Arbeitsvertrag kündigen – ordentliche Kündigung Arbeitnehmer – Kündigungsschreiben

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Arbeitsvertrag kündigen – Kündigungsschreiben

Kündigung des Vertrags Bild

In vielen Fällen läuft der Wechsel oder die Kündigung eines Arbeitsplatzes reibungslos ab. Ein Arbeitsvertrag läuft einfach aus, es findet ein einvernehmliches Gespräch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber statt und ein ordentliches Kündigungsschreiben führt zur Auflösung des Vertrages. In anderen Fällen wiederum dominieren Uneinigkeiten oder Streitigkeiten am Arbeitsplatz. Der eine oder andere fühlt sich ungerecht behandelt, es treten gesundheitliche oder andere Probleme auf. Dann ist es oft nicht ganz einfach, Arbeitgeber und Arbeitnehmer „unter einen Hut zu bringen“ – nicht umsonst gibt es ein ausführliches, im Grundgesetz verankertes Arbeitsrecht! In einigen Fällen ist dann eine außerordentliche Kündigung unumgänglich. Unsere Muster-Kündigungsschreiben unterstützen Sie bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Sowohl der Arbeitnehmer, als auch der Arbeitgeber haben die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
Die ordentliche (fristgemäße) Kündigung gilt in Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst wird.
Die außerordentliche oder „fristlose“ Kündigung greift dann, wenn auf der einen oder der anderen Seite Vertragsverletzungen vorliegen wie z.B. Zahlungsverzug vonseiten des Arbeitgebers oder aufgrund eines gravierenden Fehlverhaltens vonseiten des Arbeitnehmers. Kurz, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für eine der beiden Parteien unzumutbar wäre. In diesen Fällen kann sowohl vom Arbeitnehmer, als auch vom Arbeitgeber individuell ein Kündigungstermin fest gesetzt werden, der vor dem gesetzlichen Termin liegt.

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Die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer

Kündigung BildDen Weg einer ordentlichen Kündigung wählt der Arbeitnehmer meist dann, wenn der Wechsel eines Arbeitsplatzes ansteht und daher das aktuelle Arbeitsverhältnis beendet wird.

Wie lange im Voraus gekündigt werden muss, hängt davon ab, ob die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag geregelt ist und ob auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung findet.

Erste „Instanz“ sind die im Tarifvertrag geregelten Kündigungsfristen, jedoch gilt das „Günstigkeitsprinzip“: entsprechen die im Arbeitsvertrag festgesetzten Fristen dem Arbeitnehmer besser, gilt, was im Arbeitsvertrag steht.

Wurde im Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist festgelegt und findet keine Tarifvertrag-Anwendung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Diese richten sich wie folgt nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit

Die grundsätzliche gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitsverträge ist je nach Länge der Betriebszugehörigkeit unterschiedlich. Hat man bis zu 2 Jahre in einem Betrieb gearbeitet, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende.

2 Jahre 1 Monat zum Monatsende
5 Jahre 2 Monate zum Monatsende
8 Jahre 3 Monate zum Monatsende
10 Jahre 4 Monate zum Monatsende
12 Jahre 5 Monate zum Monatsende
15 Jahre 6 Monate zum Monatsende
20 Jahre 7 Monate zum Monatsende

Wenn der aktuelle Monat in die Kündigung einbezogen werden soll, gilt: Der Arbeitgeber muss das Kündigungsschreiben spätestens am dritten Werktag des Monats erhalten. Diese drei Tage bezeichnet man als „Karenzzeit“. Der Samstag zählt dabei als Werktag, sofern er nicht genau der dritte Werktag des Monats ist – in diesem Fall hätte der Arbeitnehmer noch bis zum darauffolgenden Montag Zeit, zu kündigen.

Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und muss handschriftlich unterschrieben sein. Sie ist erst ab dem Moment wirksam, ab dem sie dem Empfänger zugeht. Nicht wirksam sind mündliche Kündigungen oder Kündigungsschreiben per SMS, Fax oder E-Mail.

Hier ein Muster zur schriftlichen ordentlichen Kündigung eines Arbeitsvertrages


Name Arbeitgeber
Straße Arbeitgeber
1234 Stadt Arbeitgeber

Max Mayer
Ihrestrasse 1
00000 Ihre-Stadt

Vertragsdaten: 123456

Kündigung meines Arbeitsvertrages vom TT.MM.JJJJ

Ihre-Stadt, den 30.09.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsrist kündige ich o.g. Arbeitsvertrag zum TT.MM.JJJJ.

Die verbleibenden xx Tage meines Jahresurlaubes möchte ich hiermit zeitgleich beantragen.
Dadurch ergibt sich der TT.MM.JJJ als mein letzter Arbeitstag.

Bitte senden Sie mir ein qualifiziertes Zeugnis sowie meine Arbeitspapiere an oben genannte Adresse.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Unternehmen weiterhin viel Erfolg und bedanke mich für die angenehme Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Max Mayer

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Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 18:06 Uhr von admin, Webmaster von Vertrag-Kuendigen.com.

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