung im Memberportal. Nimm einen der genannten Wege, damit die Kündigung zugeordnet werden kann.
Muss ich wegen des Wechsels zu Fitness First kündigen?
Nein. Laut FAQ bleibt dein Vertrag mit allen Konditionen und Laufzeiten unverändert, du musst nichts unternehmen. Ein Sonderkündigungsrecht wegen der Umbenennung gibt es nach dieser FAQ nicht.
Wo finde ich meine Kundennummer?
Die AGB nennen für die Kündigung die Kundennummer, den vollständigen Namen und die Mitgliedskennnummer; die Mitgliedskennnummer ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag. Wo du die Kundennummer findest, steht in den AGB nicht; frag dein Studio.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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