Mietvertrag kündigen – Kündigungsschreiben
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Mietvertrag kündigen – Kündigungsschreiben
In vielen Fällen läuft ein Wohnungswechsel ganz einfach ab. Man spricht sich mit dem Vermieter ab, versendet sein „ordentliches“ Kündigungsschreiben – 3 Monate später findet der Umzug statt und damit ist alles erledigt.
In anderen Fällen ist man mit Uneinigkeiten oder Streitigkeiten konfrontiert. Mietverhältnisse bieten, das ist wohl allgemein bekannt, häufig „Stoff“ für Diskussionen und „Zündstoff“ für Streitigkeiten. Ist man erst einmal eingezogen oder hat man anfänglich seine Wohnung vermietet, können viele unerwartete Situationen auftreten. Dann ist es oft nicht ganz einfach, Mieter und Vermieter „unter einen Hut zu bringen“. Nicht umsonst gibt es ein ausführliches, im Grundgesetz verankertes Mietrecht!
Gültigkeit der gesetzlichen Kündigungsfrist
Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten für befristete Mietverhältnisse. Bei unbefristeten Mietverhältnissen wird die Kündigungsfrist individuell im Mietvertrag festgelegt und für Zeitmietverträge gelten keine Kündigungsfristen, da die Überlassung des Wohnraums bis zu einem bestimmten Zeitpunkt festgelegt ist.
Vertrag Kündigen – Die Musterformulare und Adressen
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Kündigung Muster eines Mietverhältnisses
Gerne könnt ihr in den Adressen suchen der Wohnungsverwaltung
Vermieter AG
Beispielallee 34
99999 Musterstadt
Max Muster
Ihrestrasse 1
00000 Ihre-Stadt
Mail: IhreMailAdresse
Kündigung meiner Wohnung Nr.: Vertragsnummer
Ihre-Stadt, den 28.09.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Wohnung zur Miete in der Adresse zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung der Mietwohnung schriftlich
Ich bedanke mich im Voraus für die schnelle Bearbeitung meines Anliegens
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Max Muster
Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Sowohl Mieter als auch Vermieter haben die Möglichkeit, Wohnraum ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
Die ordentliche Kündigung greift in Fällen, in denen in beiderseitigem Einvernehmen die Wohnraumüberlassung aufgelöst wird. Meist kündigt der Mieter, in einigen Fällen, z.B. bei Eigenbedarf auch der Vermieter.
Die außerordentliche oder „fristlose“ Kündigung greift dann, wenn auf der einen oder der anderen Seite Vertragsverletzungen vorliegen wie z.B. grobe Mängel oder Mietrückstände und keine andere Lösung gefunden wird. In diesen Fällen kann sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter individuell ein Kündigungstermin fest gesetzt werden, der vor dem gesetzlichen Termin liegt.
Grundsätzlich gilt: Jede Kündigung eines Mietvertrages bedarf der schriftlichen Form und muss handschriftlich unterschrieben sein. Sie ist erst ab dem Moment wirksam, ab dem sie dem Empfänger zugeht.
Nachfolgend finden Sie hier Beispiel-Kündigungsschreiben für verschiedene Fälle. Sollten Unklarheiten bestehen, empfehlen wir eine Recherche zum deutschen Mietrecht.
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Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 18:11 Uhr von Alexander SEO NW, Webmaster von Vertrag-Kuendigen.com.