Mietvertrag kündigen – Ordentliche Kündigung Vermieter – Kündigungsschreiben

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Als Vermieter einen Mietvertrag ordentlich kündigen – Kündigungsschreiben

Kündigung des Vertrags Bild

In vielen Fällen läuft ein Wohnungswechsel ganz einfach ab. Mieter und Vermieter sprechen sich ab, es wird ein „ordentliches“ Kündigungsschreiben versendet – 3 Monate später findet der Umzug statt und damit ist alles erledigt.
In anderen Fällen ist man mit Uneinigkeiten oder Streitigkeiten konfrontiert. Mietverhältnisse bieten, das ist wohl allgemein bekannt, häufig „Stoff“ für Diskussionen und „Zündstoff“ für Streitigkeiten. Ist man erst einmal eingezogen oder hat man anfänglich seine Wohnung vermietet, können viele unerwartete Situationen auftreten. Dann ist es oft nicht ganz einfach, Mieter und Vermieter „unter einen Hut zu bringen“. Nicht umsonst gibt es ein ausführliches, im Grundgesetz verankertes Mietrecht!

Gültigkeit der gesetzlichen Kündigungsfrist

Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten für befristete Mietverhältnisse. Bei unbefristeten Mietverhältnissen wird die Kündigungsfrist individuell im Mietvertrag festgelegt und für Zeitmietverträgen gelten keine Kündigungsfristen, da die Überlassung des Wohnraums bis zu einem bestimmten Zeitpunkt festgelegt ist.

 

Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Kündigung BildSowohl Mieter als auch Vermieter haben die Möglichkeit, Wohnraum ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
Die ordentliche Kündigung greift in Fällen, in denen in beiderseitigem Einvernehmen die Wohnraumüberlassung aufgelöst wird. Meist kündigt der Mieter, in einigen Fällen, z.B. bei Eigenbedarf auch der Vermieter.
Die außerordentliche oder „fristlose“ Kündigung greift dann, wenn auf der einen oder der anderen Seite Vertragsverletzungen vorliegen wie z.B. grobe Mängel oder Mietrückstände und keine andere Lösung gefunden wird. In diesen Fällen kann sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter individuell ein Kündigungstermin fest gesetzt werden, der vor dem gesetzlichen Termin liegt.

Grundsätzlich gilt: Jede Kündigung eines Mietvertrages bedarf der schriftlichen Form und muss handschriftlich unterschrieben sein. Sie ist erst ab dem Moment wirksam, ab dem sie dem Empfänger zugeht.

Nachfolgend finden Sie hier Beispiel-Kündigungsschreiben für verschiedene Fälle. Sollten Unklarheiten bestehen, empfehlen wir eine Recherche zum deutschen Mietrecht.

Die ordentliche Kündigung durch den Vermieter

Wohnraum vor Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Frist zu kündigen, kann ein Vermieter dann, wenn er ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein Altbau notwendigerweise saniert werden muss oder der Vermieter oder Familienmitglieder den Wohnraum in Eigenbedarf benötigen.

Die grundsätzliche gesetzliche Kündigungsfrist für Mietverträge beträgt drei Monate zum Monatsende und beginnt an dem Tag, an dem die Kündigung dem Mieter vorliegt.
Wenn der aktuelle Monat in die Kündigung einbezogen werden soll, gilt: Der Mieter muss das Kündigungsschreiben spätestens am dritten Werktag des Monats erhalten. Diese drei Tage bezeichnet man als „Karenzzeit“.
Der Samstag zählt dabei als Werktag, sofern er nicht genau der dritte Werktag des Monats ist – in diesem Fall hätte der Vermieter noch bis zum darauffolgenden Montag Zeit, zu kündigen.

Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und muss handschriftlich unterschrieben sein. Sie ist erst ab dem Moment wirksam, ab dem sie dem Empfänger zugeht. Nicht wirksam sind mündliche Kündigungen oder Kündigungsschreiben per SMS, Fax oder E-Mail.

 

Hier ein Muster zur schriftlichen ordentlichen Kündigung eines Mietvertrages


 

Name Mieter
Straße Mieter
1234 Stadt MIeter

Max Mayer
Ihrestrasse 1
00000 Ihre-Stadt

Vertragsdaten: 123456

 

Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses

Ihre-Stadt, den 04.10.2023

Sehr geehrter Mieter/
Sehr geehrte Mieterin,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist zum …. (Datum) über folgende Wohnung:

[Straße, Hausnummer],
Etage… rechts/links
[PLZ, Stadt]

Begründung:
 
1) Vertragliche Pflichten wurden von Ihnen in erheblicher Weise schuldhaft verletzt:
(Durch die Rechtsprechung anerkannt)
a) durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz bestehen derzeit Zahlungsrückstände in Höhe von …. (mindestens einer Monatsmiete/nicht kürzer als 1 Monatsmiete)
b) unpünktliche oder unvollständige Zahlungen durch Nachlässigkeit oder Absicht
c) von der Mietsache wurde vertragswidrig Gebrauch gemacht (liegt grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Wiederholungsgefahr zugrunde, ist auch ohne Abmahnung eine Kündigung möglich)
d) die Mietsache wurde unbefugt Dritten zum Gebrauch überlassen
e) durch Vernachlässigung der Mietwache wurde die Erhaltungs- oder Obhutspflicht verletzt
f) andere Mieter oder der Vermieter wurden fahrlässig oder vorsätzlich belästigt (Beispiele: Lärm, Geruch, Schmutz o.Ä., Störung des Hausfriedens, Beleidigungen u.ä. Straftaten, Verstöße gegen die Hausordnung)

2) Da ich die Wohnung für meine Angehörigen/mich/meine Haushaltsangehörigen benötige, mache ich Eigenbedarf geltend (….hier den genaueren Sachverhalt ausführen).
 
3) Da ich ohne Kündigung des Mietverhältnisses an der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert bin und dadurch erhebliche Nachteile erleide (….hier den genauen Sachverhalt ausführen) …….

(nicht zutreffende Gründe bitte streichen)
 
Aus oben genannten Gründen fordere ich Sie auf, die Wohnung zum TT.MM.JJJJ zu räumen und mir in vertragsgemäßem Zustand zu übergeben. Als Termin habe ich mir den TT.MM.JJJJ notiert.
Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie diesen Termin nicht wahr nehmen können, um einen anderen Ausweichtermin zu vereinbaren.  

Der Fortsetzung des Mietverhältnisses im Sinne des § 545 BGB widerspreche ich bereits jetzt.

Hinweis: Unter den Voraussetzungen des § 574 BGB können Sie dieser Kündigung bis spätestens 2 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses widersprechen. Der Widerspruch muss mir bis zu diesem Zeitpunkt zugegangen sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

(Unterschrift)

Max Mayer 

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Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:56 Uhr von Alexander SEO NW, Webmaster von Vertrag-Kuendigen.com.

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