VHV Kfz-Versicherung kündigen – Kündigungsschreiben

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VHV Kfz-Versicherung kündigen – Kündigungsschreiben

Kündigung des Vertrags Bild

VHV Gruppe – Führender Versicherer aus Hannover

VHV steht für Vereinigte Hannoversche Versicherung auf Gegenseitigkeit. Gegründet wurde die VHV Gruppe, umgangssprachlich VHV genannt, im Jahre 2003 durch den Zusammenschluss der damaligen VHV Versicherungen und der Hannoverschen Lebensversicherung für Altersvorsorge. Daraus entwickelte sich in den kommenden Jahren eines der deutschlandweit führenden Unternehmen in den drei Geschäftsbereichen Versicherung, Vermögen und Vorsorge. Hauptsitz der VHV Gruppe ist die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover. Die Versicherungen werden über ein bundesweites Agenturnetz, von rund 15.000 haupt- und nebenberufliche Vermittlern, und über den Direktvertrieb der Hannoverschen Lebensversicherung AG sowie der Hannoverschen Direktversicherung AG angeboten. Das betrifft auch die VHV Kfz-Versicherung. Die Vertragsverwaltung übernimmt die VHV Allgemeine Versicherung AG, die auch der Adressat für die Kündigung der VHV Kfz-Versicherung ist. Mit ihrem Angebot „KLASSIK-GARANT als eine starke Autoversicherung“ wirbt die VHV für gängige Autoversicherungen wie Kfz-Haftpflicht- und Kfz-Kaskoversicherung. Die Postanschrift der VHV Allgemeine Versicherung AG lautet:

VHV-Platz 1
D-30177 Hannover
Telefon: 0511-9070
Telefax: 0511-9078999

 

Hier ein Muster zur schriftlichen Kündigung einer VHV KFZ Versicherung


VHV Versicherung
VHV-Platz 1
D-30177 Hannover

Max Mayer
Ihrestrasse 1
00000 Ihre-Stadt

Vertragsnummer:123456

 

Ihre-Stadt, den 28.09.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit Kündige ich meinen Vertrag VHV Versicherung KFZ zum nächstmöglichen Zeitpunkt fristgerecht. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich.
Bitte teilen Sie mir auch mit, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag fristgerecht beendet wird.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

(Unterschrift)

Max Mayer 

 

VHV Kfz-Versicherung kündigen so einfach wie problemlos

Die gängige Praxis ist der unterjährige Abschluss der Kfz-Versicherung. Eine Kfz-Versicherung wird an dem Tag abgeschlossen, an dem sie gebraucht wird. Die VHV gehört zu denjenigen Versicherern, die ihr jeweils einjähriges Kfz-Versicherungsjahr dem Kalenderjahr anpassen. Das erleichtert die Vertragsverwaltung und macht es dem Versicherungsnehmer recht einfach. Der braucht sich nur einen einzigen Kündigungstermin zu merken, sofern aus besonderem Anlass wie einer Schadensregulierung oder einem Fahrzeugwechsel nicht während des Jahres gekündigt wird. Der jeweils ein Jahr laufende VHV Kfz-Versicherungsvertrag endet am 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Wird er nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch, das heißt stillschweigend um eine weiteres Kalender-/Vertragsjahr. Der Versicherte muss also bis zum 30. November gekündigt haben, um seine Kfz-Versicherung zum Jahresanfang wechseln zu können. Die Kündigung ist in ein, zwei Sätzen formuliert. Genannt werden die Nummer des Versicherungsscheins sowie das Kfz-Kennzeichen des versicherten Autos. Der Satz, dass die VHV Kfz-Versicherung zum nächsten Termin gekündigt wird, reicht aus. Entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung sind vielmehr die eigenhändige Unterschrift sowie der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens bei der VHV. Das muss spätestens bis zum 30. November geschehen. Fällt der auf ein Wochenende, dann gilt der nächste Werktag, also er Montag, als letzte Frist. Der Versicherungsnehmer muss nachweisen können, dass sein Kündigungsschreiben bei der VHV tatsächlich eingegangen ist. Bei einem Telefax, das als Kündigung akzeptiert wird, ist das der Sendebericht. Per Briefpost sollte die Kündigung als Einschreiben geschickt werden; entweder mit Rückschein oder als Übergabe- beziehungsweise Einwurf-Einschreiben. Mit dem Service der Deutschen Post AG kann sich der Absender die Zustellung bei der VHV per E-Mail bestätigen lassen.

Einmonatige Kündigungsfrist auch bei Sonderkündigung

Bei der VHV gilt der Grundsatz: Kündigung ist Kündigung. Es wird kein Unterschied gemacht, aus welchem Grunde die VHV Kfz-Versicherung gekündigt wird. Ob zum Jahresende oder irgendwann im laufenden Jahr; immer gilt die einmonatige Frist ab Zugang des Kündigungsgrundes. Der Versicherte ist auf der ganz sicheren Seite, wenn er sein Kündigungsschreiben nicht auf den letzten Drücker, sondern einige Tage vor Fristablauf an die VHV abschickt.

Bestenfalls sollte er zu diesem Zeitpunkt bereits die Deckungszusage einer anderen, der neuen Kfz-Versicherung in den Händen haben.

 

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Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:43 Uhr von Alexander, Webmaster von Vertrag-Kuendigen.com.

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