Handy Vertrag Kündigen – Kündigungsschreiben
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Handy Vertrag kündigen – Kündigungsschreiben
Ein Handy-Vertrag kann eine nützliche Sache sein. Manchmal möchte man ihn jedoch kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln, was in der Regel auch relativ unkompliziert vonstattengeht. Dennoch gilt es, bei der Kündigung des Handy-Vertrags ein paar Dinge zu beachten.
Angebote studieren
Auf der Suche nach besseren Konditionen ist ein Anbieter-Wechsel nicht immer der richtige Schritt. Oft hat auch der eigene Provider einen Tarif im Angebot, der besser zu den eigenen Vorstellungen passt als der bisherige. Sollte das nicht der Fall sein, lohnt es sich, die verschiedenen Angebote zu überprüfen und auch eventuelle Zusatzleistungen zu beachten. Manche Anbieter bieten bei Vertragsabschluss ein kostenloses Gerät, sind dafür jedoch insgesamt teuer. Hier lohnt es sich, abzuwägen, ob ein neues Smartphone oder Handy wirklich nötig ist und ob die enthaltenen Leistungen auch genutzt werden. Wichtig ist auch, dass bis spätestens drei Monate vor Vertragsablauf alle Unklarheiten beseitigt wurden.
Vertrag Kündigen – Die Musterformulare und Adressen
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Handy Vertrag Kündigungsschreiben Muster
Gerne könnt ihr die Anschrift bzw. Adresse hier ermitteln des Handyvertrags:
Smartphone Telefon AG
Beispielallee 34
99999 Musterstadt
Max Muster
Ihrestrasse 1
00000 Ihre-Stadt
Mail: IhreMailAdresse
Kündigung meines Handyvertrags: Ihre Kundennummer
Ihre-Stadt, den 21.09.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Handy-Vertrag mit der Nummer: Kundennummer zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung des Vertrages schriftlich
Ich bedanke mich im Voraus für die schnelle Bearbeitung meines Anliegens
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Max Muster
Den Vertrag richtig kündigen
Den Handy-Vertrag zu kündigen, sollte heutzutage kein großes Problem mehr darstellen. Dennoch versuchen Anbieter, Kunden möglichst lange zu binden, weshalb es wichtig ist, sich genau an die Fristen zu halten. Bei ein 24-Monatsvertrag muss dem Anbieter spätestens drei Monate vor Ende der Laufzeit eine Kündigung vorliegen. Um kein Risiko einzugehen, empfiehlt es sich, die Kündigung nicht auf den letztmöglichen Tag zu schieben.
Eine Kündigung ist zumeist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich beim Anbieter eingeht. Wichtige Daten wie Name und Adresse, Kundennummer und Rufnummer sowie Kündigungsdatum sollten auf keinen Fall fehlen. Auch sollte man den Anbieter um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung bieten. Hierfür empfiehlt es sich, die Kündigung in einem Einschreibebrief mit Rückschein zu verschicken. Zwar verläuft eine Kündigung meist auch ohne schriftliche Bestätigung problemlos, jedoch ist die Rufnummernmitnahme ohne Bestätigung nicht möglich.
Die Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen
Um die Rufnummer mitzunehmen, muss der alte Vertrag bereits gekündigt sein und eine schriftliche Kündigungsbestätigung vorliegen. Der Mitnahme-Antrag kann frühestens vier Monate vor der Kündigung des alten Vertrages, bis spätestens vier Wochen danach gestellt werden. Zumeist wird für die Rufnummernmitnahme eine Gebühr vom ehemaligen Anbieter verlangt, wobei der neue Anbieter die Mitnahme zumeist mit einer Gutschrift honoriert. Die genauen Konditionen sind in den Mitnahme-Bedingungen zu finden und sollten genau studiert werden, damit es zu keinen Unklarheiten kommt.
Da die Einzelheiten der Vertragskündigung je nach Anbieter variieren können, empfiehlt es sich, vor der Kündigung die AGB des alten Vertragshandys und die FAQs auf der Seite des jeweiligen Anbieters zu studieren.
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Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:27 Uhr von Alexander, Webmaster von Vertrag-Kuendigen.com.