Postbank Kreditkarte kündigen – Kündigungsschreiben

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Postbank Kreditkarte kündigen – Kündigungsschreiben

Kündigung des Vertrags Bild

Postbank als Nachfolger der Deutschen Bundespost

Durch die zweite Postreform Mitte der 1990er-Jahre wurde die bisherige Postbank der Deutschen Bundespost schrittweise privatisiert. Heutzutage ist die Deutsche Postbank AG, kurz Postbank genannt, ein großes und namhaftes Kreditinstitut mit Hauptsitz in Bonn. Seit dem Jahre 2010 ist die Deutsche Bank AG der deutliche Mehrheitseigentümer an der Postbank. Die beschäftigt in bundesweit mehr als tausend Geschäftsstellen knapp 20.000 Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit. Als eine Universal- beziehungsweise Vollbank bietet die Postbank das umfangreiche Leistungsspektrum des gesamten Giroverkehrs an. Dazu gehört auch die Postbank VISA Card, eine Kreditkarte des weltweit präsenten Kartenanbieters VISA. Die Postbank Kreditkarte ist mit einem bonitätsabhängigen Kartenkredit verbunden. Der Karteninhaber kann, er muss sein Kreditkartenkonto aber nicht mit einem Gutshabensaldo führen. Herausgeber und Vertragspartner der Kreditkarte ist die Postbank. Deren Anschrift lautet:

Friedrich-Ebert-Allee 114 – 126
D-53113 Bonn
Fon: 0228-9200
Fax: 0228-92035151

 

 

Hier ein Muster zur schriftlichen Kündigung einer Postbank Kreditkarte


 

Postbank
Friedrich-Ebert-Allee 114 – 126
D-53113 Bonn

Max Mayer
Ihrestrasse 1
00000 Ihre-Stadt

Vertragsnummer:123456

Ihre-Stadt, den 30.09.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag Postbank Kreditkarte zum nächstmöglichen Zeitpunkt fristgerecht. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich.
Bitte teilen Sie mir auch mit, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag fristgerecht beendet wird.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

(Unterschrift)

Max Mayer 

Kündigung der Postbank Kreditkarte

Kündigung BildDem Karteninhaber muss bewusst sein, dass mit seiner Kündigung der Postbank Kreditkarte auch gleichzeitig die Kündigung, sprich der Ausgleich des damit zusammenhängenden Kartenkredites verbunden ist. Die Postbank Kreditkarte kann formlos mit der Frist von einem Monat gekündigt werden. Der Vertrag über die Postbank Kreditkarte ist an keine bestimmte Laufzeit gebunden. Die Kündigung muss jedoch schriftlich erfolgen und vom Kontoinhaber eigenhändig unterschrieben werden. Das ist dieselbe Person, von der die Kreditkarte beantragt worden ist. Wenn es sich bei dem Kreditkartenkonto um ein Gemeinschaftskonto handelt, dann muss auch die Kündigung gemeinschaftlich unterzeichnet werden. Das Kündigungsschreiben kann sowohl per Telefax als auch per Briefpost abgeschickt werden. Um sicher zu sein, dass die Postbank die Kündigung auch tatsächlich erhält, sollte der Kündigungsbrief per Einschreiben versendet werden. Die Postbank erwartet, dass der Kreditkarteninhaber für einen notwendig werdenden Kontoausgleich seine zukünftige Bankverbindung angibt. Umgekehrt wird die Kreditkartenkündigung erst dann wirksam, wenn der Kartenkredit ausgeglichen ist. Eins korrespondiert mit dem anderen. Die Kreditkarte selbst muss vernichtet werden, um jeglichen Missbrauch damit zu unterbinden. Entweder wird sie vom Karteninhaber geschreddert beziehungsweise buchstäblich zerschnitten, oder sie wird zusammen mit dem Kündigungsschreiben per Briefpost an die Postbank geschickt. Alternativ kann die Kreditkarte auch erst einen Monat später, also mit Wirksamkeit der Kündigung, an die Postbank zurückgesendet werden. Wichtig ist es sicherzustellen, dass kein Unbefugter in den Besitz der Postbank Kreditkarte kommt.

Kündigungsschreiben für die Postbank Kreditkarte

Formlos bedeutet in diesem Sinne ohne die Vorgabe eines Formulars. Die Kündigung sollte folgendes enthalten

  • Kreditkartennummer
  • Wortlaut „… dass die Kreditkarte samt Kreditkartenkonto form- und fristgerecht gekündigt wird …“
  • Hinweis darauf, dass das Kreditkartenkonto ausgeglichen ist beziehungsweise bis zur Kündigungswirksamkeit, also innerhalb des nächsten Monats, ausgeglichen wird
  • Bitte um Bestätigung der Kündigungsannahme des Kreditkartenvertrages zum … [Datum]

Auch die Postbank verliert nur ungern Kunden, an deren Kreditkartenumsatz sie verdient. Möglicherweise wird durch eine telefonische oder schriftliche Rückfrage der Versuch gemacht, den Kreditkarteninhaber von seinem Vorhaben abzubringen. Der sollte konsequent bleiben, darauf nicht reagieren und die einmonatige Kündigungsfrist fest im Auge behalten. Wenn die Zustellung des Kündigungsschreibens nachgewiesen werden kann, dann hat die Postbank keine andere Möglichkeit, als die Kündigung anzunehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Kreditkartenkonto mindestens ausgeglichen ist. Dafür muss der Karteninhaber sorgen.

 

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Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:21 Uhr von Alexander, Webmaster von Vertrag-Kuendigen.com.

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